Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Werkausschusses GTL, 25.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau ist als Straßenbaulastträger auf der Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Sicherstellung der Mobilität verantwortlich. Die Aufgabe des Straßenbaulastträgers wurde von der Stadt an die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) übertragen, ohne die Straßen in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs zu überführen. Damit steht das Straßenerhaltungsprogramm in den Bereichen Instandsetzung und Erneuerung in direkter Konkurrenz zu anderen Projekten des städtischen Vermögenshaushalts. Dies ist ein Grund, warum in den vergangenen Jahren immer noch zu wenig Finanzmittel für die dringend erforderliche Straßenerhaltung, insbesondere den Straßenausbau, bereitgestellt wurden. Mit der Folge, dass die ohnehin knappen Instandsetzungsmittel nicht immer wirtschaftlich zur nachhaltigen Instandsetzung, sondern teilweise zur provisorischen Ausbesserung von Schadstellen auf Straßen (siehe Winterschäden), welche eigentlich erneuert werden sollten, eingesetzt werden müssen.
Aktuell kann in fast keiner deutschen Kommune der Werteverzehr durch die werterhaltenden Maßnahmen kompensiert werden. Es ist daher für die Stadt Lindau von zentraler Bedeutung, die zukünftigen Straßenerhaltungsmaßnahmen auf Basis eines konkreten Straßenerhaltungskonzeptes unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten auszuwählen und durchzuführen.
Fachliche Bewertung
- Ziele
Dem Werkausschuss wurde in der Sitzung vom 25.03.2021 das Straßenerhaltungskonzept vorgestellt. Das Ergebnis aus dem Konzept war, dass der Straßenzustand im Stadtgebiet einen durchschnittlichen Gesamtwert von 2,7 vorweist. Dies entspricht der Zustandsklasse 4 und damit insgesamt einem mittleren bis schlechten Zustand. Im Straßenerhaltungskonzept wurden die drei folgenden Erhaltungsszenarien betrachtet:
- Strategie „Do Nothing“
- Strategie „Unbegrenztes Budget“
- Strategie „Bauprogramm mit begrenztem Budget“
Innerhalb der einzelnen Szenarien mit den beiden „Extremszenarien“ sind die prognostizierten Auswirkungen der einzelnen Erhaltungsstrategien detailliert dargestellt. Damit ist sowohl hinsichtlich des Finanzbedarfs als auch bezüglich des Infrastrukturzustandes die unmittelbare Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Strategien gegeben. Das Aufzeigen von Auswirkungen für die unterschiedlichen Strategien liefert darüber hinaus eine hinreichende Grundlage zur Beurteilung, welcher tatsächliche Nutzen sich mit welcher Budgetvorgabe erzielen lässt.
Die GTL haben empfohlen, der Strategie „Bauprogramm mit begrenztem Budget“ nachzukommen. Leider wurde im Zuge der Haushaltsberatungen das nötige Budget zur Umsetzung dieser Strategie um 500.000 € reduziert. Demnach konnte / kann im Jahr 2022 auch wiederum nur ein Teil der eigentlich notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel sollte sein, jedes Jahr die notwendigen Finanzmittel bereit zu stellen, damit die Straßenerhaltung zielorientiert umgesetzt werden kann.
- Beschreibung der Maßnahmen / Vorgehensweise
Die letzten Jahre wurden im Zuge des Straßenerhaltungsprogrammes immer die einzelnen Maßnahmen, unterteilt in Instandsetzungen und Erneuerung vorgestellt. Dem entgegen stehen die Erfahrungen der Abteilung GT-Projekte, dass durch externe (Stadtwerke Lindau, GWG, Deutsche Bahn, Meldoo, Private Bauherren usw.) oftmals unvorhergesehen Maßnahmen hinzukommen oder aufgrund von anderen Einflussfaktoren entfallen. Aus diesem Grund schlägt die Abteilung GT-Projekte vor, die Maßnahmen zur Umsetzung des Straßenbauprogrammes selbstständig festzulegen. Am Ende eines jeden Jahres soll es dann einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen geben. Diese Vorgehensweise würde ausschließlich die Instandsetzungen oder Erneuerungen betreffen. Ausbaumaßnahmen (wie z.B. Anheggerstraße o.a.) werden selbstverständlich weiterhin ausreichend vorberaten und dann durch den Ausschuss beschlossen.
- Projektbeteiligte und Projektablauf
Bei der Planung und Umsetzung des Straßenerhaltungsprogrammes findet eine enge Abstimmung zwischen den Versorgungsträgern sowie der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion Lindau statt. Auch das Staatliche Bauamt Kempten wird mit einbezogen. Die Umsetzung des Straßenbauprogrammes erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr. Teilweise erstrecken sich Baumaßnahmen auch über mehrere Jahre.
