Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Finanzausschusses, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Entwurf Haushalt Stadt Lindau (B) 2023
Die Verwaltung hat inzwischen einen Haushaltsentwurf für den Kernhaushalt der Stadt Lindau (B) mit Stand 11. Oktober 2022 aufgestellt. Der Entwurf berücksichtigt die aktuelle Beschlusslage und die Mittelanmeldungen der Fachämter.
- Verwaltungshaushalt
Die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,92 Mio. Euro wird um 4,32 Mio. Euro verfehlt. Zum Ausgleich der Wirkungen des Finanzausgleichs können aus der Rücklage 2,78 Mio. Euro entnommen werden. Der Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich unter Berücksichtigung dieser Rücklagenentnahme auf 1,54 Mio. Euro. In dem Betrag der Mindestzuführung sind noch keine Zinsen und Tilgungen für Kreditaufnahmen berücksichtigt, die zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2023 (siehe Buchst. b) erforderlich wären.
Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise belastet ebenso wie die gestiegene Inflation, der Anstieg des Zinsniveaus und gestiegene Personalausgaben. Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig hohe Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen (insb. Gewerbe- und Einkommensteuer). Die aktuellen Prognosen sehen einen Anstieg der Steuereinnahmen vor. Der Anstieg kann jedoch nicht mit den gestiegenen Finanzierungsbedarfen mithalten.
Die Änderungen gegenüber den Ansätzen des Vorjahres sind nachstehend dargestellt.
Einnahmen:
Hauptgruppe
|
Ansatz
|
Veränderung in %
|
|
2023
|
2022
|
Differenz
|
|
|
in Mio. Euro
|
|
Steuern, allgemeine Zuweisungen
|
52,0
|
49,6
|
2,4
|
4,8
|
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
|
10,8
|
10,4
|
0,4
|
3,8
|
Erstattungen
|
1,4
|
1,4
|
0,0
|
0,7
|
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
|
6,4
|
6,8
|
-0,4
|
-6,0
|
Sonstige Finanzeinnahmen (ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt)
|
2,7
|
2,7
|
0,0
|
0,2
|
Gesamteinnahmen
|
73,4
|
71,0
|
2,4
|
3,3
|
Ausgaben:
Hauptgruppe
|
Ansatz
|
Veränderung in %
|
|
2023
|
2022
|
Differenz
|
|
|
in Mio. Euro
|
|
Personalausgaben
|
18,3
|
17,0
|
1,2
|
7,1
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
25,7
|
21,0
|
4,7
|
22,4
|
darunter:
|
|
|
|
|
Mieten und Pachten
|
2,4
|
2,1
|
0,4
|
17,4
|
Leistungen GTL
|
10,0
|
8,8
|
1,2
|
13,8
|
Betreiberentgelt Inselhalle (Änderung Gruppierung)
|
1,5
|
0,0
|
1,5
|
0,0
|
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
|
1,7
|
0,9
|
0,8
|
88,8
|
Geschäftsausgaben
|
1,8
|
1,5
|
0,4
|
24,9
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
11,1
|
13,0
|
-1,9
|
-14,7
|
darunter:
|
|
|
|
|
Betreiberentgelt Inselhalle (Änderung Gruppierung)
|
0,0
|
1,5
|
-1,5
|
0,0
|
Sonstige Finanzausgaben (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt)
|
18,7
|
16,2
|
2,5
|
15,7
|
darunter:
|
|
|
|
|
Zinsausgaben
|
1,3
|
0,9
|
0,5
|
56,0
|
Kreisumlage
|
16,0
|
14,1
|
1,9
|
13,2
|
Gesamtausgaben
|
73,8
|
67,2
|
6,5
|
9,7
|
- Vermögenshaushalt
Die Ausgaben in Höhe von 40,4 Mio. Euro übersteigen die Einnahmen um 17 Mio. Euro. Einnahmeseitig wurden insbesondere die ursprünglich im Finanzplan 2023 bis 2025 angesetzten Verkaufserlöse nach unten korrigiert und die zu erwartenden Zuwendungsbeträge aktualisiert. Eine Kreditfinanzierung des noch offenen Betrages über 17 Mio. Euro ist nach derzeitigem Stand aufgrund der angespannten Lage im Verwaltungshaushalt nicht genehmigungsfähig.
Nachstehend sind alle Ausgabeansätze größer als 1 Mio. Euro dargestellt.
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Ansatz in Mio. Euro
|
32100.93540
|
Museale Strukturen
|
1,25
|
32100.94030
|
Stadtmuseum Cavazzen
|
5,20
|
46410.94100
|
Kita Zech
|
3,20
|
63000.96290
|
Bodenseeradweg
|
4,00
|
63000.96460
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
1,50
|
91000.97760
|
Tilgung Kreditinstitute
|
3,92
|
91000.97770
|
Umschuldung Kreditinstitute
|
8,42
|
|
Summe
|
27,49
|
In den vorgenannten Beträgen nicht enthalten ist der Neubau der Mittelschule (Ansatz: 2 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen: 20 Mio. Euro). Die Maßnahme wird weiterhin über den Haushalt des Regiebetriebs „Grundstück- und Gebäudemanagement“ abgewickelt. Auch im Haushalt des Regiebetriebes waren im Finanzplan 2023 bis 2025 Verkaufserlöse angesetzt, die im Jahr 2023 nach unten zu korrigieren sind. Die Spielräume für eine alternative Finanzierung über einen Zuschuss aus dem Kernhaushalt sind aufgrund der angespannten Lage im Verwaltungshaushalt gering. Darüber hinaus liegen auch im Haushalt des Regiebetriebs die Voraussetzungen für eine Kreditfinanzierung nach derzeitigem Stand nicht vor.
