Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die fixen Sperrpfosten in den Seitengassen waren bereits Bestandteil der Planung der Freien Wähler, welche im September 2018 unter der Überschrift „Autofreie Fußgängerzone“ den Antrag auf Errichtung versenkbarer Poller in der Fußgängerzone (und am Hafen) beantragten. Vorschlag u.a.: „Nicht benötigte Zufahrten werden mit Sperrpfosten oder Kübeln gesperrt.“ Hierüber fand auch im Gasthof Stift eine Informationsveranstaltung der Freien Wähler statt.
Beim Baubeschluss im Werkausschuss der GTL am 12. Februar 2020 über die Installation versenkbarer Poller in der Maximilianstraße und der Cramergasse wurden die fixen Pfosten zwar nicht explizit erwähnt bzw. beschlossen; diese waren jedoch seitens der Verwaltung als logische Konsequenz der Schließung sonst verbleibender „Schlupflöcher“ in die Fußgängerzone bereits eingeplant. Die bauliche Umsetzung der versenkbaren Poller erfolgte im Frühjahr 2021.
Im Hauptausschuss am 04. Mai 2021 wurden allgemeine Informationen zur Fußgängerzone als solche sowie maßgebliche Genehmigungszahlen zur Maximilianstraße beschrieben und die künftigen Regelungen bezüglich der notwendigen Ausnahmegenehmigungen beschlossen. Der Vorlage war ein Plan beigefügt, aus der die Position von festen Pfosten in den Seitengassen mittels gelber Punkte hervorging. Im Text der Vorlage wurde die Installation der festen Pfosten an verschiedenen Stellen vorausgesetzt.
Bei einer Bürgerbeteiligung wegen der fixen Sperrpfosten in der Krummgasse in Anwesenheit von Bewohnern, Gewerbetreibenden und Stadträten am 30. April 2021 wurden diese teilweise als kritisch bewertet. Nachdem in der Sitzungsvorlage kein expliziter Beschlussvorschlag zur sofortigen Anbringung der festen Pfosten enthalten war, wurden die fixen Sperrpfosten in der Hauptausschusssitzung am 04. Mai 2021 sicherheitshalber noch einmal ausdrücklich andiskutiert und hierzu eine Beschlussfassung angeregt. Die namentlich geforderte Abstimmung ergab ein Ergebnis von 9:4 für die fixen Sperrpfosten in den Seitengassen.
Im Nachgang stellten verschiedene Stadträte gemeinsam den Antrag, den Beschluss (nur) hinsichtlich dieser fixen Sperrpfosten im Stadtrat nochmals nachprüfen zu lassen.
Die Inbetriebnahme der versenkbaren Poller erfolgte am 14.06.2021.
Fachliche Bewertung
- Fixe Sperrpfosten in den Seitengassen
Eine Fußgängerzone ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger ein ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben. Hierbei handelt es sich demnach um einen geschützten Bereich, in welchem die Fußgänger außerhalb der Lieferzeiten das Vertrauen haben dürfen, auf keinen bzw. nur gelegentlichen Fahrzeugverkehr zu treffen. Um den Schutzbereich der Fußgängerzone in der Maximilianstraße herzustellen, soll der Fahrzeugverkehr weitestgehend ausgeschlossen werden.
