Die alternative Thermen-Erschließung soll durch eine neue Zufahrtsstraße unmittelbar entlang der Eisenbahnstrecke direkt auf den geplanten Parkplatz für die Therme erfolgen. Die alternative Planung sieht vor, dass die Thermenbesucher, welche mit dem Auto anreisen, im Bereich der derzeitigen Einmündung Eichwaldstraße/ Ladestraße, westlich der Kamelbuckelbrücke, auf einer neuen Straße unter der Kamelbuckelbrücke hindurch, direkt auf den Thermen-Parkplatz geführt werden. Die Trassenführung ermöglicht es, die Eichwaldstraße als Fahrradstraße (Teil des Bodenseeradwegs) und lediglich auf den Kraftfahrzeugverkehr der dortigen Anlieger zurückzustufen und die an der Eichwaldstraße gelegenen Schrägstellplätze auf den Thermen-Parkplatz zu verlegen. Die neue Zufahrt soll so ausgelegt werden, dass auch die Abfahrt über dieselbe Straße erfolgen kann. Dadurch kann die Führung des Autoverkehrs zwischen den Wohngebäuden entfallen. Die geplante Trasse liegt am nördlichen Rand des Grundstücks, parallel zu der Eisenbahntrasse und damit mit weitest möglichem Abstand zu den vorhandenen Wohngebäuden.
Ziel der Stadt Lindau (B) ist es, so schnell wie möglich eine alternative Zufahrt für die Therme und das Eichwaldbad sowie die Eissporthalle zu schaffen und die Verkehrsprobleme im Bereich der Eichwaldstraße zu lösen.
- Planung der neuen Erschließungsstraße
Die Trasse der zukünftigen Erschließungsstraße führt von der Kamelbuckelbrücke aus weiter Richtung Ladestraße und von dort aus Richtung Norden, im Bereich der heutigen Zufahrt zu den Schrebergärten. Die Straßenführung dient neben der Erschließung des Thermenparkplatzes auch der Erschließung der Tankanlage der DB Netz AG. Zukünftig soll über diese Straße auch das Gebiet Reutin Süd erschlossen werden, wofür jedoch wiederum Umbauarbeiten notwendig werden. Die Zufahrtsstraße ist für den Begegnungsfall LKW / LKW ausgelegt.
- Kurzfristige Übergangslösung
Die Übergangslösung, welche zur Beschlussfassung vorliegt, verläuft bis kurz vor den geplanten Kreisverkehr in etwa auf der Trasse, welche der langfristigen Straßenplanung entspricht. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit können bei der Übergangslösung jedoch keine Gehwege angeordnet werden. Die bereits heute bestehende und wichtige Gehwegverbindung (nur einseitig vorhanden) im Zuge der Eichwaldstraße wird durch den Bau einer Querungshilfe in Fahrbahnmitte auch für schwächere Verkehrsteilnehmer weiterhin nutzbar.
- Langfristige Straßenplanung
Die langfristige Straßenplanung sieht vor, den zukünftig erforderlichen Verkehrsknoten, westlich der Kamelbuckelbrücke, als Kreisverkehr auszubilden. Dies ist aus Sicht der Verwaltung aber erst notwendig, wenn die Erschließung des neuen Stadtquartiers Reutin-Süd erforderlich wird.
Zudem soll im finalen Zustand der Bodenseeradweg bevorzugt südlich des Knotenpunktes vorbeigeführt werden, um die Attraktivität des Bodenseeradweges an dieser Stelle zu erhöhen.
Fahrbahnbegleitend sollen Gehwege angeordnet werden, um auch den schwächsten Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Die Umsetzung der späteren, langfristigen Lösung wird Teil eines städtebaulichen Konzeptes zur Entwicklung der Bahnflächen Reutin Süd sein und einen Bebauungsplan erfordern.
- Flächenverfügbarkeit/ -umgriff
Für die Umsetzung beider Trassen, sowohl der langfristigen als auch der kurzfristigen, ist die Nutzung von Bahnflächen notwendig. Das Grundstück für die Zufahrt von der Ladestraße bis zur Kamelbuckelbrücke ist im Eigentum der DB Netz und liegt innerhalb planfestgestellter Flächen. Nach längeren Verhandlungen mit der DB Netz AG liegt nun seit Ende November 2020 eine grundsätzliche Zustimmung vor, die beschriebene Zufahrt unterhalb der Kamelbuckelbrücke zu errichten.
Ein weiteres Teilstück steht im Eigentum der Parkplatz Eichwald GmbH. Dieses wird durch die Parkplatz Eichwald GmbH realisiert.
In einem ersten Schritt konnte die Einigung über die Flächeninanspruchnahme für die reduzierte Übergangslösung getroffen werden. Im weiteren Prozess sollen die Flächen für die angestrebte langfristige Erschließungsstraße gesichert werden, um die vorgesehene Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Reutin-Süd“ zu ermöglichen.
- Baurecht
- Genehmigungsverfahren
Da für die Planung kein Bebauungsplan vorliegt, wird das Vorhaben in den Bereichen, in denen die Trasse vom Planfeststellungsbeschluss abweicht, gemäß § 125 (2) Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Dies ist dann möglich, wenn die Schutzgüter nach § 1 (4) bis (7) BauGB nicht beeinträchtigt werden. Dafür wurde ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7) Bundesnaturschutzgesetz bei der Regierung von Schwaben eingereicht, welchem vor kurzem stattgegeben wurde. Für die Verlagerung der Schrägparkplätze in die festgesetzte Parkierungsfläche nördlich der Eichwaldstraße ist ein Tekturantrag zum Baugenehmigungsantrag notwendig.
