Erlass einer Verordnung zur 1. Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über Verkaufsoffene Sonntage vom 31. März 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 8. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) hat mit Rechtsverordnung vom 31. März 2021 vier verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2021 festgesetzt, u.a. aus Anlass der in Lindau stattfindenden Bayerischen Gartenschau in Verbindung mit dem Lindauer Kunsthandwerkermarkt (festgesetzte Marktveranstaltung).

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Kunsthandwerkermarkt an Pfingsten nicht stattfinden, weshalb dieser von der Veranstalterin auf das Wochenende 3./4. Juli 2021 verschoben wurde. Der ausgefallene verkaufsoffene Sonntag, welcher im Kontext der beiden o.g. Ereignisse stattgefunden hätte, soll ebenfalls am Sonntag, 4. Juli 2021, durchgeführt werden.

Fachliche Bewertung

Gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Aus Anlass der „Bayerischen Gartenschau in Verbindung mit dem Lindauer Kunsthandwerkermarkt“ sind große Besucherströme zu erwarten. Die Gartenschau in Lindau stellt eine Attraktion dar, die viele Tagesgäste aus dem näheren Umland anzieht. Am ersten Juliwochenende befinden sich zudem bereits sechs Bundesländer in den Sommerferien, so dass angesichts dieser Tatsache sowie der corona-bedingten, schon letztes Jahr zu Tage getretenen Beliebtheit von „Urlaub im Inland“, insbesondere am Bodensee, mit beträchtlichen Besucherströmen zu rechnen ist. Der traditionelle Kunsthandwerkermarkt ist ebenfalls ein beliebter Anziehungspunkt für Besucher. Dies rechtfertigt die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 4. Juli 2021.

Die zulässige Zahl von insgesamt 4 verkaufsoffenen Sonntagen wird dabei nicht überschritten.

Diskussionsverlauf

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden muss, dass es 1. Änderungsverordnung zur Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über Verkaufsoffene Sonntage vom 31. März 2021 heißt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungsverordnung zur Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über Verkaufsoffene Sonntage vom 31. März 2021.
Anlage 1

1. Änderungsverordnung zur Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonntage vom 31. März 2021

vom ….(Ausfertigungsdatum einfügen)

Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2021 (BayMBl. S. 382), folgende Rechtsverordnung: 


§  1

Die Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonntage vom 31. März 2021 wird wie folgt geändert:

In § 1 wird der Satzbestandteil "am Sonntag, dem 23.05.2021 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes (festgesetzte Marktveranstaltung) in Verbindung mit der Bayerischen Gartenschau" ersetzt durch den Satzbestandteil "am Sonntag, dem 04.07.2021 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes (festgesetzte Marktveranstaltung) in Verbindung mit der Bayerischen Gartenschau“.

       
§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) in Kraft.


Stadt Lindau (Bodensee), den  ..........
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 10:16 Uhr