Durch die Inbetriebnahme der versenkbaren Poller inklusive der notwendigen Ampeln soll gewährleistet werden, dass nach der Lieferzeit keine Lieferfahrzeuge mehr von der Zeppelinstraße aus in die Fußgängerzone einfahren. Je nach Größe der Lieferfahrzeuge ist es bei ausschließlicher Sperrung dieser Zufahrt derzeit jedoch möglich, nach Ende der Lieferzeit durch eine der vielen Seitengassen in die Maximilianstraße einzufahren. Selbst größere Lieferfahrzeuge könnten dann z.B. über den Paradiesplatz und die Schafgasse weiterhin relativ problemlos unberechtigt in die Maximilianstraße einfahren. Um dies zu unterbinden und den Schutzbereich der Fußgängerzone sicherzustellen, ist die Installation von fixen Sperrpfosten in den Seitengassen vorgesehen. Nachdem die Pfosten bereits im Bestand vorhanden sind, das Ausfahren mittels Kontaktschleife vor dem versenkbaren Poller in der Cramergasse jederzeit möglich ist und auf die Belange der Bewohner/innen und anderen Einfahrtsberechtigten durch Ausnahmeregelungen und durchdachte Positionierung der festen Pfosten hinreichend Rechnung getragen wird, besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit einer schrittweisen sukzessiven Etablierung des Poller- und Pfostensystems. Dies kann vielmehr im Sinne einer effektiven Verhinderung der Einfahrt von Fahrzeugen nunmehr simultan eingeführt werden. Im Folgenden soll daher zur Nachvollziehbarkeit das beschlossene Regelungsregime sowie die genaue Ortsplanung der festen Pfosten dargestellt werden:
Gemäß des Hauptausschussbeschlusses vom 04.05.2021 gelten künftig folgende Regelungen:
- Bewohner/innen können für ein notwendiges Be- und Entladen außerhalb der Lieferzeiten wie gehabt telefonisch Ausnahmegenehmigungen beantragen und erhalten sodann eine PIN für das Ansteuern des Einfahrtspollers. Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, wird ein PIN mit mehrmaliger Berechtigung ausgegeben, so dass gegebenenfalls auch außerhalb der Servicezeiten der Stadtverwaltung (z.B. Notfall) kurzfristig eingefahren werden kann.
- Handwerker, Umzugsfirmen und sonstige Gewerbetreibende, die außerhalb der Lieferzeiten einfahren wollen, müssen weiterhin rechtzeitig vorab schriftlich mit Begründung eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
- Gehbehinderte oder gebrechliche Patienten der Arztpraxen in der Fußgängerzone sowie Taxen, die gehbehinderte oder gebrechliche Personen transportieren, erhalten bei vorheriger Anmeldung einen PIN zur Ansteuerung der Poller.
- Gäste von Ferienwohnungen können künftig nur noch innerhalb der Lieferzeiten in die Maximilianstraße und Cramergasse einfahren; eine Ausfahrt ist über die Kontaktschleife vor den Pollern jederzeit möglich.
Die Zufahrt für Rettungsdienste ist dauerhaft gewährleistet, da diese über verschiedene Einfahrtsmöglichkeiten verfügen: Dreikantschlüssel, PIN oder telefonische Ansteuerung.
Die festen Sperrpoller in den Seitengassen würden so platziert, dass private Stellplatzinhaber weiterhin von der Grub und der Ludwigstraße aus einfahren können und möglichst nur ein Pfosten pro Seitengasse installiert werden muss bzw. möglichst kurze Strecken zum rückwärts Ausfahren entstehen.
Dies stellt sich wie folgt dar:
- Schafgasse: Einbau von 2 Pfosten nach dem Hotel Engel, damit hier weiterhin die Liefertätigkeit über Paradiesplatz / Schafgasse abgewickelt werden kann.
- Schneeberggasse: Einbau ca. nach Hausnummer 4, damit die privaten Stellplätze weiterhin angefahren werden können.
- Bürstergasse: Einbau ca. Höhe Hausnummer 3 / 8, damit die privaten Stellplätze weiterhin angefahren werden können.
- Bindergasse: Einbau ca. zwischen Hausnummer 7 und 9, damit nur zwei Pfosten verwendet werden müssen und die Einfahrt eines Genehmigungsinhabers gewährleistet bleibt.
- Salzgasse: Einbau ca. Höhe Hausnummer 2 neben Rathaus-Café, damit nur ein Pfosten gesetzt werden muss.
- Rechts vom Alten Rathaus zum Bismarckplatz ein Pfosten
- Links vom Alten Rathaus zum Bismarckplatz ein Pfosten
- Krummgasse: Einbau ca. Höhe Hausnummer 3, damit die privaten Stellplätze weiterhin über die Maximilianstraße angefahren werden können. Eine Einfahrt über die Ludwigstraße ist aufgrund der Schleppkurven in die privaten Garagen nicht möglich.
- Vordere Metzgergasse: Einbau ca. zwischen Hausnummer 4 und 6, damit die privaten Stellplätze weiterhin genutzt werden können.
