Städtische Grünanlagen a) Absicherung Uferwege b) Beschilderung gem. Grünanlagensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werkausschusses GTL, 23.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Werkausschusses GTL 23.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Garten- und Inselstadt Lindau ist begünstigt durch eine einzigartige Lage am bzw. im Bodensee. Viele der schönen Park- und Grünanlagen grenzen direkt an das Seeufer und sind daher besonders attraktiv. Die beeindruckende Kombination aus gepflegter Grünfläche und angrenzendem See konnten Einheimische und Gäste im vergangenen Jahr nicht nur auf dem Gartenschaugelände, sondern auf der ganzen Insel und an weiteren ufernahen Park- und Grünanlagen auf dem Festland genießen. Damit diese hochattraktiven Freizeitflächen von allen Nutzern sicher und ohne große Störungen benutzt werden können, müssen ergänzende Maßnahmen ergriffen werden. Zum einen sind dies Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich von Seezugangsstellen sowie im Bereich von Uferkanten. Zum anderen müssen, in Ergänzung zur neuen Grünanlagensatzung, vor Ort Hinweisschilder zu den Verhaltensregeln in Grünanlagen installiert werden.

Fachliche Bewertung

Zur Bewertung der Sicherheitsbelange im Bereich der neuen Uferstufen auf der Hinteren Insel, aber auch weiterer bestehender Uferzugänge und -wege wurde seitens der GTL die Erstellung eines Gutachtens veranlasst. Dieses beschreibt die Ist-Situation an verschiedenen Uferbereichen aus neutraler gutachterlicher Sicht und formuliert Handlungsempfehlungen unterschiedlicher Tragweite zur Gewährleistung der Sicherheit für die Nutzer. 

Im Zusammenhang mit dem Vorliegen des Gutachtens, aber auch mit dem Inkrafttreten der Grünanlagensatzung vom 19. Dezember 2021 ergeben sich für die Stadt Lindau ein erweiterter Sicherungs- und Hinweisbedarf.
       

  1. Absicherung Uferwege

  1. Beschreibung der Maßnahmen

Laut der Studie „Limnologische Bewertung der Ufer- und Flachwasserzone des Bodensees“ (Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee – IGKB, 2009) ist das Bayerische Bodenseeufer zu etwa 11% in einem naturfernen bzw. zu 62% in einem naturfremden Zustand. Vergleichswerte für den Obersee sind 15% und 31%. 

Durch bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Ufersicherung oder für sonstige Nutzungen wie Wassersport, Schifffahrt und Fischerei, aber auch zur Verteidigung wurden über Jahrhunderte weite Abschnitte der Uferlinie hart verbaut. Hierdurch sind zahlreiche Uferbereiche entstanden, die zwar einerseits für die Stadt Lindau ortsbildprägend und für die Besucher der Stadt einprägsam sind, aber auch ein Gefahrenpotential darstellen. 

Vor diesem Hintergrund wurden in der gutachterlichen Stellungnahme „Sicherheit der Betriebsorganisation für Badestellen“ der SiSSWA GmbH, Herr Helmut Ständer vom 17. August 2021 sowohl die unmittelbaren Seezugänge als auch potentielle Absturzsituationen entlang von Ufermauern, Treppen und Molenköpfen mit unmittelbarem Anschluss an Wege und Verkehrsflächen in Augenschein genommen. 

Es wurden verschiedene Sicherungsmaßnahmen empfohlen, welche von der Hinweis- bzw. Warnbeschilderung bis hin zu Absturzsicherungsmaßnahmen reichen.

Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurden durch die GTL folgende Maßnahmen vorbereitet:

Geländertyp A) Geländer, Flachstahl farbbeschichtet
Bereich A / Giebelbach Slipanlage
Bereich B / Höhe Giebelbachstraße 18 / Flurstück 61/2
Bereich C / Sitzbereich nördl. Durchlass vom alten Hafen / Lotzbeckpark 
Bereich D / Höhe Kneipp- bis Minigolfanlage / Flurstück 13
Bereich E / Entlang Minigolfanlage / Flurstück 13

Geländertyp B) Geländer, Flachstahl / Rundrohr feuerverzinkt
Bereich F / Östlich Therme / Flurstück 1749 (Fortführung örtlicher Bestand)
Bereich G / Westlich Villa Leuchtenberg bis Hafenbecken / Flurstück 1754/6
Bereich H / Östlich Villa Leuchtenberg Richtung Wäsen / Flurstück 1758

Beschilderung an Zugängen und Stellen mit Absturzgefahr
Wie bereits an bestehenden Treppenanlagen auch, besteht auch bei der neuen großen Treppenanlage auf der Hinteren Insel die Gefahr, dass im schwankenden Überspülungsbereich temporär rutschige Oberflächen entstehen. Hier ist besondere Aufmerksamkeit bei der Begehung dieser Stufen geboten. Durch Hinweisbeschilderung soll auf diese nicht sofort ersichtliche Problematik aufmerksam gemacht werden. 
Bei der Positionierung entsprechender Schilder an allen Uferzugängen und Absturzsituationen (Warn- und Nutzungshinweise) soll der bereits vorhandene Beschilderungstyp der Grün- und Spielanlagen (Flachstahlrahmen mit Schildträger und Folierung) konsequent fortgeführt werden. Je Schilderstandort sind nach derzeitigem Preisgefüge einschl. der Aufstellung im Mittel 300 Euro brutto anzusetzen. Nach erster Ermittlung sind es in der Summe rund 50 Schilder.

  1. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung von Uferbereichen mit Ausführungszeitraum 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

Punkt
Bezeichnung
Kosten in Euro brutto
1
Geländer Typ A) gem. Punkt 1 a)
150.000,-
2
Geländer Typ B) gem. Punkt 1 a)
60.000,-
3
Beschilderung Zugänge und Absturzsituationen
15.000,-
4
Anpassungsarbeiten Umfeld Geländer / Schilder
50.000,-

Kosten Maßnahmen zur Ufersicherung
275.000,-

Für die Beschilderungs- und Anpassungsarbeiten sind im Vermögenshaushalt bisher 20.000 Euro berücksichtigt. Der darüber hinausgehende finanzielle Bedarf in Höhe von 255.000 Euro ist das Ergebnis der Maßnahmenplanung welche auf Basis des Gutachtens zur Verkehrssicherheit erarbeitet wurde. Da die Planungsphase erst Anfang 2022 fertiggestellt wurde, konnten die Kosten nicht im Vermögenshaushalt 2022 berücksichtigt werden. 


  1. Beschilderung  gem. Grünanlagensatzung

  1. Beschreibung der Maßnahmen

Mit der Grünanlagensatzung vom 19. Dezember 2021 sind vorhandene und neue Regelungen zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen in eine allgemeingültige Fassung überführt worden. Hierdurch ergibt sich ein Informationsbedarf zu erlaubten und unzulässigen Nutzungen in den jeweiligen Grünanlagen. Dies soll nach Auffassung der GTL in allen Bereichen, in denen die vorgenannte Satzung Anwendung findet, durch eine individuelle Beschilderung erfolgen. Der bereits vorhandene Beschilderungstyp der Grün- und Spielanlagen (Flachstahlrahmen mit Schildträger und Folierung) soll auch hier Verwendung finden. Je Schilderstandort sind nach derzeitigem Preisgefüge einschl. der Aufstellung im Mittel 300 Euro brutto anzusetzen. Nach bisheriger Ermittlung sind dies in der Summe rund 70 Schilder für die Insel sowie bis zu 180 Tafeln für das Lindauer Festland. Die Gestaltung der Schilder soll im selben Design erfolgen, wie der aktuell Standard auf öffentliche Grünanlagen und Spielplätzen ist, siehe hierzu auch die Ausführungen in Punkt 1. a). 
In einem ersten Schritt wären die Schilder zur erstmaligen und grundsätzlichen Darstellung der Satzung an ausgewählten Standorten zu installieren (ca. 150 Hinweistafeln), in einem zweiten Schritt wäre die Wirkungsweise zu überprüfen und fehlende Hinweistafeln zu ergänzen.

