Bauantrag Erweiterung und Umbau eines bestehenden Lebensmittelmarktes (LIDL)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird eine zweistöckige Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes im südwestlichen Teil des Grundstücks. Derzeit verfügt der Markt über eine Verkaufsfläche (VF) von 1.296 m². Geplant ist die Erweiterung der VK um 418 m² auf nunmehr 1.714 m². Die bisherigen Lager- und Technikflächen werden dabei der Verkaufsfläche zugeschlagen und im Anbau untergebracht. Der geplante Anbau beinhaltet die eingehauste Direktanlieferung sowie Lager-und Kühlflächen. Im 2.OG. befinden sich neben der Lüftung auch Personalräume, Umkleideräume sowie sanitäre Anlagen.
Fachliche Bewertung
Das geplante Vorhaben wird nach § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt und liegt laut dem Flächennutzungsplan (FNP) in einer Mischgebietsfläche. Demnach dürfen von Vorhaben nach Abs. 1 oder 2 (§ 34 BauGB) keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Gemeinde oder anderen Gemeinden ausgehen oder zu erwarten sein. Eine von der Stadt beauftragte Verträglichkeitsuntersuchung der Firma CIMA zur geplanten Verkaufsflächenerweiterung mit Datum vom 19.02.21 untersuchte die bereits jetzt gegebene Großflächigkeit (ab 800 m² VK) sowie die Auswirkungen der geplanten Erweiterung auf die vorhandenen Versorgungsbereiche. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass von der geplanten Erweiterung keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen in Lindau oder im Umland ausgehen. In der Gesamtbetrachtung sei die Erweiterung als städtebaulich verträglich zu bewerten.
Um nicht den gesamten Inhalt des Gutachtens wiedergeben zu müssen, wird an dieser Stelle auf Punkt 7 (Seite 24) des Gutachtens verwiesen. Diese liegt den Unterlagen als Anhang bei.
Ergänzend sei angemerkt, dass die Flachdächer des Anbaus gemäß § 4 Abs.1 der Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Lindau dauerhaft zu begrünen sind. Dies wird in der Baugenehmigung als Auflage formuliert. Diese wird durch Auflagen des Immissionsschutzes ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu, welches nach § 34 Abs. 3 BauGB zulässig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung von Stadtrat Herrn Kaiser:
Er ist prinzipiell nicht gegen die geplante Erweiterung. Er merkt an, dass Fahrradabstellplätze fehlen und bittet dies dringend abzuklären und zu berücksichtigen.
Datenstand vom 21.10.2021 13:57 Uhr