Sachstandsbericht Klimaschutzkonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.10.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss beschloss am 07. Juli 2020 die Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzeptes und beauftragte die Verwaltung einen Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Nach der Bewilligung der Förderung durch die Regierung von Schwaben (im Rahmen der Förderrichtlinie kommunaler Klimaschutz) wurden die Arbeiten am neuen Klimaschutzkonzept (KSK) „Lindau 2035 mit Blick auf 2050“ Anfang 2021, gemeinsam mit dem Klimabeirat, begonnen.

Das KSK ist das Rahmenkonzept, welches die Richtschur und den Handlungsrahmen der nächsten 14 bis 20 Jahre für die klimapolitische Entwicklung der Stadt Lindau (B) vorgibt. In ihm sind politische Leitziele formuliert. Durch entsprechende Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern/Bereichen sollen die formulierten politischen Ziele eingehalten werden.

Das Klimaschutzkonzept basiert auf die Treibhausgas-Bilanzierung (THG) der Stadt Lindau (B) und hat zum Ziel, Potenzial aufzuzeigen, den Energieverbrauch zu senken und die Klima- und Umweltschädlichen Emissionen zu reduzieren. 

Die wesentlichen Bausteine des KSK „Lindau 2035 mit Blick auf 2050“ sind: 

  • Aktuelle Energie- und Treibhausgas-Bilanzierung
  • Festlegen von Zielen
  • Festlegen von Handlungsfeldern 
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges
  • Festlegen von Meilensteinen und Zwischenzielen
  •        Reflexion des KSK „Lindau 2020“

Im Mittelpunkt der Entwicklung des KSK steht der Klimabeirat der Stadt Lindau (B), der am 18. Februar 2021 zu seiner Auftaktsitzung zusammentrat. Gemeinsam mit dem Klimabeirat werden die Weichen für die zukünftige Ausrichtung der Klimapolitik in der Stadt Lindau (B) erarbeitet. Der Klimaberat ist intensiv bei der Entwicklung energiepolitischer Ziele, Festlegen von Handlungsfeldern sowie die Erarbeitung eines klimapolitischen Maßnahmenkataloges eingebunden. Mit der praktischen Ausarbeitung (Erstellung von Entwicklungsszenarien zum Energieverbrauch, Erstellung von Trendszenario und Zielszenario, sowie Reflexion des bestehenden Klimaschutzkonzeptes) wurde das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) beauftragt.

  1. Vorgehensweise

Nach Einrichtung des Klimabeirates der Stadt Lindau (B) wurde am 18. Februar 2021 die erste öffentliche Sitzung abgehalten. Inhalt war zum einen die Erwartung an die Arbeit und Ziele des Klimabeirates, die Pariser Klimaziele und die größten CO2-Treiber, der Blick auf Lindau (B), sowie die Erstellung eines neuen KSK für die Stadt Lindau (B) und die Festlegung des weiteren Vorgehens. 

    1. Treibhausgasbilanzierung

In der Sitzung des Klimabeirates am 15. April 2021 wurden die Ergebnisse der aktuellen THG-Bilanzierung vorgestellt. Eine THG-Bilanzierung ist eine Klimagas-Bestandsaufnahme und gibt Auskunft darüber, wieviel CO2 emittiert wird, wie hoch der Energiebedarf ist und welche Energieträger in  Lindau (B) genutzt werden. So können die größten Energie- und CO2-Treiber identifiziert und entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt werden. Neben den Energieverbräuchen der Stadt und den daraus resultierenden CO2-Emissionen wurden die Potenziale zur Reduzierung aufgezeigt.

    1. Zielformulierung

Die in Paris Ende 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossene Vereinbarung gibt das Ziel vor, die Erderwärmung auf deutlich unter 2° C, möglichst aber auf unter 1,5° C zu begrenzen.

Mit der Erreichung des 1,5° C-Zieles und den Beitrag Deutschlands setzen sich verschiedene Studien und Gutachten (z.B. Sachverständigenrat für Umweltfragen, Studie vom Wuppertal Institut, etc.) auseinander.  Die Berichte und Studien zeigen deutlich, dass Deutschland schneller als bisher geplant CO2-neutral werden muss um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Experten sind sich einig, wenn in Deutschland ein angemessener Beitrag zum globalen 1,5° C geleistet werden soll,  muss in Deutschland die CO2-Neutralität schon bis etwa 2035 erreicht werden.

Im Klimabeirat besteht Konsens dass die Stadt Lindau (B) einen fairen Beitrag zum Erreichen des 1,5° C Zieles leisten möchte. 

Bei der Zielformulierung „Klimaneutrales Lindau 2035“ gibt es bezügliche der Begrifflichkeit (Klimaneutralität, CO2-Neutralität oder Treibhausgasneutralität) Unklarheit, da es keine verbindliche Definition für diese Begriffe - weder in der klimapolitischen Debatte noch im Paris-Abkommen - gibt. 

