- Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und redaktionellen Korrekturen im Stadtteil Hoyern.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung der 11. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ Bebauungsplanänderung übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Abgrenzung des Änderungsbereiches
Die Änderungsbereiche liegen im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Insgesamt umfassen die Änderungsbereiche eine Größe von ca. 3,2 ha. Nördlich des Planungsbereiches grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebelbach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.
Insgesamt werden 4 Teilbereiche des Flächennutzungsplanes geändert, welche zusammen die 4. Änderung bilden. Die weiteren Flächen der 11. Änderung des BP Nr. 50 stimmen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes überein, sodass keine parallele Änderung notwendig ist.
Übersicht über die zu ändernden Bereiche (rot: Änderungsbereiche 4. Flächennutzungsplanänderung; blau: 11. Änderung BP Nr. 50):
- Änderungen des Flächennutzungsplanes
- Stand vor der Änderung
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013?? Flächennutzungsplan der Stadt Lindau. Büro Sieber/Stadtbauamt Lindau. Lindau 2013. der Stadt Lindau (B) bildet mit der 1. und der 2. Änderung die Grundlage für die gegenständliche 4. Flächennutzungsplanänderung. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich aktuell noch in Aufstellung.
Der Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 Wohnbauflächen dar. Aus diesen Wohnbauflächen werden nun in Übereinstimmung mit § 8 (2) BauGB im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Allgemeine und Reine Wohngebiete entwickelt. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes entspricht jedoch nicht in allen Teilen den Zielen des Flächennutzungsplanes (FNP).
Folgende Teilbereiche entsprechen nicht dem FNP bzw. den tatsächlichen Entwicklungen:
Aktuelle Darstellung FNP
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Festsetzung BP Nr. 50, 11. Änderung
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Änderung des FNP?
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Gemeinbedarfsfläche Enzisweilerstraße 26
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Allgemeines Wohngebiet
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Gemeinbedarfsfläche an der ehemaligen Grundschule Schachen mit Zweckbestimmung Schule
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Gemeinbedarfsfläche bleibt wie im Ursprungsbebauungsplan festgesetzt. Die Flächen werden aktuell für eine Kita genutzt. Die schulische Nutzung soll jedoch prinzipiell weiter möglich bleiben.
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Es ist keine Änderung erforderlich.
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Fläche für Wald am Spieglerweg 8a
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Reines Wohngebiet (jedoch bereits schon seit der 7. Änderung 1997 so festgesetzt)
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Zwei Flächen für Bodendenkmäler Enzisweiler Straße / Kapellenweg
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Kleinere Fläche und andere Abgrenzung bzw. Entfall der Fläche.
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Parallele Änderung ist nicht zwingend erforderlich (nachrichtliche Übernahme), aber zweckmäßig.
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Liebträgerweg 18, teilweise Fläche der Landesbiotopkartierung auf der Grundstücksfläche dargestellt. Fläche ist mit dem Bau des EFH seit mindestens 2002 nicht mehr vorhanden.
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Reines Wohngebiet
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Durch die Abweichungen wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt, die Grundaussagen des FNP (Wohnbauflächen) bleiben unberührt.
Der FNP soll jedoch in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert und ergänzt werden, um eine Identität der des vorbereitenden Bauleitplanes (FNP) zum verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) herzustellen.
- Inhalt der Änderung
Nachfolgend sind die künftigen Darstellungen in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgeführt:
Aktuelle Darstellung FNP
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Darstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Gemeinbedarfsfläche Enzisweilerstraße 26
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Wohnbaufläche
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Fläche für Wald am Spieglerweg 8a
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Wohnbaufläche
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Zwei Flächen für Bodendenkmäler Enzisweiler Straße / Kapellenweg
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Weiterhin Darstellung als Wohnbaufläche bzw. im nordwestlichen Änderungsbereich als Gemeinbedarfsfläche „Schule“
Das Bodendenkmal wird gemäß der aktuellen Abgrenzung des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Stand 01.06.2021) angepasst.
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Liebträgerweg 18, teilweise Fläche der Landesbiotopkartierung auf der Grundstücksfläche dargestellt. Fläche ist mit dem Bau des EFH seit mindestens 2002 nicht mehr vorhanden.
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Biotop entfällt, Wohnbaufläche bleibt wie bereits dargestellt
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Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.