- Konsolidierungskriterien und Priorisierung
Die Haushaltssituation erfordert die Umsetzung schnell wirkender Maßnahmen zur Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes und eine Priorisierung im Vermögenshaushalt.
Bei der Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes sollten aus Sicht der Verwaltung folgende Punkte im Vordergrund stehen:
- Konzentration auf unabweisbare Ausgaben (rechtliche Verpflichtung, Weiterführung notwendiger Aufgaben)
- Konzentration auf Ausgaben, die Effizienzsteigerungen zur Folge haben
- Überprüfung disponibler Ausgabepositionen (Verzicht bzw. Rückführung)
- Freiwillige Leistungen (u. a. Defizitausgleiche, Zuschüsse)
- Kostenreduzierung bei den Pflichtaufgaben (Überprüfung von „Standards“)
- Kostenrechnende Einrichtungen (Kostendeckungsgrade)
- Überprüfung der Einnahmepotenziale bei Steuern und Gebühren
Die Maßnahmen im Vermögenshaushalt sollten unter gleichzeitiger Überprüfung der Standards wie folgt priorisiert werden:
- Unumgängliche Investitionen
- Begonnene, noch nicht abgerechnete Projekte (in der Umsetzungsphase)
- Unaufschiebbare Pflichtaufgaben
- Pflichtaufgaben, die kurz- bzw. mittelfristig aufschiebbar sind
- Wirtschaftliche Projekte (effizientere Aufgabenwahrnehmung)
- Freiwillige Leistungen
Projekte in der Umsetzungsphase sind insbesondere die Projekte Cavazzen/Museale Strukturen, Neubau Kita Zech, Zuschüsse an freie Kita-Träger, Bodenseeradweg und die Hochwasserfreilegung Ach.
- Ablauf der Haushaltsberatungen
Die angespannte Haushaltslage erfordert weitere verwaltungsinterne Vorberatungen. Der gewohnte Zeitplan (Haushaltsberatungen im November, Beschluss der Haushaltssatzung im Dezember) ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar.
Die Haushaltsberatungen sollten auf Ende Januar 2023 verlegt werden. Die bereits terminierten Sitzungen des Finanzausschusses sollten beibehalten werden, um eine fortlaufende Unterrichtung des Ausschusses sicherzustellen. Durch die Beratungen zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch noch die Datenlage verbessert werden (genaue Bezifferung der Schlüsselzuweisungen, Berücksichtigung der Ergebnisse der nächsten Steuerschätzung im Nov. 2022). Darüber hinaus könnte die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten abgewartet werden.
Die Verwaltung schlägt folgenden Zeitplan vor:
Ab Mitte Okt.
|
Die Verwaltung erarbeitet Konsolidierungsvorschläge für den Verwaltungshaushalt und nimmt eine Priorisierung im Vermögenshaushalt vor
|
14.11.2022
|
Aktueller Sachstandsbericht im Finanzausschuss
|
05.12.2022
|
Aktueller Sachstandsbericht im Finanzausschuss
|
Dez. 2022 / Jan. 2023
|
Erstellung des Haushaltsentwurfs / Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
|
Ende Jan. 2023
|
Haushaltsberatungen
|
Feb. 2023
|
Beschluss Stadtrat zur Haushaltssatzung
|
Durch den veränderten Prozess wird die haushaltslose Zeit (01.01. bis Bekanntmachung der Haushaltssatzung) verlängert, d. h. in dieser Zeit dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden. Finanzielle Leistungen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder welche für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, dürfen erbracht werden. Auch dürfen Investitionen, für die es im Haushalt des Vorjahres Ansätze gab, unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden.
Fachliche Bewertung
Die Festlegung von Konsolidierungskriterien für den Verwaltungshaushalt, die Festlegung einer Priorisierung im Vermögenshaushalt und die Verlegung der Haushaltsberatungen auf Ende Januar 2023 sind vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation alternativlos. Ziel muss es sein, einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt 2023 inkl. Finanzplan vorzulegen, der den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Nur so bleibt die Stadt handlungsfähig.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß ist nicht bereit heute einen Beschluss zu fassen. Er möchte erst einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf von der Verwaltung vorgelegt bekommen, der in den Fraktionen diskutiert werden kann.
Stadtrat Obermayr befürwortet, dass von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehen und den Zeitplan für die HH-Beratungen. Seiner Meinung nach, müsse der Haushalt „um die Mittelschule herum“ geplant werden, da diese für ihn hohe Priorität habe.
Stadtrat Freiberg möchte, dass die Verwaltung einen Maßnahmenkatalog mit Einsparmaßnahmen vorlegt, dann wird der Finanzausschuss entscheiden, ob er die Maßnahmen politisch tragen kann oder nicht.
Auch Stadträtin Rundel findet, dass es einen Maßnahmenkatalog geben muss. Sie weist darauf hin, dass sie Aufgaben, die Effizienzsteigerung zur Folge haben, z. B. neue Stellen im Amt für Digitalisierung, nicht mittragen kann.
Die Verwaltung wird gebeten einen ausgeglichenen HH-Entwurf inkl. Maßnahmenkatalog für den Vermögenshaushalt vorzulegen, über den dann in den nächsten Sitzungen beraten werden kann. Außerdem soll eine aktuelle Kostenschätzung zum Neubau zur Mittelschule Reutin eingeholt werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss stimmt nicht über den Beschlussvorschlag ab und nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2022 10:44 Uhr