Zum anderen besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Handlungskompetenz der Stadt für die Umsetzung. Diskutiert wird, für welche Maßnahmen die Stadt die volle Handlungskompetenz innehat und bei welchen Maßnahmen veränderte Rahmenbedingungen von Bund bzw. Freistatt erfordern. Eine CO2-Neutralität oder Treibhausgasneutralität für Lindau bis zum Jahr 2035 zu erreichen ist sehr ambitioniert. Betrachtet man das Klimaschutzgesetz 2021 der Bundesregierung, in dem das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert ist, kommt die Frage der Umsetzbarkeit auf.  Hier ist die Aufgabe des Klimabeirates den Weg für das formulierte Ziel aufzuzeigen. 

In der kommenden Sitzung des Klimabeirates am 21.10.2021 wird wie o.g. die Formulierung der Zielsetzung geschärft. 

    1. Erarbeiten der Handlungsfelder 

In der Sitzung des Klimabeirates am 15. April 2021 wurden sowohl auf Grundlage der THG-Bilanzierung als auch an Orientierung des European Energy Award (kurz eea) Handlungsfelder (HF) erarbeitet. Diese wurden entsprechend priorisiert und dem Klimabeirat am 17.06.2021 zum Beschluss vorgelegt. Im Einzelnen handelt es sich um 7 HF die parallel nebeneinanderstehen:  

  • Entwicklungsplanung & Raumordnung
  • Gebäude, Energieeffizienz bei Neu- und Altbauten und kommunalen Anlagen
  • Versorgung & Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation & Kooperation
  • Klimawandelanpassung & Lebensstiel

Für die erarbeiteten HF wurden je HF zwei Fachexperten zur Betreuung berufen.

  • für das HF:  Entwicklungsplanung, Raumordnung wurden berufen :
  • Klimabeirat Koschka
  • Stadtrat Obermayr
  • Klimabeirat Mayer
  • für das HF: Gebäude, Energieeffizienz bei Neu- und Altbauten wurden berufen :
  • Herr Ordelheide, Leiter Abteilung Hochbau
  • Klimabeirat  Mayer
  • für den Bereich Versorgung im HF: Versorgung, Entsorgung wurde berufen :
  • Klimabeirat Schmidutz-Ries
  • Klimabeirat Dr. Tillmetz
  • für den Bereich Entsorgung im HF: Versorgung, Entsorgung wurde berufen :
  • Stadträtin Mayer
  • Frau Dr. Burghard, Fachbereichsleitung Abwasserwirtschaft
  • für das HF Mobilität wurde berufen:
  • Klimabeirat Valdes
  • Stadtrat Hübler
  • für das HF: interne Organisation wurde berufen:  
  • Klimabeirätin Dr. König-Hoffmann
  • Klimaschutzmanagerin Frau Eichler
  • für das HF: Kommunikation, Kooperation wurde berufen:
  • Frau Abbrederis, Öffentlichkeitsarbeit Stadt Lindau 
  • Klimabeirat Dr. Rhomberg
  • für das HF: Klimawandelanpassung & Lebensstil wurde berufen: 
  • Klimabeirat Hoffmann
  • Klimabeirat Dr. Triloff

    1. Erarbeitung eines Prozesses & Struktur zur Einbindung der Stadtgesellschaft

Für eine CO2-Neutralität oder Treibhausgasneutralität / klimaneutrales Lindau (B) bis 2035, werden sich viele Lebensbereiche und räumliche Situationen in unserer Stadt deutlich verändern. Die notwendigen klimapolitischen Ziele lassen sich nur erreichen, wenn die Stadtgesellschaft in vielen Handlungsfeldern diese Veränderung mitträgt und aktiv unterstützt. Daher ist eine umfassende Beteiligung der Bürger, Verbände, Interessensgruppen und Institutionen in der Stadt unabdingbar. 

In der Sitzung des Klimabeirates am 15. April wurde ein Prozess & Struktur erarbeitet, der Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten soll, sich aktiv in den Prozess mit einzubringen durch z. B. einreichen von Vorschlägen. Hierfür wurde ein Formular erarbeitet, für die Einreichung von Maßnahmenvorschläge.   
 
  • In einem ersten Schritt werden die eingereichten Beiträge gesammelt und in der Diskussion auf Ernsthaftigkeit überprüft.
  • Im zweiten Schritt werden aus den Ideen konkrete Vorschläge entwickelt
  • Welche dann im dritten Schritt in das erarbeitet Formular eingetragen und eingereicht werden.
  • Im weiteren Verlauf werden die eingereichten Vorschläge an die jeweiligen Fachexperten verteilt. 

