TOP Bekanntgabe - Lärmaktionsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2022 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Der Lärmaktionsplan der Stadt Lindau (B) stammt aus dem Jahr 2018. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiet vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Das Erfordernis zur Bearbeitung ergibt sich aus Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2022/49/EG. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (§47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG).
Die Zuständigkeiten und Modalitäten zur Fortschreibung der Lärmaktionspläne haben sich geändert. Die Gemeinden waren bis 31.12.2020 zuständig für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen, ausgenommen Bundesautobahnen. Die Zuständigkeiten für die bayernweite Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen (Straßen mit einem Verkehrsaufkommen >8219 dtV) und Bundesautobahnen sowie Haupteisenbahnstrecken (ausgenommen Haupteisenbahnstrecken des Bundes) liegt jetzt bei der Regierung von Oberfranken (BayImSchG Art. 2 (3)). Falls eine Kommune selbst eine Lärmaktionsplanung machen möchte, muss sie einen Antrag bei der Regierung von Oberfranken stellen. Über eine Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Zuständigkeit dann zurückübertragen an die Gemeinde. 

Derzeit läuft laut Aussage der Regierung von Oberfranken die Ausschreibung für eine neue Lärmkartierung. Diese bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung Bayern. Die Kartierung liegt frühestens Ende 2022 vor. Nach dem Vorliegen erstellt die Regierung von Oberfranken dann eine neue Lärmaktionsplanung. Der zentrale Plan für ganz Bayern soll im Juli 2024 fertig sein. Der bestehende Lärmaktionsplan der Stadt Lindau (B) aus dem Jahre 2018 behält weiterhin Gültigkeit. 

Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes wird durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) informierte die Stadt per Mail im Juli 2022 darüber, dass die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse (Lärmkarten, Betroffenheiten) können auf der homepage des EBA abgerufen werden.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Datenstand vom 28.10.2022 11:57 Uhr