- Natur-/ Artenschutz
Für den Bau der geplanten Trasse ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von der Regierung von Schwaben erforderlich. Grund für das Erfordernis der Ausnahmegenehmigung ist das Vorhandensein stabiler Zauneidechsenpopulationen im Gebiet sowie die jahreszeitlich bedingte Einschränkung hinsichtlich der Kartierung, des Suchens und des Abfangens von Eidechsen. Da im Zuge einer worst-case-Betrachtung eine Beeinträchtigung von Zauneidechsen trotz nur mäßig geeigneter Habitatstrukturen nicht völlig ausgeschlossen werden kann, aber erheblicher zeitlicher Druck zur Umsetzung der alternativen Zufahrt zur Therme besteht, ist für das Vorhaben die Zustimmung der Regierung von Schwaben erforderlich.
Zum Ausgleich des Eingriffs wird eine Ausgleichsfläche (Ersatzlebensraum) im Faktor 1:2 mit insgesamt 1.400 m² Fläche geschaffen. Die geplante Fläche liegt weiter östlich im sogenannten Wäsen und ermöglicht so eine rasche Um- und Besiedelung der Ausgleichsflächen und eine Vergrößerung der Habitatverfügbarkeit für die Zauneidechse. Daraus lässt sich ableiten, dass sich die Population im Bereich der Ausgleichsfläche erhöhen wird. Eine Kompensation des Eingriffes wird daher gegeben sein. Die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist folglich positiv zu prognostizieren.
- Emissionsschutz
Aus Sicht des nachbarschaftlichen Schall-Immissionsschutzes führt die vorgelegte Änderung der Zufahrt zu den Parkplätzen „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ bzgl. der benachbarten Immissionsorte Wohnbebauung Eichwaldstraße (bislang untersuchter Bereich östlich der Brücke Eichwaldstraße) zu einer voraussichtlich signifikanten Verbesserung der schalltechnischen Immissionssituation. Eine gutachterliche Überprüfung des An- und Abfahrtsverkehrs für die nördliche Parkplatzfläche bei zusätzlicher Verlagerung der Schrägparker nach Norden, insgesamt 646 Stellplätze, ermittelte, dass auch unter Berücksichtigung der anliegenden Schrebergärten das Vorhaben aus schalltechnischer Sicht umsetzbar ist. Dabei wurde die aktuelle Planung der GTL als Grundlage gelegt.
- Alternativen zur bestehenden Planung und Vorgehensweise
Eine alternative Lage der Zufahrtstraße, z. B. im Osten der Parkierungsflächen, ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich. Im Norden wird die Fläche durch die Bahnlinie, im Süden v.a. durch die bestehende Wohnbebauung und im Osten durch das Landschaftsschutzgebiet begrenzt. Sollte das hier angestrebte Planungsverfahren nicht realisierbar sein, könnte alternativ ein Bebauungsplanverfahren zur Herstellung der Zufahrt eingeleitet werden. In diesem Zuge könnten die Planung und die Untersuchungen ohne Zeitdruck ausgearbeitet werden und Problemstellungen unter anderen Rahmenbedingungen betrachtet und bearbeitet werden.
- Projektbeteiligte und Projektablauf
Durch den sehr straffen Zeitplan ist eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten erforderlich. Die Abstimmung erfolgt zu den speziellen Themen in ausgewähltem Teilnehmerkreis und auf Verwaltungsebene zusätzlich in einem wöchentlichen Jour-Fixe mit der Oberbürgermeisterin.
- Projektbeteiligte
Bisher haben die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit DB Netz, DB Immobilien, Polizei, Feuerwehr, Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Staatlichem Bauamt und Parkplatz Eichwald GmbH stattgefunden. Gegen die vorgesehene Art der Ausführung gab es, bis auf die bereits abgehandelte Artenschutzthematik keine Einwände.
- Projektablauf
Der aktuelle Terminplan sieht vor, dass nach dem Stadtratsbeschluss die Verträge / Vereinbarungen mit der DB Netz AG unterzeichnet werden. Im Anschluss daran muss die Bauleistung an das ausführende Unternehmen vergeben werden, damit die Fertigstellung bis September 2021 erfolgen kann.
- Abstimmung mit den betroffenen Kleingärtnern
Die Abstimmung mit den betroffenen Kleingärtnern hat bzgl. der kurzfristigen Übergangslösung bereits stattgefunden. Der Eingriff in die Kleingartenanlage ist als gering einzustufen. Sobald die Flächenverfügbarkeit für die finale Lösung vorliegt, wird auf die dann betroffenen Pächter zugegangen und die Maßnahmenumsetzung durchgesprochen. Notwendiger Ersatz von Einfriedigungen und Bepflanzungen werden über das Straßenbauprojekt finanziert.
- Kosten und Finanzierung
Die aktuelle Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 550.000 € brutto. Hiervon ist die Kostenbeteiligung der DB Netz AG und der Parkplatz Eichwald GmbH bereits abgezogen.
Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Vermögenshaushalt.
- Zusammenfassung/ Fazit
Die Herstellung einer alternativen Zufahrt würde es ermöglichen, die Verkehrssituation im Bereich der Eichwaldstraße sowie die immissionsschutzfachliche Situation für die Anwohner signifikant zu verbessern. Es sind jedoch noch folgende Themen zu lösen, die der Umsetzung des Projektes möglicherweise im Wege stehen:
- Zustimmung der Bahn zur öffentlichen Widmung der neuen Zufahrt
- Lösung immissionsschutzfachlicher Thematik