  1. Kosten 

Die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen zur Ausschilderung der Grünanlagensatzung in betroffenen Flächen mit Ausführungszeitraum 2022 und 2023 setzen sich wie folgt zusammen.

Punkt
Bezeichnung
Kosten in Euro brutto
1
Beschilderung Grünflächensatzung Schritt 1 (2022)
45.000,-
2
Beschilderung Grünflächensatzung Schritt 2 (2023)
30.000,-

Der finanzielle Bedarf in Höhe von 45.000,- konnte wegen zeitlicher Überschneidungen von Mittelanmeldung und Planung der Maßnahme Anfang 2022 nicht im Vermögenshaushalt 2022 berücksichtigt werden. 

  1. Finanzierung der beiden Maßnahmen 
Für die Beschilderungs- und Anpassungsarbeiten zur Absicherung der Uferwege sind im Vermögenshaushalt 2022 20.000 Euro eingeplant. Der darüber hinausgehende finanzielle Bedarf in Höhe von 255.000 Euro konnte aus terminlichen Gründen im Vermögenshaushalt 2022 nicht vorgesehen werden. 
Der finanzielle Bedarf für den ersten Bauabschnitt zur Beschilderung gem. Grünanlagensatzung in Höhe von 45.000 Euro konnte wegen zeitlicher Überschneidungen von Mittelanmeldung und Satzungsbeschluss nicht im Vermögenshaushalt 2022 eingeplant werden.
In Summe besteht damit ein überplanmäßiger Finanzierungsbedarf in Höhe von 300.000 Euro. Durch Einsparungen bzw. Anpassung des Projektfortschritts könnten von folgenden Haushaltsstellen des Vermögenshaushalts 2022 Mittel verschoben:
46010.95840       Sina-Kinkelin-Platz                                          200.000 €
69000.95250       HWS Rickenbach                                      80.000 €
69000.95200       Hochwasserfreilegung Ach                          20.000 €


  1. Zusammenfassung / Fazit

Durch gezielte Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit im Ufer- und Seezugangsbereich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet verbessert werden. Mit Hilfe von Absturzsicherungen und Warntafeln können die Nutzer auf neuen und bestehenden Anlagen vor drohenden Gefahren geschützt werden. 

Durch zusätzliche Hinweisschilder sollen zudem die Benutzungsregeln der Grünflächensatzung vor Ort sichtbar werden. Die Hinweisschilder dienen der Information der Nutzer und ermöglichen gleichzeitig den Ordnungskräften bei Fehlverhalten einzugreifen.

Damit die vorgestellten Maßnahmen noch für die Sommersaison 2022 eine Wirkung entfalten können, sollten kurzfristig und überplanmäßig in Summe ca. 300.000 € zur Beschaffung und Montage der Geländer und Schilder bereitgestellt werden. 

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Werkausschusses  verzichten auf einen Sachvortrag.

Stadtrat   J ä g e r   hat drei Fragen: Erstens möchte er wissen, ob das Ergebnis des Gutachtens rechtlich bindend ist, zweitens, wer das Gutachten beauftragt hat und drittens, was das Gutachten gekostet hat. 

Berichterstatter   D i e t r i c h   informiert, dass das Gutachten nach dem Unfall auf der Hinteren Insel von der Stadtgärtnerei beauftragt wurde. In diesem Rahmen wurde begutachtet, welche Auflage es zur Sicherung der Uferstellen gibt. Das Gutachten hat rund 7.000 € gekostet. 
Oberbürgermeisterin Dr.   A l f o n s   weist darauf hin, dass die Absicherung von Badestellen eine Haftungsfrage mit persönlicher Haftung darstellt und daher von großer Bedeutung ist.
Berichterstatter   W r a g g e   ergänzt, dass ein Gutachten für den Campingplatz Zech notwendig gewesen ist und in diesem Zusammenhang der Gutachter auf die anderen Uferstellen hingewiesen hat. 

