- Allgemeine Lage und historische Entwicklung
Das Areal der Schiffswerfte befindet sich östlich des Hafens im südlichen Teil der Insel. Ursprünglich war der Bereich der heutigen Römerschanze eine separate Insel, die über einen Steig erreicht werden konnte. Im Zuge der Auffüllung des Geländes im 19. Jahrhundert entstand nördlich davon auch ein hofartiger, gewerblicher Hafenbereich.
Ausschnitt aus einer Stadtansicht von 1886 mit dem ersten Baukörper der Schiffswerfte
1926/27 wurde dort das zuletzt bestehende Gebäude der eigentlichen Schiffswerfte gebaut. Es hatte folgende Abmessungen: 70 m x 20 m und eine Traufhöhe von ca. 11 m. Es beher-bergte eine Halle zum Bau und Reparatur von Schiffen und Nebenräume.
Ansicht des 1962 abgebrochenen Baukörpers (Foto Karl Schweizer/DB Museum Nürnberg)
Es bestand bis 1962. In den Folgejahren wurden auch weitere Gebäude der Werft abgebro-chen und durch eine öffentliche Grünanlage ersetzt. Verblieben sind heute nur der Kran und die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des ehemaligen Dienstwohngebäudes (Schiffswerfte 2) und die ehemaligen Werkstattgebäude (Schiffswerfte 4/4a).
- ISEK
Im Rahmenplan des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 liegt der Bereich der Schiffswerfte innerhalb des Projektpunktes „Regionalgartenschau“. Das damalige Maßnahmenkonzept für die Regionalgartenschau „Natur in der Stadt“ umfasst eine Aufwertung des bestehenden Inselrundweges indem die Parks, Schanzen und Uferwege weiterentwickelt werden. Eine qualitative und funktionelle Aufwertung ist vorgesehen.
Ein weiterer Baukörper im Bereich des Werfthafens ist im ISEK nicht vorgesehen, die Flächen werden als öffentliche Grünfläche dargestellt, welche im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept weiter definiert wird.
- Grünordnung
Das Gesamtstädtische Freiraumkonzept 2030 stellt für die Insel einen Ring aus Inselgärten („Rund um die Insel“) dar, durch den das Profil der Insel Lindau als Gartenstadt ausdifferenziert werden soll. Neben der Entwicklung der Hinteren Insel sollen hierzu zum einen die vorhandenen Schanzen, Uferwege und Parkflächen des Inselrundwegs an Qualität gewinnen und zum anderen weitere nutzbare Grünflächen realisiert werden.
Im Bereich der Schiffswerfte ist im Dauerkonzept „Schauen, Flanieren und Promenieren“ vorgesehen. Der Erhalt und die Schaffung von Ruhe- und Aussichtsplätzen sowie die Stärkung der Blickbeziehungen auf See und Berge werden als Ziel genannt. Die unterschiedlichen Teilbereiche sollen hierbei verschiedenen Aufgaben wie beispielsweise Sport, Spiel und Bewegung nachgehen. Demensprechend ist es notwendig im Bereich des Werft- bzw. Segelhafens hier die öffentliche Zugänglichkeit, die Aufenthaltsqualität und die Funktionalität der Flächen zu bewerten.
Die vorgelegte Ideenskizze zeigt auf, dass durch den Abbruch des Anbaus an das Gebäude ‚Schiffswerfte 4/4a‘ eine zusätzliche öffentliche Durchwegung geschaffen wird. Eine große Freifläche für Sport und Kultur bleibt nördlich der neuen Werfthalle erhalten. Bestehen bleibt allerdings auch die Abstellfläche für Boote des LSC. Diese sollte im Zuge der Neuordnung des Areals zugunsten einer besseren öffentlichen Durchwegung und der Schaffung von neuen Grünflächen verlagert werden. Hierdurch könnte eine bessere visuelle und funktionelle Beziehung zur Römerschanze geschaffen werden. Ein möglicher Standort für die Abstellfläche für Boote – der zu prüfen wäre – befindet sich neben dem Gebäude des staatlichen Hochbauamts.
Eine zusätzliche Versiegelung erfolgt durch den Neubau nicht, da sich dieser auf bereits betonierten Flächen der alten Werftanlage befindet.
- Sanierungsgebiet
Das Areal „Neue Werft“ an der Schiffswerfte liegt innerhalb des festgesetzten Sanierungsgebietes VII „Erweiterte Insel Lindau“.
Zu den Zielen des Sanierungsgebietes zählen neben der Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude unter anderem auch die Entsiegelung und Begrünung der gebäudebezogenen Frei- bzw. Hofflächen sowie die Verbesserung von Grünflächen. Die Vorbereitende Untersuchung zum Sanierungsgebiet ist Inhalt deckungsgleich mit den Inhalten des ISEK und des parallel entwickelten gesamtstädtischen Freiraumkonzepts.