    1. Maßnahmenkatalog Teil 1

Auf Basis des formulierten Zieles wurden die Mitglieder des Klimabeirates sowie die Stadtgesellschaft aufgefordert, konkrete Maßnahmenvorschläge einzureichen. Diese wurden an den jeweiligen Fachbereich  sowie Fachexperten zur Beurteilung weitergeleitet. Maßnahmen, über die ein Konsens erzielt werden konnte, wurden in den Maßnahmenkatalog/Arbeitsprogramm aufgenommen. Maßnahmenvorschläge die einer weiteren Überprüfung bedürfen werden zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt im Plenum beraten.

In der Sitzung des Klimabeirates am 23.09.2021 wurden insgesamt 72 Maßnahmen vorgestellt und bearbeitet.

Nicht alle Projekte können gleichzeitig angegangen und umgesetzt werden, zudem gibt es große Unterschiede bei Wirksamkeit hinsichtlich des THG-Einsparpotenzials und des Aufwandes bei der Umsetzung. Aus diesem Grund wurde eine Priorisierung durchgeführt. Folgende drei Bewertungskriterien flossen in die Bewertung ein:

  1. Stellenwert / Ausstrahlung 
  2. Klimarelevanz 
  3. Umsetzbarkeit

Stellenwert / Ausstrahlung:

Mit dem Kriterium „Stellenwert / Ausstrahlung“ wird die Bedeutung und Wichtigkeit 
einer Maßnahme für den Gesamtprozess sowie den klima- und energiepolitischen Diskurs 
in der Kommune bewertet. Die Bewertung dieses Kriteriums kann nicht anhand messbarer Indikatoren erfolgen; sie ist weit gehend subjektiv und orientiert sich an folgenden konkreten Fragestellungen: 

  1. Ist die Maßnahme Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele bzw. zur 
Umsetzung weiterer Maßnahmen?
  1. Hat die Maßnahme besondere Signalwirkung? 
  2. Passt die Maßnahme besonders gut zum Selbstbild der Kommune?
  3. Werden mit der Maßnahme andere wichtige Akteure erreicht? (Multiplikatoreneffekte) 
  4. Zeigt die Maßnahme schnelle Ergebnisse bzw. ist die Maßnahme besonders effektiv?

Klimarelevanz:

Die Klimarelevanz veranschaulicht die zu erwartenden Wirkungen einer Maßnahme im 
Hinblick auf Energie- und CO2-Einsparung. Nicht allen Maßnahmen können Einsparpotenziale zugeordnet werden, viele Maßnahmen wirken indirekt oder unterstützend. Das trifft insbesondere auf organisatorische und bewusstseinsbildende Maßnahmen zu. Bei diesen Maßnahmen wird auf eine Bewertung der Klimarelevanz verzichtet. Bei einigen Maßnahmen können die CO2-Minderungspotenziale sehr konkret gefasst werden, bei anderen sind qualitative Abschätzungen erforderlich. Wo dies möglich ist, erfolgt die Bewertung der Klimarelevanz anhand der CO2-Einsparung durch folgende Kriterien: 

  • Hohe Klimarelevanz: die Maßnahme trägt dazu bei, dass 5% oder mehr der CO2-
Einsparungen im jeweiligen Handlungsfeld erreicht werden 
  • Mittlere Klimarelevanz: zwischen 0,5 und 5% der CO2-Einsparungen im jeweilige Handlungsfeld werden durch die Maßnahme beeinflusst
  • Geringe Klimarelevanz: die Maßnahme trägt dazu bei, dass 0,5% oder weniger der 
CO2-Einsparung im jeweiligen Handlungsfeld erreicht werden

Umsetzbarkeit:

Die Umsetzbarkeit einer Maßnahme ist wiederum ein an subjektive Teilkriterien gebundenes Bewertungskriterium. Wenn die Umsetzung der Maßnahme mit geringen Hemmnissen verbunden ist, dann ist die Umsetzbarkeit hoch. Ähnlich wie bei der Signifikanz dienen konkrete Fragen zur Bewertung der Umsetzbarkeit: 

  1. Ist die Maßnahme besonders komplex, beispielsweise dadurch, dass viele Akteure 
eingebunden werden müssen?
  1. Sind politische / administrative Barrieren oder Widerstände wichtiger Akteursgruppen vor Ort zu erwarten?
  2. Gibt es Hemmnisse aufgrund großer finanzieller Belastungen?
  3. Gibt es Hemmnisse aufgrund großer personeller Erfordernisse?
  4. Gibt es bereits erkennbare Ansätze / Akteure zur Umsetzung?

Die Bewertung der drei genannten Kriterien wurde in ein Punkteschema überführt. Auf Grundlage der Bewertung in den drei Einzelkriterien wurde eine Priorisierung der Maß-
nahmen durchgeführt.

