Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 KommHV


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Finanzausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Finanzausschusses 18.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Finanzplanung der Stadt Lindau für die Jahre 2023 bis 2025 baut auf der Annahme einer Bebauung der Hinteren Insel auf. Im Vermögenshaushalt des Kernhaushalts sowie des Haushalts des Regiebetriebs Gebäude- und Energiemanagement sind Verkaufserlöse für Grundstücke auf der Hinteren Insel in Höhe von insgesamt 19,5 Mio. Euro enthalten. Die Ansätze orientieren sich an den Bodenrichtwerten in der Umgebung (870 Euro/m2).

Tabelle 1: Finanzplan 2023 bis 2025 - Verkaufserlöse Grundstücke Hintere Insel
Baufeld
Bauabschnitt
Bauland (netto) 
in m2
Ansatz 
in Mio. Euro
N1
BA-N3
6.006
5,2
N2



N3
BA-N2
5.597
4,9
N4



N5
BA-N1
7.297
6,4
N6



Zwischensumme N

18.900
16,5
M1
BA-M1
3.255
2,8
M2



Zwischensumme M

3.255
2,8
Gesamtsumme

22.155
19,3

Die Verkaufserlöse sind zur Finanzierung von Investitionen in anderen Aufgabenbereichen vorgesehen. Hierfür sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 50,963 Mio. Euro im Haushalt 2022 sowie Auszahlungen in entsprechender Höhe im Finanzplan der Jahre 2023 bis 2025 enthalten. Die Maßnahmen befinden sich größtenteils bereits in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden teilweise bereits in Anspruch genommen.

Tabelle 2: Haushalt 2022 – Verpflichtungsermächtigungen
Lfd. Nr.
GKZ
Haushaltsstelle
Bezeichnung
Ansatz in Mio. Euro
1
0
32100.93540
Museale Strukturen
1,950
2
0
32100.94030
Cavazzen
1,800
3
0
46400.98800
Zuschüsse an Kitas (freie Träger)
6,603
4
0
46410.94100
Kita Zech
5,500
5
0
63000.95050
Straßenbau/Instandsetzungen
0,400
6
0
63000.96170
Bahnübergang Lotzbeck
2,500
7
0
63000.96200
Brückensanierungen/-erneuerungen
1,110
8
0
63000.96290
Bodenseeradweg – Aufwertung
3,600
9
0
63000.96330
Straßenbau allgemein
0,300
10
0
63000.96380
Geh-/Radwege
0,150
11
0
63000.96590
Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
0,600
12
0
69000.95200
Hochwasserfreilegung Ach
2,000
13
0
77100.94000
Abbruch Bauhof
0,450
14
7
88000.94800
Mittelschule Lindau
24,000

Durch die Entscheidung am 25. September 2022 hat die Annahme in der Finanzplanung keine Gültigkeit mehr. Vom Bürgerentscheid umfasst waren die Baufelder N1 bis N6 in den Bauabschnitten BA-N1 bis BA-N3 mit angenommenen Verkaufserlösen in Höhe von 16,5 Mio. Euro. Über diesen Betrag ist nach derzeitigem Stand eine Deckungslücke im Vermögenshaushalt in den Jahren 2023 bis 2025 absehbar. Nicht vom Bürgerentscheid umfasst sind die Baufelder M1 und M2. Diese könnten noch einen Erlös in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro erbringen.

Ob und inwieweit es Spielräume für eine alternative Finanzierung über Investitionskredite gibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Voraussetzung für die Aufnahme von Investitionskrediten ist, dass die Stadt Lindau die dauernde Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt müsste ausreichen, um die Höhe der ordentlichen Tilgung im Vermögenshaushalt zu decken.

Nach der Finanzplanung 2023 bis 2025 gibt es hierfür wenig Spielraum. Auch zeichnet sich in den verwaltungsinternen Vorberatungen zum Haushalt 2023 ab, dass die Haushaltslage im Verwaltungshaushalt 2023 sehr angespannt sein wird. Insoweit ist die Finanzierung der Verpflichtungsermächtigungen bzw. der damit einhergehenden Auszahlungen in den Jahren 2023 ff über 16,5 Mio. Euro offen.