Stadtrat   F e h r e r   ist der Meinung, dass sichere Zugänge sehr wichtig sind, ihm aber 250 Schilder sehr viel erscheinen. 
Berichterstatter   D i e t r i c h   ergänzt, dass man für die Sicherung der Seezugänge nur rund 50 Schilder braucht und die Beschilderung gem. Grünanlagensatzung den Rest (70 Schilder Insel, 180 Schilder Festland) ausmacht. Zunächst will man aber erst einmal die wesentlichen Punkte mit Schildern versehen.

Stadträtin   M a y e r bestärkt, dass aus dem Gutachten nur eine Handlungsempfehlung hervorgeht, aber keine Pflicht zur Umsetzung. Sie bittet um eine rechtsichere Beratung und möchte über die Folgen einer Nichtumsetzung informiert werden. 

Werkleiter   K a t t a u   weist noch einmal darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht bei den GTL liegt.

Bürgermeister   H o t z   ergänzt, dass die Verwaltung die Pflicht hat, das Gutachten vorzulegen, der Werkausschuss aber nicht zustimmen muss und die Mitarbeiter der Verwaltung im Schadensfall dadurch entlastet sind. Er ist gegen die Umsetzung der Maßnahme in vollem Umfang. Zunächst soll nur die notwendige Beschilderung gem. Grünanlagensatzung umgesetzt werden. 
Stadtrat   K a i s e r   findet die Maßnahme nicht zielführend. Stadtrat   F r e i b e r g  bekräftigt diese Meinung. Über 100 Jahre brauchte man keine Geländer. Im Zweifel wird die Umsetzung nur Begehrlichkeiten wecken und dazu führen, dass die Bürger überall Geländer wollen. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger.
Oberbürgermeisterin Dr.   A l f o n s    geht die einzelnen Maßnahmen noch einmal anhand Folie 75 durch und möchte vom Gremium wissen, ob in der heutigen Sitzung überhaupt ein Beschluss gefasst werden soll. Bürgermeister   H o t z   findet dies schwierig, da die Präsentation dem Ausschuss zuvor nicht vorlag. 
Stadtrat   M ü l l e r   schlägt vor, diesen Punkt abzusetzen und zunächst in den Fraktionen zu beraten. Bürgermeister   H o t z   ist dafür, den Beschluss zu ändern und ausschließlich in 2022 die notwendige Beschilderung gem. Grünanlagensatzung durchzuführen.
Stadtrat   F e h r e r   ist der Meinung, dass überplanmäßige Ausgaben nicht notwendig sind, weil es keine Not gibt, die Beschilderung gem. Grünanlagensatzung zeitnah umzusetzen. Werkleiter   K a t t a u   weist darauf hin, dass dies manch ein Stadtrat anders sieht und die Beschilderung insbesondere im Sommer von Interesse ist. 
Bürgermeister   H o t z    möchte wissen, wie genau die Beschilderung erfolgen soll. Berichterstatter   D i e t r i c h   informiert, dass hierfür die gewohnte Stehle genutzt wird und das Layout in Abstimmung mit Lindau Tourismus erfolgen soll. 

Oberbürgermeisterin   Dr. A l f o n s   ändert nach der Diskussion die Beschlüsse wie folgt: 

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat 255.000 € für die kurzfristige Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen gem. Tabelle Ziff. 1-4 zur Absicherung der Uferwege und zur Beschilderung gem. Grünanlagensatzung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat 45.000 € für die kurzfristige Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen gem. Tabelle Ziff. 5 zur Beschilderung gem. Grünanlagensatzung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.08.2023 15:45 Uhr