Haushalt 2023 - Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Finanzausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Finanzausschusses 18.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Entwurf Haushalt Stadt Lindau (B) 2023
Die Verwaltung hat inzwischen einen Haushaltsentwurf für den Kernhaushalt der Stadt Lindau (B) mit Stand 11. Oktober 2022 aufgestellt. Der Entwurf berücksichtigt die aktuelle Beschlusslage und die Mittelanmeldungen der Fachämter. 

  1. Verwaltungshaushalt
Die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,92 Mio. Euro wird um 4,32 Mio. Euro verfehlt. Zum Ausgleich der Wirkungen des Finanzausgleichs können aus der Rücklage 2,78 Mio. Euro entnommen werden. Der Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich unter Berücksichtigung dieser Rücklagenentnahme auf 1,54 Mio. Euro. In dem Betrag der Mindestzuführung sind noch keine Zinsen und Tilgungen für Kreditaufnahmen berücksichtigt, die zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2023 (siehe Buchst. b) erforderlich wären. 

Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise belastet ebenso wie die gestiegene Inflation, der Anstieg des Zinsniveaus und gestiegene Personalausgaben. Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig hohe Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen (insb. Gewerbe- und Einkommensteuer). Die aktuellen Prognosen sehen einen Anstieg der Steuereinnahmen vor. Der Anstieg kann jedoch nicht mit den gestiegenen Finanzierungsbedarfen mithalten. 

Die Änderungen gegenüber den Ansätzen des Vorjahres sind nachstehend dargestellt.  

Einnahmen:
Hauptgruppe
Ansatz
Veränderung in %

2023
2022
Differenz


in Mio. Euro

Steuern, allgemeine Zuweisungen
52,0
49,6
2,4
4,8
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
10,8
10,4
0,4
3,8
Erstattungen
1,4
1,4
0,0
0,7
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
6,4
6,8
-0,4
-6,0
Sonstige Finanzeinnahmen (ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt)
2,7
2,7
0,0
0,2
Gesamteinnahmen
73,4
71,0
2,4
3,3

Ausgaben:
Hauptgruppe
Ansatz
Veränderung in %

2023
2022
Differenz


in Mio. Euro

Personalausgaben
18,3
17,0
1,2
7,1
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
25,7
21,0
4,7
22,4
   darunter:
 
 
 
 
   Mieten und Pachten
2,4
2,1
0,4
17,4
   Leistungen GTL
10,0
8,8
1,2
13,8
   Betreiberentgelt Inselhalle (Änderung Gruppierung)
1,5
0,0
1,5
0,0
   Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
1,7
0,9
0,8
88,8
   Geschäftsausgaben
1,8
1,5
0,4
24,9
Zuweisungen und Zuschüsse
11,1
13,0
-1,9
-14,7
   darunter: 
 
 
 
 
   Betreiberentgelt Inselhalle (Änderung Gruppierung)
0,0
1,5
-1,5
0,0
Sonstige Finanzausgaben (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt)
18,7
16,2
2,5
15,7
   darunter:
 
 
 
 
   Zinsausgaben
1,3
0,9
0,5
56,0
   Kreisumlage
16,0
14,1
1,9
13,2
Gesamtausgaben
73,8
67,2
6,5
9,7


  1. Vermögenshaushalt
Die Ausgaben in Höhe von 40,4 Mio. Euro übersteigen die Einnahmen um 17 Mio. Euro. Einnahmeseitig wurden insbesondere die ursprünglich im Finanzplan 2023 bis 2025 angesetzten Verkaufserlöse nach unten korrigiert und die zu erwartenden Zuwendungsbeträge aktualisiert. Eine Kreditfinanzierung des noch offenen Betrages über 17 Mio. Euro ist nach derzeitigem Stand aufgrund der angespannten Lage im Verwaltungshaushalt nicht genehmigungsfähig. 

Nachstehend sind alle Ausgabeansätze größer als 1 Mio. Euro dargestellt.
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz in Mio. Euro
32100.93540
Museale Strukturen
1,25
32100.94030
Stadtmuseum Cavazzen
5,20
46410.94100
Kita Zech
3,20
63000.96290
Bodenseeradweg
4,00
63000.96460
Neuerschließung Giebelbachgebiet
1,50
91000.97760
Tilgung Kreditinstitute
3,92
91000.97770
Umschuldung Kreditinstitute
8,42

Summe
27,49

In den vorgenannten Beträgen nicht enthalten ist der Neubau der Mittelschule (Ansatz: 2 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen: 20 Mio. Euro). Die Maßnahme wird weiterhin über den Haushalt des Regiebetriebs „Grundstück- und Gebäudemanagement“ abgewickelt. Auch im Haushalt des Regiebetriebes waren im Finanzplan 2023 bis 2025 Verkaufserlöse angesetzt, die im Jahr 2023 nach unten zu korrigieren sind. Die Spielräume für eine alternative Finanzierung über einen Zuschuss aus dem Kernhaushalt sind aufgrund der angespannten Lage im Verwaltungshaushalt gering. Darüber hinaus liegen auch im Haushalt des Regiebetriebs die Voraussetzungen für eine Kreditfinanzierung nach derzeitigem Stand nicht vor.

  1. Konsolidierungskriterien und Priorisierung
Die Haushaltssituation erfordert die Umsetzung schnell wirkender Maßnahmen zur Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes und eine Priorisierung im Vermögenshaushalt. 