- Hintere Metzgergasse: nach der Einmündung Ludwigstraße vor Hausnummer 22, damit nur ein Pfosten gesetzt werden muss und ein Rückwärtsfahren in dem schmalen Beginn der Hinteren Metzgergasse vermieden wird.
Aus fachlicher Sicht ist der Einbau der festen Sperrpoller nur konsequent, um den gewünschten Effekt einer möglichst sicheren autofreien Fußgängerzone zu erreichen und illegales Einfahren zu unterbinden. Die Belange von Bewohner/innen und sowie sonstigen Einfahrtsberechtigten werden – wie beschrieben – explizit berücksichtigt.
Die Gesamtkosten für die – von Rettungsdiensten im Übrigen jederzeit ziehbaren Sperrpfosten in den Seitengassen – belaufen sich inklusive Einbau auf einmalig ca. 8.000 €.
- Ergänzende Information zu den installierten Ampeln
Die installierte Ampel bei den versenkbaren Pollern ist notwendig, um einer Schadensersatzpflicht bei Beschädigungen an Fahrzeugen durch den hochfahrenden Poller entgegenzuwirken. Grundsätzlich soll die Maximilianstraße nur von Seiten der Zeppelinstraße aus befahren werden. Es kann aber im Einzelfall und auch durch Rettungskräfte nötig werden, dass von der Cramergasse aus eingefahren werden muss. Auch im Falle eines Stromausfalles muss das Hochfahren des Pollers bei Einschalten des Stromes gekennzeichnet werden. Die Ampeln zeigen auch Fahrzeugen in der Fußgängerzone an, dass der Poller hochgefahren wird. Eine kleinere Ampel kann aufgrund der Größenvorgaben in der Straßenverkehrsordnung nicht angebracht werden.
- Versenkbarer Poller in der Schafgasse
Die Freien Wähler hatten ursprünglich auch auf Höhe Schafgasse einen versenkbaren Poller vorgeschlagen, um eine möglichst kurze, geradlinige Zufahrt zu den Stellplätzen / Gewerbebetrieben an der Ecke / in der Krummgasse gewährleisten zu können. Dieser versenkbare Poller wurde seinerzeit im Werkausschuss nicht beschlossen. Der Umweg, der durch einen solchen Poller in der Schafgasse vermieden werden soll, (z.B. für Stellplatzinhaber Krummgasse statt ca. 50 Meter von der Schafgasse aus = ca. 110 Meter von der Zeppelinstraße aus) ist aus Sicht der Verwaltung eher vernachlässigbar. Die Fußgängerzone ist im Abschnitt zwischen Zeppelinstraße und Krummgasse zudem auch breiter und überschaubarer als die Zufahrt über Paradiesplatz und Schafgasse mit dortigen Außenbestuhlungen im Sommer.
Aus den vorgenannten Gründen sollte aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und der GTL der Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 04.05.2021 an den Werksausschuss, in der Schafgasse ebenfalls einen versenkbaren Poller vorzusehen, wegen der Investitionskosten von ca. 40 - 50.000 Euro zuzüglich laufender Kosten von ca. 1.000 Euro / Jahr in der Schafgasse nicht weiter verfolgt werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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8.000 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Haushalt GTL
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Gebhard ist der Meinung, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und hierbei die falschen getroffen werden. Das Ziel für ihn war es, den Lieferverkehr auf die Lieferzeiten zu beschränken und mit den versenkbaren Pollern wurde dies zu 90 % erreicht. Wenn nun noch mehr Kontrollen durch die KVÜ stattfinden, wäre das Ziel für ihn erreicht. Er ist der Meinung, dass die Vollpfosten in den Seitengassen eine Überregulierung sind. Die Bedenken und Einwände der Anwohner und Handwerker müssen ernst genommen werden.
Stadtrat Müller sieht in den Vollpfosten nur Probleme. Zudem fehlt ihm hier die Bürgerbeteiligung. Mit den versenkbaren Pollern ist für ihn bereits zu viel Geld ausgegeben worden.
Bürgermeisterin Dorfmüller findet die versenkbaren Poller richtig. Sie möchte mit den Vollpfosten jedoch warten, wie sich die Situation entwickelt. Erst wenn es weiterhin zu Problemen kommt, sollten diese eingebaut werden. Sie stellt den Antrag, den Beschluss zu fixen Sperrpfosten um ein Jahr zu vertagen, um auf Erfahrungswerte zurückgreifen zu können.