Es wurden diejenigen Maßnahmen mit Priorität 1 (hoch) eingestuft, die im Durchschnitt der bewerteten Kriterien mindestens 2,5 Punkte erlangen. Damit wird gewährleistet, dass nur solche Maßnahmen mit hoher Priorität eingestuft werden, die einerseits relevant sind (Signifikanz und Klimarelevanz) und bei denen andererseits eine realistische Chance auf eine Umsetzbarkeit besteht.

Maßnahmen, deren durchschnittliche Bewertung zwischen 2,0 und 2,4 Punkten liegt, wurden mit der Priorität 2 (mittel) eingestuft. Dabei handelt es sich ebenfalls um wichtige Klimaschutzmaßnahmen, die bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zu berücksichtigen sind.

Die Maßnahmen, deren durchschnittliche Punktebewertung unter 2,0 liegt, erhalten Priorität 3 (niedrig). Sie sind aus unterschiedlichen Gründen nicht mit höchster Priorität anzugehen, jedoch sollten auch diese Maßnahmen umgesetzt werden, sofern sich hierzu eine günstige Gelegenheit ergibt. Zum Teil handelt es sich hierbei auch um „kleine“ Maßnahmen, die zwar in ihrer Wirkung begrenzt, aber möglicherweise einfach und schnell umsetzbar sind und daher auch ihre Berechtigung haben.  

Die vorgenommene Priorisierung wurde im Maßnahmenkatalog erfasst und wird auf Vollständigkeit geprüft. Aus diesem Grund wird der Maßnahmenkatalog nachgesendet. 

    1. Ausblick  und weiteres Vorgehen

In der Sitzung des Klimabeirates am 21.10.2021 sollen zum einen die Zielformulierung „Klimaneutralität / Treibhausgasneutralität / CO2-Neutralität 2035“ wie im Punkt 1.3  beschrieben und geschärft werden. Zum anderen sollen Zwischenziele und Meilensteine erarbeitet werden, bis wann welche der Maßnahmen umgesetzt werden müssen, jeweils in Abhängigkeit an die THG-Einsparung bei Umsetzung. Dies betrifft besonders die Maßnahmen, bei denen die Stadt die volle Handlungskompetenz hat. Maßnahmen die veränderte Rahmenbedingungen von Bund und Land erfordern, werden separat betrachtet.

Der Klimabeirat wird auf Grundlage der hier beschriebenen Handlungsfelder dem Stadtrat einen Empfehlungsvorschlag für das neue KSK vorlegen. In diesem sind zum einen die Zielsetzung einer Treibausgasneutralität / Klimaneutralität / CO2-Neutralität bis 2035  enthalten. Ebenso sind Zwischenziele und Meilensteinen, also bis wann welche der Maßnahmen umgesetzt sein müssen um das Ziel zu erreichen sowie der bis jetzt erarbeitete Maßnahmenkatlog, der Empfehlung an den Stadtrat beinhaltet. Stimmt der Stadtrat dem Empfehlungsvorschlag zu, wird der Klimabeirat beauftragt, das KSK fertigzustellen.

Nach Fertigstellung des KSK „Lindau 2035 mit Blick auf 2050“, wird dieses dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Nach Beschluss durch den Stadtrat wird die Stadtverwaltung damit beginnen, die Maßnahmen aus den Maßnahmenkatalog schrittweise umzusetzen. 

Durch die Teilnahme am eea wurde bereits ein sinnvolles Controlling-Instrument eingeführt. Jährliche erfolgt eine interne Kontrolle, der durchgeführten Maßnahmen durch eine systematische Analyse werden Schwachstellen aufgezeigt und optimiert.

Fachliche Bewertung

Bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (KSK) (oder auch Klimaaktionsplan genannt) handelt es sich um Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Klimaschutz in der Stadt Lindau (B). Ein KSK ist ein energiepolitisches Aktivitätenprogramm für die kommenden Jahre, ist fachplanerische Grundlage und stellt somit die Weichen für die zukünftige klimapolitische Ausrichtung der Stadt. Damit hat die Stadt ein Werkzeug an der Hand, um konkrete Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und somit eine systematische Entwicklung zu mehr Energieeffizienz und deutlich weniger THG-Ausstoß zu erreichen. Das KSK basiert auf der THG-Bilanz für die Stadt Lindau (B). 

Bei dem Klimaschutzkonzept handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der nun in Gang gesetzt wird. Das KSK an sich hat keine direkten finanziellen Auswirkungen, vielmehr haben die einzelnen Maßnahmen finanzielle Auswirkungen unterschiedlichen Umfanges für verschiedene Projektverantwortliche (z.B. Stadtverwaltung, GTL, Stadtwerke, GWG usw.).

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Der Ausschuss verzichtet auf den Sachstandsbericht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Sachstandsbericht wurde zur Kenntniss genommen

Datenstand vom 25.04.2022 11:54 Uhr