- Verkehrsrechtliche Betrachtung
- Rechtliche Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung
Von einer durch Parkscheinautomat angeordneten Gebührenpflicht auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind alle Arten von Kfz erfasst. Demnach darf an einem Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Damit wäre die Einführung von Parkgebühren für Motorräder rechtssicher möglich. Eine Anbringung des Parkscheins könnte beispielsweise mittels Klebestreifen erfolgen – sofern zur Hand. Eine Erfüllung der Gebührenpflicht könnte bei verlorenen oder gestohlenen Parkscheinen durch die Aufbewahrung des Kontrollabschnitts im Nachgang bewiesen werden. Unkompliziert wäre auch die Möglichkeit des Handyparkens umsetzbar.
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 13 StVO sind Parkscheinautomaten aber vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze und genau begrenzte Zeit parken können. Die Einführung einer Gebührenpflicht kann auf Grund der zwischenzeitlichen Erkenntnis, dass die eigentlich für Motorräder angedachten 38 Stellplätze am Karl-Bever-Platz P3 weniger als erwartet in Anspruch genommen werden und allenfalls in der Hochsaison einmal ausgelastet sind, letztlich nicht mehr uneingeschränkt empfohlen werden. Hierfür kämen demnach tatsächlich eher nur die Motorradstellplätze auf der Insel unmittelbar vor der Altstadt im Bereich „Auf dem Wall“ in Betracht (8 im Bestand und akt. Erweiterung um weitere 13 Stellplätze).
Von diesen 21 Stellplätzen aus könnten kurze Ausflüge und Erledigungen auf der Insel bequem erledigt werden. Gleichzeitig sollten im dortigen Bereich aber auch Stellplatzmöglichkeiten für Motorräder von Inselbewohnern angeboten werden, da die nächsten Stellplätze erst am Reichsplatz zur Verfügung stehen.
- Ausdehnung der Bewirtschaftungszone
Aus Sicht der Verwaltung ist es bei einer Gebührenerhebung unumgänglich, die Parkplätze ordnungsgemäß und auch für Auswärtige deutlich als solche erkennbar zu kennzeichnen. Eine „inoffizielle“ Ausweisung ohne Beschilderung widerspricht einer Gebührenpflicht, denn gerade diese soll eine Fluktuation erreichen. Daher sollten die nur für Einheimische am Kleinen See zur Verfügung gestellten Motorradstellplätze beim BRK weiterhin nicht beschildert / in eine Gebührenpflicht einbezogen werden.
- Grundsätzliche Vor- und Nachteile einer Gebührenpflicht
- Vorteile
Für die Einführung der Gebührenpflicht auf der Insel im Bereich „Auf dem Wall“ in Kombination mit einer etwaigen Höchstparkdauer von 90 Minuten sprechen grundsätzlich folgende Aspekte:
- Die Gebührenpflicht für Motorräder im Bereich „Auf dem Wall“ würde vielleicht einen Teil der Motorradfahrer dazu bewegen, doch eher auf dem Karl-Bever-Platz zu parken.
- Der im Bereich „Auf dem Wall“ eher knapp bemessene Parkraum wird – je nach Festlegung einer Höchstparkdauer – durch eine höhere Fluktuation auf den Stellplätzen besser genutzt. Ein „Dauerabstellen“ der Motorräder wird unterbunden. Besucher, die nur kurz auf der Insel verweilen möchten, erhalten die Möglichkeit, die Parkplätze für kurze Zwischenstopps in direkter Inselnähe zu nutzen.
- Nachteile
Gegen die Einführung einer Gebühr für die Motorradfahrer sprechen folgende Gesichtspunkte:
- Es besteht die Gefahr, dass eine Gebührenerhebung für Motorradfahrer angesichts der allgemeinen Verwaltungspraxis gebührenfreier Motorradstellplätze in der Umgebung nicht akzeptiert wird. So ist es in den meisten Städten Deutschlands Praxis, das Motorradstellplätze kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so z.B. in der näheren Umgebung auch in Kempten, Ravensburg, Wangen, Friedrichshafen.