Bei der Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes sollten aus Sicht der Verwaltung folgende Punkte im Vordergrund stehen: 
  • Konzentration auf unabweisbare Ausgaben (rechtliche Verpflichtung, Weiterführung notwendiger Aufgaben)
  • Konzentration auf Ausgaben, die Effizienzsteigerungen zur Folge haben
  • Überprüfung disponibler Ausgabepositionen (Verzicht bzw. Rückführung)
    • Freiwillige Leistungen (u. a. Defizitausgleiche, Zuschüsse)
    • Kostenreduzierung bei den Pflichtaufgaben (Überprüfung von „Standards“)
    • Kostenrechnende Einrichtungen (Kostendeckungsgrade)
  • Überprüfung der Einnahmepotenziale bei Steuern und Gebühren

Die Maßnahmen im Vermögenshaushalt sollten unter gleichzeitiger Überprüfung der Standards wie folgt priorisiert werden:
  1. Unumgängliche Investitionen
    • Begonnene, noch nicht abgerechnete Projekte (in der Umsetzungsphase) 
    • Unaufschiebbare Pflichtaufgaben
  2. Pflichtaufgaben, die kurz- bzw. mittelfristig aufschiebbar sind
  3. Wirtschaftliche Projekte (effizientere Aufgabenwahrnehmung)
  4. Freiwillige Leistungen

Projekte in der Umsetzungsphase sind insbesondere die Projekte Cavazzen/Museale Strukturen, Neubau Kita Zech, Zuschüsse an freie Kita-Träger, Bodenseeradweg und die Hochwasserfreilegung Ach.

  1. Ablauf der Haushaltsberatungen

Die angespannte Haushaltslage erfordert weitere verwaltungsinterne Vorberatungen. Der gewohnte Zeitplan (Haushaltsberatungen im November, Beschluss der Haushaltssatzung im Dezember) ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar.
 
Die Haushaltsberatungen sollten auf Ende Januar 2023 verlegt werden. Die bereits terminierten Sitzungen des Finanzausschusses sollten beibehalten werden, um eine fortlaufende Unterrichtung des Ausschusses sicherzustellen. Durch die Beratungen zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch noch die Datenlage verbessert werden (genaue Bezifferung der Schlüsselzuweisungen, Berücksichtigung der Ergebnisse der nächsten Steuerschätzung im Nov. 2022). Darüber hinaus könnte die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten abgewartet werden. 

Die Verwaltung schlägt folgenden Zeitplan vor: 
Ab Mitte Okt.
Die Verwaltung erarbeitet Konsolidierungsvorschläge für den Verwaltungshaushalt  und nimmt eine Priorisierung im Vermögenshaushalt vor
14.11.2022
Aktueller Sachstandsbericht im Finanzausschuss
05.12.2022
Aktueller Sachstandsbericht im Finanzausschuss
Dez. 2022 / Jan. 2023
Erstellung des Haushaltsentwurfs / Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
Ende Jan. 2023
Haushaltsberatungen
Feb. 2023
Beschluss Stadtrat zur Haushaltssatzung

Durch den veränderten Prozess wird die haushaltslose Zeit (01.01. bis Bekanntmachung der Haushaltssatzung) verlängert, d. h. in dieser Zeit dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden. Finanzielle Leistungen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder welche für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, dürfen erbracht werden. Auch dürfen Investitionen, für die es im Haushalt des Vorjahres Ansätze gab, unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden. 

Fachliche Bewertung

Die Festlegung von Konsolidierungskriterien für den Verwaltungshaushalt, die Festlegung einer Priorisierung im Vermögenshaushalt und die Verlegung der Haushaltsberatungen auf Ende Januar 2023 sind vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation alternativlos. Ziel muss es sein, einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt 2023 inkl. Finanzplan vorzulegen, der den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Nur so bleibt die Stadt handlungsfähig. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Brombeiß ist nicht bereit heute einen Beschluss zu fassen. Er möchte erst einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf von der Verwaltung vorgelegt bekommen, der in den Fraktionen diskutiert werden kann.
Stadtrat Obermayr befürwortet, dass von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehen und den Zeitplan für die HH-Beratungen. Seiner Meinung nach, müsse der Haushalt „um die Mittelschule herum“ geplant werden, da diese für ihn hohe Priorität habe.
Stadtrat Freiberg möchte, dass die Verwaltung einen Maßnahmenkatalog mit Einsparmaßnahmen vorlegt, dann wird der Finanzausschuss entscheiden, ob er die Maßnahmen politisch tragen kann oder nicht.
Auch Stadträtin Rundel findet, dass es einen Maßnahmenkatalog geben muss. Sie weist darauf hin, dass sie Aufgaben, die Effizienzsteigerung zur Folge haben, z. B. neue Stellen im Amt für Digitalisierung, nicht mittragen kann.

Die Verwaltung wird gebeten einen ausgeglichenen HH-Entwurf inkl. Maßnahmenkatalog für den Vermögenshaushalt vorzulegen, über den dann in den nächsten Sitzungen beraten werden kann. Außerdem soll eine aktuelle Kostenschätzung zum Neubau zur Mittelschule Reutin eingeholt werden.

Beschluss

Der Finanzausschuss stimmt nicht über den Beschlussvorschlag ab und nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2022 10:44 Uhr