Fachliche Bewertung

Nach § 28 KommHV-Kameralistik ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben es erfordert. Eine Verschlechterung der Haushaltsentwicklung gegenüber der Finanzplanung liegt mit dem „Nein“ zur Bebauung der Hinteren Insel und den damit ausbleibenden Verkaufserlösen vor. Durch die ausbleibenden Verkaufserlöse fallen wichtige Einnahmen des Vermögenshaushalts im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum weg, wodurch der Haushaltsausgleich künftiger Jahre gefährdet wird.  

Eine alternative Finanzierung über Investitionskredite ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sichergestellt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ wurde unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die Genehmigung „keine Zusage enthält, evtl. künftig notwendige Kreditgenehmigungen zu erteilen, wenn die weitere Haushaltsentwicklung sich gegenüber der vorliegenden Haushalts- und Finanzplanung verschlechtert.“ (Genehmigung vom 30. März 2022, S. 8). Eine ähnliche Auflage findet sich in der Genehmigung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigung des Kernhaushaltes (Genehmigung vom 30. März 2022, S. 6f).

Die Stadtkämmerei empfiehlt dem Finanzausschuss, die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen mindestens über einen Betrag zu sperren, der nach Abzug etwaiger Zuwendungen dem Betrag der ausbleibenden Verkaufserlöse (16,5 Mio. Euro) entspricht. Darüber hinaus wird empfohlen, eine alternative Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2023 zu prüfen. Die Beratungen zum Haushalt 2023 stehen ohnehin zeitnah an. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.

In der Anlage sind alle Verpflichtungsermächtigungen dargestellt, die für eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Frage kommen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden anteiligen Zuwendungsbeträge ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 26,7 Mio. Euro. Der Betrag überschreitet den Betrag der ausbleibenden Verkaufserlöse um 10,2 Mio. Euro. Die ausgewählten Verpflichtungsermächtigungen werden nach derzeitigem Stand nicht mehr im Jahr 2022 in Anspruch genommen. Unangetastet geblieben sind Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen, die bereits in der Umsetzungsphase sind bzw. Verpflichtungsermächtigungen, deren Sperre förderrechtlich problematisch sein könnte.

Die Stadtkämmerei empfiehlt dem Finanzausschuss, alle in der Anlage in Spalte 5 dargestellten Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, bis eine alternative Finanzierung im Haushalt 2023 sichergestellt ist.
  

Diskussionsverlauf

Stadtrat Brombeiß befürchtet, dass mit der Sperrung der Verpflichtungsermächtigung, sich das ganze Bauvorhaben der Mittelschule verzögert und es somit massive Auswirkungen auf die gesamten Schulen und Kindergärten haben könnte.
Stadtrat Hummler meint, man sollte die Kosten für den Neubau der Mittelschule neu ermitteln lassen, danach schauen wie hoch die Förderung ausfällt und erst dann entscheiden, ob die Stadt sich das leisten kann.
Stadträtin Rundel ist der Ansicht, dass 2023 und 2024 kein Spielraum für eine Mittelschule bestehe. Man müsse sich einen Plan B für die Schulen überlegen und diese Kosten ermitteln.
Stadtrat Reich meint auch, dass es eine vernünftige Kostengrundlage für den Neubau der Mittelschule geben muss. Wenn man dann zu dem Entschluss kommt, dass es nicht umsetzbar ist, müssen Gelder für bestehende Schulen eingestellt werden, damit Interimsmaßnahmen, wie z. B. Containeraufstellung, umgesetzt werden können.
Auch Stadtrat Freiberg wünscht Kosten- und Fördermittelklarheit bei der Mittelschule, ebenso wie eine realistische Aufstellung zu Verkaufserlösen.
Stadträtin L. Brombeis ist der Meinung, dass der Haushalt und die beschlossenen Projekte nochmals überdacht und diskutiert werden sollen, dies sei auch als Chance zu sehen.

Beschluss

Nach langer Diskussion wird von einer Beschlussfassung abgesehen und der Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung soll jedoch bis zur Finanzausschusssitzung im November nochmals überprüfen, ob die von der Sperre nicht umfassten Verpflichtungsermächtigungen auch noch ausreichen, um die betroffenen Projekte weiter voranzutreiben, wenn die Haushaltsgenehmigung 2023 erst im zweiten Quartal zu erwarten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage - Auswahl der Verpflichtungsermächtigungen für eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 KommHV (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 10:44 Uhr