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4. Sitzung des Hauptausschusses, 13.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung am 23. Sept. 2020 die Verwaltung beauftragt, eine Grünanlagensatzung zu erarbeiten. Da es in den öffentlichen Park- und Grünflächen sowie auf Spielplätzen immer wieder zu Beschwerdesituationen kommt, sollen mithilfe einer Benutzungssatzung unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zugeführt werden. Des Weiteren soll gezielt gegen Störungen, Beschädigungen oder sonstige Gefährdungen vorgegangen werden können.
Die Regelungsmöglichkeiten einer Grünanlagensatzung wurden in der GTL-Werkausschusssitzung am 25. März 2021 aufgezeigt. Bei der sich anschließenden Diskussion kam allgemein zum Ausdruck, es sollte keine Überreglementierung entstehen, sondern ein für die Verhältnisse in der Stadt Lindau (B) geeigneter Regelungsumfang angestrebt werden. Die Regelungen sollten sich auf die bestehenden Notwendigkeiten und die tatsächlich betroffenen Bereiche beschränken.
Aufbauend auf der grundlegenden Information im GTL-Werkausschuss hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 04.05.2021 über die konkreten Inhalte, die rechtlichen Details, den Regelungsbedarf in der Stadt Lindau sowie über die Überwachung und den Vollzug einer Grünanlagensatzung vorberaten. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf zur Regelung der städtischen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) zu erarbeiten.
Der vorgelegte Entwurf der Grünanlagensatzung wurde auf Basis des Beschlusses des Hauptausschusses erstellt.
Fachliche Bewertung
- Rechtsgrundlage
Eine entsprechende Satzung beruht auf den Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Demnach können die Gemeinden die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen durch Satzungen regeln.
- Geltungsbereich
Die in der Grünanlagensatzung unter §2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 14 getroffenen Regelungen zum Verhalten in Grünanlagen und Spielanlagen gelten für die in §1 Abs. 1 bis 4 in der Grünanlagensatzung benannten Bereiche und im Grünanlagenverzeichnis aufgeführten Flächen.
Das Glasverbot und das Hundeanleingebot gelten nur auf bestimmten Teilflächen, wie Seezugangsbereichen, Liegewiesen, Spielwiesen. Diese sind gesondert in der Anlage zur Satzung kenntlich gemacht und werden vor Ort ausgewiesen. Das bedeutet, auf allen restlichen Flächen im Geltungsbereich dieser Satzung dürfen Glasflaschen und Gläser mitgeführt werden und Hunde frei laufen. Auf ausgewiesene Spielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Wege und Plätze innerhalb der Grünanlagen, welche nach Art. 6 des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes zum Gemeingebrauch öffentlich gewidmet sind, fallen nicht unter die Satzungshoheit der Gemeinden nach Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BayGO. Dies bedeutet auf diesen Wegen und Plätzen findet die Grünanlagensatzung der Stadt Lindau keine Anwendung, da hier keine Rechtsgrundlage / Ermächtigungsgrundlage i.S.d. Bayerischen Gemeindeordnung gegeben ist. Auf diesen Wegen und Plätzen finden die Vorschriften nach dem BayStrWG und sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlagen Anwendung.
- Regelungsinhalt
- Beschlüsse des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass folgende Sachverhalte in der Grünanlagensatzung geregelt werden sollen:
- offene Feuerstellen
- Glasverbot an Badestellen und auf Spielplätzen
- Zelten und Nächtigen
- Verunreinigungen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen (Flaschen, Verpackungsmüll, Zigarettenkippen) oder das Nichtentfernen von Hundekot
- freilaufende Hunde in Liegebereichen der Freibadegelände
- Drohnenflug
Die Verwaltung empfiehlt, aus Gründen der Sicherheit und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern, abweichend vom Beschluss des Hauptausschusses ein generelles Hundeverbot auf Spielplätzen. Zur Begründung ist anzuführen, dass die aktuellen Benutzungsempfehlungen auf den Spielplätzen durch die vorhandene Beschilderung der Anlagen bereits vorsehen, dass Hunde auf Spielplätzen nicht mitgeführt werden sollen. Spielplätze dienen in erster Linie der freien und ungestörten Bewegung und dem Spiel von Kindern. Das freie Spiel der Kinder wird durch Hunde, auch wenn sie angeleint mitgeführt werden, sehr eingeschränkt. Zudem haben manche Kinder, insbesondere vor größeren Tieren, Angst vor Hunden. Außerdem geht auch von einem angeleinten Hund die Gefahr aus, dass ein Kind im Vorbeilaufen gebissen wird. Hier haben wir als Gemeinde das Schutzbedürfnis der Kinder über die Interessen einzelner Hundehalter zu stellen.
Des Weiteren sind auch hygienische Aspekte, wie Verunreinigungen durch Hundekot, auch wenn er anschließend entfernt wird, zu beachten. Ein generelles Hundeverbot auf Spielplätzen ist bereits in vielen anderen Städten und Gemeinden des Landes üblich. Einige Städte sind zum Schutz der Kinder bereits dazu übergegangen, die öffentlichen Spielplätze einzuzäunen, um Hunde von den Spielplätzen fernzuhalten.