Dem schließt sich Stadträtin Rundel an. Die Zufahrtsbeschränkungen für Ferienwohnungen findet sie nicht praktikabel und ist der Meinung, dass sie geändert werden müssen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons macht deutlich, dass bestehende Regelungen zum Einfahrtsverbot in die Fußgängerzone nicht geändert werden.
Stadtrat Freiberg hätte sich einen Dialog zu den Neuerungen auf der Insel mit den betroffenen gewünscht. Die Gassen mit Pfosten zu versehen führt seiner Meinung nach zu weiteren Verärgerungen.
Stadtrat Reich erinnert daran, dass es sich um einen Fußgängerbereich handelt und mit den Pollern die Einhaltung der Lieferzeiten erreicht werden soll. Es gibt somit keine Änderung der bestehenden Zufahrtsregelungen der Fußgängerzone. Bei berechtigten Gründen kann man mittels PIN in die Fußgängerzone fahren.
Stadträtin Schäfler hätte sich einen Ortstermin mit den Stadtratsmitgliedern gewünscht.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es einen Ortstermin, jedoch nicht mit dem gesamten Gremium, gab.
Für Stadtrat Hübler ist es sinnvoll, die Seitengassen mittels Pfosten zu sperren.
Stadtrat U. Kaiser regt an, der Kreishandwerkerschaft Schlüssel zum Umlegen der Pfosten zu verteilen, um hier eine pragmatische Lösung zu finden.
Die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Frau Bohnert, führt zur bisherigen Regelung für Handwerker folgendes aus:
Handwerkerparkkarten-Inhaber:
- Benutzung der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeit
- nur im Notfall
- max. 2 Stunden mit Parkscheibe und Arbeitsstättennachweis
- Be- und Entladen wurden kostenfrei geduldet
- Längerfristiges Parken außerhalb der Lieferzeit wird im Einzelfall nur bei fest eingebauten Maschinen genehmigt.
Sonstige nicht Handwerkerparkkarten-Inhaber:
Einzelgenehmigung gegen Gebühr
Zur möglichen künftigen Regelung der Handwerkerparkkarte in der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten berichtet sie folgendes:
Beschlusslage nach HAS Mai 2021:
- Jede Einfahrt gesonderter Beantragung
- Je nach Dauer der Baustelle / Notwenigkeit gegen eine Gebühr mit PIN
- Notfälle sind von der Handwerkerparkkarte weiterhin „kostenlos“ umfasst
- Längerfristiges Parken außerhalb der Lieferzeit wird im Einzelfall nur bei fest eingebauten Maschinen gegen Gebühr genehmigt
- Be- und Entladen sind weiterhin kostenlos umfasst
- Bismarckplatz und Marktplatz ausgeschlossen
- Bei Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung können Einfahrtsgenehmigungen bei der Polizei eingeholt werden
Mögliche Alternative:
- Mit Erteilung der Handwerkerparkkarte wird ein Jahres-PIN vergeben, der nur für Notfälle max. 2 Stunden mit Parkscheibe und Arbeitsstättennachweis und Be- und Entladen gilt
- Längerfristiges Parken außerhalb der Lieferzeit wird im Einzelfall nur bei fest eingebauten Maschinen genehmigt
- Bismarckplatz und Marktplatz ausgeschlossen
Frau Bohnert bittet um ein Stimmungsbild zur eben vorgestellten Alternative. Mehrheitlich ist der Stadtrat für die Erteilung eines Jahres-PIN für Handwerker.
Stadtrat Hummler stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Rednerliste.
Der Antrag wird mit 17 : 13 Stimmen angenommen.
Stadtrat Obermayr spricht sich für die Einrichtung der Sperrpfosten aus.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt den Einbau der fixen Sperrpoller in den Seitengassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 11
Beschluss 2
Vom Einbau eines versenkbaren Pollers in der Schafgasse wird Abstand genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 5
Beschluss 3
Der Antrag von Bürgermeisterin Dorfmüller auf Vertagung um ein Jahr hat sich durch die vorherigen Abstimmungen erübrigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2021 10:16 Uhr