Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes:
Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Reutiner Straße Stichstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt die Verkehrsfläche “Reutiner Straße Stichstraße”, Flurnummer 198/7, 198/0, 199/2 Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG öffentlich als Eigentümerweg mit der Widmungsbeschränkung nur für Anlieger zu widmen (s. Anlage Lageplan).
Fachliche Bewertung
- Reutiner Straße Stichstraße
- Eigentümerweg EIG-041
Die Verkehrsfläche „Reutiner Straße Stichstraße“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG der Straßenklasse der Eigentümerwege zuzuordnen und erfüllt nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG die Merkmale der Eigentümerwege. Die Träger der Straßenbaulast für Eigentümerwege sind nach Art. 9 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 BayStrWG die Grundstückseigentümer. Voraussetzung für die Widmung ist, dass nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Träger der Straßenbaulast das Verfügungsrecht über die in Anspruch genommenen Straßenflächen hat. Diese Voraussetzung ist für die „Reutiner Straße Stichstraße“ erfüllt. Die zur Widmung vorgesehene Straßenfläche Flurnummer 198/7, 198/0, 199/2, Gemarkung Reutin, befinden sich im Eigentum der IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH und der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH. Die Widmung als Eigentümerweg für o.g. Flurstücke wurde durch Herrn Geser IVG im Mai 2019 beantragt. Die heutigen Wohnungseigentümer wurden in der Wohnungseigentümerversammlung am 24.07.2021 über die anstehende Widmung des Eigentümerwegs von der Hausverwaltung Immobilia Frau Herr informiert. Die IVG hat die eingezeichnete Straße EIG-041 mit Wendemöglichkeit auf eigene Kosten hergestellt. Die IVG bekommt für die Wendemöglichkeit auf dem Flurstück 199/2 das Geh- und Fahrrecht (Absichtserklärung zwischen IVG und GWG vom 11.02.2014).
Beschluss
Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verkehrsfläche „Reutiner Straße Stichstraße“ Flurnummer 198/7, 198/0, 199/2 Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG wie folgt zur öffentlichen Straße zu widmen.
Straße: Eigentümerweg EIG-041
Bezeichnung: Reutiner Straße Stichstraße
Fl.Nr.: 198/7, 198/0, 199/2 Gemarkung Reutin
Anfangspunkt: Brücke Motzacher Tobelbach, Anfang FlNr. 198/7, Gem. Reutin
Endpunkt: Ende Wendehammer FlNr. 198/0, 199/2 Gemarkung Reutin
Länge: 0,058 km
Straßenbaulastträger: Grundstückseigentümer
Widmungsbeschränkung: nur für Anlieger
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2021 13:57 Uhr