- Weitere Regelungsinhalte
Auf die im Abstimmungsprozess mit der PI Lindau zusätzlich vorgeschlagenen Regelungsinhalte zum Thema Alkoholverbot und Lärmschutz hat die Verwaltung einen möglichen Regelungsvorschlag beigefügt.
Für ein Alkoholverbot könnte folgende Regelung unter §2 Abs. 2 Nr. 15 aufgenommen werden:
- Der Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden;
Und für den Bereich Lärmschutz unter §2 Abs. 2 Nr. 16:
- Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.
Aufgrund der Beschlusslage sind die beiden Regelungsinhalte nicht im Entwurf der Grünanlagensatzung enthalten.
- Sanktionen, Vollzug und Überwachung
In der Satzung über die Benutzung städtischer öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze können Zuwiderhandlungen gegen Benutzungsregeln als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt werden.
Die Polizei bzw. Vollzugsbeauftragte können bei Zuwiderhandlungen vor Ort Platzverweise erteilen sowie Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel spricht sich für eine gemeinwohlverträgliche Lösung aus. Wichtig sind aus ihrer Sicht die Überwachung sowie der Vollzug.
Stadtrat Reich möchte wissen, wie das Verbot kenntlich gemacht wird.
Stadtrat Jöckel plädiert für freie Räume für freie Bürger. Seiner Meinung mach müsse die Stadt Lindau den Gruppen Flächen, sowie ausreichend Mülleimer zur Verfügung stellen.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer merkt an, dass sich die letzten Wochen gezeigt hat, dass es hier Regelungsbedarf gibt.
Für Stadtrat M. Kaiser ist ein Glasverbot elementar und wichtig. Er kündigt an, einen Antrag auf Ausweitung des Glasverbots zu stellen.
Stadtrat Gebhard findet eine Regelung hinsichtlich des Alkoholverbots, ergänzt wie in 3 b) wichtig.
Stadtrat Hübler merkt an, dass es für Hundebesitzer schwierig wird, wenn es in bestimmten Bereichen ein Anleingebot gibt und in anderen nicht. Zudem ist aus seiner Sicht wichtig, dass kommunale Ordnungsdienste die Grünanlagensatzung kontrollieren.
Stadträtin Rundel regt an, einen temporären Sicherheitsdienst zu engagieren, der eine Zeitlang kontrolliert. In Bregenz hätte sich das bewährt.
Bürgermeister Hotz merkt an, dass der Vollzug heute nicht in der Sitzung entschieden wird.
Stadträtin Sommerweiß gibt zu bedenken, dass bei einem Glasverbot an bestimmten Stellen es beispielsweise nicht möglich ist, einen Saft am Wochenmarkt zu kaufen und am See zu trinken. Sie regt zudem an, das Glasverbot auf die Nachtzeit zu beschränken. Sie regt ferner an, Räume für Jugendliche zu schaffen und Aktionen zu initiieren, bei denen sie den Müll mitnehmen und entsorgen.
Stadtrat Freiberg appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger und möchte mit den angesprochenen Maßnahmen nicht über das Ziel hinausschießen.
Der Werkleiter der GTL, Herr Kattau, führt aus, dass es sich um einen ausgewogenen Vorschlag handelt.
Der stellvertretende Leiter der PI Lindau, Herr Vaupel, geht ausführlich auf die Ereignisse der vergangenen Wochen ein und schildert die Vorkommnisse aus Sicht der Polizei Lindau.
Der Fachbereichsleiter Stadtgärtnerei, Herr Wragge, schildert, dass aus Sicht der Gärtnerei dringender Handlungsbedarf besteht. Die Mitarbeiter der GTL sind zum Teil bereits ab 05.30 Uhr am Aufräumen der Hotspots. Am Giebelbach ist es hinsichtlich der vielen zerbrochenen Glasflaschen im See besonders schlimm.
Stadtrat M. Kaiser merkt an, dass die Jugendarbeit auch seitens des Landkreises verstärkt werden muss.
Stadtrat Reich spricht sich für ein Hundeanleingebot auf der Hinteren Insel vom Schützinger bis zur Thierbrücke aus.
Stadträtin Rundel möchte die Gelegenheit nutzen und dem Team der GTL für die tolle Arbeit ihr Dank aussprechen.
Beschluss 1
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das grundsätzliche Anleingebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 2
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Anleingebot im Wäsen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 3
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Anleingebot auf der Hinteren Insel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 4
Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von Stadtrat M. Kaiser zum Glasverbot am gesamten Uferbereich ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
Beschluss 5
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Glasverbot gem. der Sitzungsvorlage an den Badezugängen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Beschluss 6
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das temporäre Glasverbot von 20 Uhr bis 06 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 7
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Grünanlagensatzung ergänzt um die Regelungsinhalte in Punkt 3 b) hinsichtlich „Der Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden;“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 8
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Grünanlagensatzung ergänzt um die Regelungsinhalte in Punkt 3 b) hinsichtlich „„Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 9
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Grünanlagensatzung Ergänzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2021 11:49 Uhr