Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Hauptausschusses, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Hauptausschusses 15.03.2022 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 am 10.09.2021 auf den Weg gebracht. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten.
Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht. Die Länder können eine Schließzeit von maximal vier Wochen in den Ferien regeln.
Die räumlichen und personellen Bedingungen sind noch nicht festgesetzt worden. Die Ganztagsbetreuung könnte sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen umgesetzt werden. Ob die Betreuungsform „Mittagsbetreuung“ bestehen bleibt, ist aktuell ungewiss. Eine weitere Herausforderung bei der Umsetzung stellt der Fachkräftemangel dar. Schon heute sind viele Kita-Stellen unbesetzt.

Wann die konkreten Anforderungen an die Ganztagsbetreuung durch den Gesetzgeber definiert werden, kann bis dato niemand sagen. Sobald wir mehr Informationen und Vorgaben haben, werden wir alles unternehmen, um diese umzusetzen. In der Schulentwicklungsplanung (die letztes Jahr im SR vorgestellt wurde) sind dahingehend bereits Möglichkeiten aufgestellt worden. Wir werden Konzepte mit Grundschulen erstellen, planen, Förderprogramme anzapfen und natürlich die Gremien informieren und Beschlüsse herbeiführen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Gebhard möchte wissen, woraus sich der Rechtsanspruch begründet, ob hierfür der Wohnort oder das Besuchen der Schule ausschlaggebend ist. 
Die stellvertretende Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Frau Paredes betont, dass der Anspruch auf eine Betreuung für jedes Grundschulkind besteht. Egal wo diese wohnhaft sind. 

Stadtrat Brombeiß plädiert dazu, dass sich alle Parteien entsprechend einbringen und mit den Planungen begonnen werden soll, damit die Förderanträge schnellstmöglich in die Wege geleitet werden können. Zudem merkt er an, dass die Mittagsbetreuung in Oberreitnau durch den Förderverein erfolgt. Das Interesse an der Mittagsbetreuung nimmt in Oberreitnau immer mehr zu. Er möchte wissen, wer nun über die Zuteilung entscheidet, da die Kapazitäten langsam ausgehen. Laut Frau Paredes entscheidet aktuell der Förderverein. Stadtrat Brombeiß regt an, dass der Förderverein langsam nicht mehr bereit ist über die Zuteilung zu entscheiden.

Datenstand vom 11.05.2022 07:49 Uhr