Den Zielen des Sanierungsgebietes wird mit dem Projekt „Neue Werft“ Rechnung getragen indem das Gebäude „Schiffswerft 4/4a“ einer neuen Nutzung zugeführt und saniert werden soll. Die Einbindung des öffentlichen Raumes in ein gesamtheitliches Freiraumkonzept Römerschanze – Segelhafen – Werfthafen wird als erforderlich gesehen, hierzu ist einen detaillierte Ausarbeitung notwendig.
Der Einsatz von kommunalen Fördermitteln müsste im Weiteren, nach Vorlage eines detaillierten Konzeptes, geprüft und mit den möglichen Förderprogrammen abgeglichen werden.
- Planungsrecht
Geplant ist der Neubau einer „neuen Werft“ mit einer Abmessung von 40 m x 20 m an der Stelle der ehemaligen Werfthalle, jedoch östlich und westlich jeweils eingekürzt. In drei Ebenen sind folgende Nutzungen vorgesehen: Hafenmeisterbüro, Versammlungsraum/ Schulungsraum mit den nötigen Nebenräumen, Trainerbüro, Abstellen von Schlauchbooten, Jollenliegeplätze und Winterabstellplätze für Yachten.
Das angefragte Areal liegt im Geltungsbereich der 11. Änderung „Art der baulichen Nutzung“ des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“. Das Gebäude Schiffswerfte 4/4a ist dabei festgesetzt als Mischgebiet, die umliegenden Grünflächen und Wege sind festgesetzt als öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Wassersport. Die Planungen zum Neubau eines Gebäudes wären demnach aus planungsrechtlicher Sicht nicht zulässig. Baurecht für einen Neubau ist damit nicht gegeben, ein Bauantrag bzw. Bauvorbescheid müsste abgelehnt werden.
Ausschnitt aus der 11. Änderung des BP Nr. 86 „Altstadt“
Um die Planung umzusetzen, wäre aus planungsrechtlicher Sicht – die Zustimmung des Stadtrates vorausgesetzt – eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Da es sich um ein privates Vorhaben handelt, sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Kostenübernahme aller Planungskosten sowie des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs, der fachlichen Gutachten etc. durch den privaten Entwickler gewählt werden. Die Abt. Stadtplanung des Stadtbauamtes hat aktuell jedoch keine Personalkapazität ein derartiges Vorhaben zu begleiten.
Außerdem kann sich das Stadtbauamt einen nächsten Schritt grundsätzlich nur unter der Maßgabe eines Vorvertrages mit folgenden städtebaulichen Inhalt vorstellen:
- Durchführen eines Architekturwettbewerbes durch den Bauträger unter Begleitung der Architektenkammer Bayern und des Gestaltungsbeirates,
- Finden einer geeigneten Ersatzfläche oder Ersatzmaßnahme für ein zu aktivierenden öffentliche Grünfläche als Gegenstück zum Entzug der öffentlichen Grünfläche,
- Einhaltung der Baugestaltungssatzung der Stadt Lindau und
- Einhaltung der Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Lindau, jeweils ohne zu erteilende Ausnahmen.
- Erschließung
Die Erschließung würde unverändert über die Straße ‚Schiffswerfte‘ erfolgen. Die bestehenden Stellplätze auf Fl.-Nr. 90/3, Gemarkung Lindau, bleiben erhalten. Weitere Stellplätze sind zugunsten des öffentlichen Raumes nicht vorgesehen.
Die notwendigen Stellplätze sind noch zu prüfen und in das gesamtstädtische Parkraum- und Erschließungskonzept einzubinden.
- Weitere Schritte
Der Lindauer Seglerclub (LSC) hat signalisiert, dass wegen der hohen Investitionen zunächst eine grundsätzliche Entscheidung der Stadtrates bzw. der Stadtverwaltung erbeten wird. „Im nächsten Schritt würde dann der LSC darüber entscheiden, ob er das Projekt „Neubau Werft-halle“ umsetzen möchte oder die bestehende Liegenschaft Schiffswerfte 4/ 4a in Erbbaurecht nutzen möchte. Die Entscheidung wird sich nach der Summe unterschiedlicher Kriterien richten, z.B. Funktionen, Kosten und Finanzierung, Zeitbedarf, Identität für den LSC und für die Stadt usw.“
Eine Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist noch nicht erfolgt. Eventuell kann das Teilstück von der Stadt Lindau an den LSC veräußert oder verpachtet werden. Auch hierzu ist eine weitere Ausdifferenzierung des Konzeptes und weitere Abstimmung mit der Kämmerei notwendig.
Vor diesem Hintergrund könnte der Bauausschuss folgende Vorgehensweisen beschließen:
- Der städtische Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat für die vorliegende Planung des Areals „neue Werft“ im Bereich der Schiffswerfte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beschließen.
- Die Zustimmung zum Bauvorhaben bleibt einem aussagekräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan vorbehalten.
oder:
Der städtische Bau- und Umweltausschuss lehnt das Bauvorhaben „Neue Werft“ ab.