In Konsequenz der mangelnden Akzeptanz der Gebührenpflicht könnte ein häufigeres verbotswidriges Abstellen der Motorräder in Ecken, an Fahrradständern und auf Gehwegen zu beobachten sein wird.
- Die Gebührenpflicht könnte dazu führen, dass der eine oder andere Motorradfahrer dann womöglich auf den PKW umsteigt und somit der ohnehin knappe Parkraum weiterhin strapaziert wird.
- Die Festlegung einer Höchstparkdauer erhöht zwar den Umschlag vor Ort, damit einhergehend aus immissionschutzrechtlicher Sicht aber auch wieder die Zahl der an-/abfahrenden Motorräder.
- Der KVÜ entsteht durch die Kontrolle der Parkscheine und von Falschparkern ein zusätzlicher Mehraufwand. Der Mehraufwand wäre auch beim Innendienst zu erwarten, da ein häufiger Verlust der Parkscheine durch Ablösen vom Motorrad durch die Witterungsverhältnisse oder durch „Diebstahl“ zu erwarten ist.
- Gebührenhöhe
Entsprechend des Antrags der Bunten Liste soll für die Motorradstellplätze die volle Gebühr in gleicher Höhe wie für PKW-Stellplätze erhoben werden (derzeit 2,20 Euro pro Stunde). Begründet wird dies mit dem laut Antrag gleichen bzw. teilweise höheren CO2- Emissionsausstoß bzw. den noch höheren Lärmemissionen.
CO2-Ausstoß bzw. Lärmemissionen können aber nicht Bemessungsgrundlage für die Höhe von Parkgebühren sein; diese ergibt sich gegebenenfalls hinsichtlich der Nutzung / Wertigkeit des begrenzten öffentlichen Raums.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass bei gleicher Tarifhöhe Motorradfahrer auf Parkplätze im Inselkern ausweichen könnten, die eigentlich für PKW vorgesehen sind. Dies wäre bei entsprechend fehlender Einschränkung der Parkflächen nur auf PKW auch zulässig. Es wäre dann zu befürchten, dass einige PKW-Parkplätze zukünftig von Motorradfahrern belegt würden, was angesichts der Knappheit des Parkraums auf der Insel nicht zu befürworten wäre. Weiterhin ist der Platzbedarf bei einem Motorradparkplatz wesentlich geringer als bei einem PKW-Parkplatz. Es würde daher dem allgemeinen Verständnis zuwiderlaufen, wenn für Motorräder dieselbe Parkgebühr wie für PKW verlangt würde.
- Höchstparkdauer
Da der Parkraum auf der Insel eine knappe Ressource ist, sollte ggf. die Festlegung einer Höchstparkdauer angedacht werden. Die Verwaltung schlägt für den Bereich „Auf dem Wall“ deshalb eine maximale Höchstparkdauer von 90 Minuten mit Parkscheibe vergleichbar den Regelungen für Pkw vor. Der Markt bietet derartige Möglichkeiten für Motorradfahrer an: 
Bewohner der Insel können Ausnahmegenehmigungen erwerben.
Außerdem sollte ein Teil der Motorradstellplätze nur für E-Roller ausgewiesen werden. Das Thema „Stellplätze für E-Roller“ soll in der nächsten Hauptausschusssitzung behandelt werden.
- Kosten
Im Bereich der neu geplanten Motorradstellplätze auf der Insel ist bereits ein Parkscheinautomat vorhanden. Dieser müsste lediglich auf die neue Gebühr umprogrammiert werden. Außerdem müsste der Tarif beim Handyparken erfasst werden. Des Weiteren muss die Beschilderung entsprechend ergänzt und angepasst werden. Es wäre mit Kosten i.H.v. ca. 400 - 500 Euro zu rechnen.