- Kosten und Finanzierung
Wie bereits oben beschrieben sollte für das Straßenbauprogramm ein jährlicher, fixer Betrag in Höhe von 1.500.000 € zur Verfügung gestellt werden. Darin enthalten wären die notwendigen Instandsetzungen (700.000 €), Erneuerungen (500.000 €), Radstrecken (150.000 €), barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen (100.000 €) und die barrierefreie Umgestaltung im öffentlichen Raum (50.000 €).
Die Finanzierung erfolgt über den Vermögenshaushalt der Stadt Lindau.
- Zusammenfassung / Fazit
Das Ergebnis der grundlegenden Straßenzustandserfassung und Bewertung im Straßenerhaltungskonzept zeigt deutlich, dass die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur nach wie vor einen zu niedrigen Stellenwert hat. Für die Stadt Lindau wird es zunehmend wichtiger, die finanziellen Mittel gezielt und nachhaltig einzusetzen. Auf Basis des Straßenzustands und unter Berücksichtigung des Straßenerhaltungskonzeptes empfiehlt die GTL, die finanziellen Mittel für Straßenerhaltungsmaßnahmen angemessen bereitzustellen, um dem bereits seit Jahren anhaltenden Investitionsstau entgegen wirken zu können bzw. zumindest diesen nicht weiter zu vergrößern.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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1.500.000 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat F r e i b e r g bezieht sich auf den 1. Beschlussvorschlag und verlangt, dass Maßnahmen erst einmal dem Werkausschuss vorlegt und dann Priorisiert werden sollen. Bei Beschlussvorschlag 2 empfindet Stadtrat F r e i b e r g 1,5 Millionen einen stolzen Ansatz. Für ihn ist es wichtig zu wissen, welche Straßen genau betroffen sind und nicht eine aus seiner Sicht x-beliebigen Summe nennen.
Berichterstatter H u m m l e r erklärt den Hintergrund der Beschlussvorschläge. Bei der Vorgehensweise gem. Beschlussvorschlag kann bei unvorhergesehenen Ereignissen wesentlich schneller gehandelt werden. Dabei geht es nicht darum, dass die GTL freie Hand beim Bauen haben möchte, sondern es ist eine enorme Erleichterung, kurzfristig und flexibel reagieren zu können. Für größere Ausbaumaßnahmen werden selbstverständlich die notwendigen Beschlüsse eingeholt.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s ergänzt, dass der Werkausschuss die GTL bei ihrer Arbeit unterstützen soll. In den Fachausschuss sollte nur das kommen, was notwendig ist.
Werkleiter K a t t a u erklärt, dass es hierbei um Substanzerhaltung geht. Größere Maßnahmen kommen als TOP in den Werkausschuss und werden dort vorgestellt. Wir schlagen vor mehr in den Straßenerhalt zu investieren, als vorher. Die jährliche Summe erhöht werden, um den Status Quo zu halten. Berichterstatter H u m m l e r ergänzt, dass die Preise sich über die Jahre auch gesteigert haben.
Stadträtin M a y e r bittet darum, die Beschlüsse getrennt abzustimmen. Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s stimmt zu.
Stadtrat R e i c h schlägt vor eine Liste mit potentiellen Straßen anzufertigen, damit man eine Übersicht hat, was unbedingt gemacht werden muss.
Berichterstatter H u m m l e r wird für die nächste Werkausschusssitzung eine Liste erstellen, aus dem die wesentlichen Maßnahmen für 2023 hervorgehen
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s möchte die Liste mit den entsprechenden Maßnahmen verschickt haben.
Weiterhin sagt sie, dass die Kompetenz beim Werkausschuss bleibt, aber die Instandsetzungen und Erneuerungen bei Berichterstatter H u m m l e r.
Werkleiter K a t t a u sagt, dass die Liste immer vorgelegt wurde, aber oft mussten Maßnahmen aufgrund äußerer Einflüsse verschoben werden.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s betont noch einmal, das die GTL einen Handlungsspielraum braucht um effizient zu sein und Synergien zu nutzen.
Stadtrat F r e i b e r g möchte eine Summe in den 1. Beschluss einbauen. Falls der Betrag im Jahr diese Summe überschreitet, dann gehöht es in den Ausschuss.
Berichterstatter H u m m l e r sagt, das ein Betrag bis 150.000 € praktikabel ist und alles was darüber ist, wird dem Werkausschuss vorgelegt.
Der Werkausschuss hat den geänderten 1. Beschluss zugestimmt.
Beschluss
- Der Werkausschuss ermächtigt wie Werkleitung, die Maßnahmen zur Umsetzung des Straßenbauprogrammes bis zu einem Betrag von 150.000 € pro selbstständig festzulegen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, 1.500.000 € für das Straßenbauprogramm 2023 einzuplanen.
- Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, einen jährlichen Betrag in Höhe von 1.500.000 € für das Straßenbauprogramm in den Haushaltsplanentwurf der Folgejahre und in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.09.2023 10:13 Uhr