Widmungsbeschränkung der öffentlichen Verkehrsfläche "Weg zwischen Motzacher Weg und Bräuweg" ergänzen.
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt bei der Verkehrsfläche “Weg zwischen Motzacher Weg und Bräuweg”, Flurnummer 211/5 Gemarkung Reutin, eine Widmungsbeschränkung zusätzlich aufzunehmen (s. Anlage Lageplan).
Fachliche Bewertung
- Weg zwischen Motzacher Weg und Bräuweg
- Beschränkt-öffentlicher Weg BÖW-110
Der bestehende beschränkt-öffentliche Weg gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG „Weg zwischen Motzacher Weg und Bräuweg“ wurde ins Bestandsverzeichnis mit Eintragungsverfügung vom 02.03.1964 eingetragen. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Lindau (B). Straßenbaulastträger ist die Stadt Lindau (B). Bei dem gewidmeten beschränkt-öffentlichem Weg soll die Widmungsbeschränkung: nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr auf Zufahrt Grundstück Fl.Nr. 211/2 aus östlicher Richtung für Bräuweg 11a frei erweitert werden. Dieser Weg muss für die Eigentümer der Flurnummer 211/2 als Anlieger frei befahrbar sein.
Berichtigungen im Bestandsverzeichnis müssen nur bei wichtigen Veränderungen, wie das nachträgliche Aufnehmen von Widmungsbeschränkungen, vorgenommen werden (§ 5 VerzVO). Da es sich um eine wichtige Veränderung handelt, muss die Widmungsergänzung im BUA behandelt werden.
Beschluss
Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt die zusätzliche Widmungsbeschränkung: Zufahrt Grundstück Fl.Nr. 211/2 aus östlicher Richtung für Bräuweg 11a frei für die öffentliche Verkehrsfläche „Weg zwischen Motzacher Weg und Bräuweg“ Flurnummer 211/5, Gemarkung Reutin, aufzunehmen und öffentliche bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
BÖW-110_Weg zwischen Motzacher Weg und Bräuweg_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 28.10.2022 11:57 Uhr