Zum Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 20. Juli 2021 zur „Schulentwicklungsplanung“, mit dem beschlossen wurde, dass ein Projektausschuss Mittelschule eingerichtet wird, bedarf es noch des formalen Beschlusses zur Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung.
I.
Hauptsatzung:
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständigen Ausschüsse:
a) Hauptausschuss
b) Finanzausschuss
c) Bau- und Umweltausschuss
d) Werkausschuss Bäderbetriebe
e) Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
f) Werkausschuss Immobilienmanagement Lindau
g) Kulturausschuss
h) Projektausschuss Cavazzen
i) Projektausschuss Mittelschule
j) Rechnungsprüfungsausschuss
(2) Die Ausschüsse in Abs. 1 Buchstaben a) bis einschl. j) bestehen aus der Vorsitzenden und 12 Stadtratsmitgliedern. Der Projektausschuss Cavazzen (Buchst. h) und der Projektausschuss Mittelschule (Buchst. i) bestehen aus der Vorsitzenden und 7 Mitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss (Buchst. j) besteht aus 7 Stadtratsmitgliedern, wobei der Vorsitzende aus der Mitte des Ausschusses kommt und vom Stadtrat bestimmt wird.
II.
Geschäftsordnung:
i) Projektausschuss Mittelschule
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
- Definition von Projektziel und Projektaufgabe (mit den Projektleitern)
- Festlegung und Beauftragung von an der Planung Beteiligten
- Beauftragungen
- finanzielle Befugnisse wie der Finanzausschuss, jedoch keine Vornahme von über- oder außerplanmäßigen Aufgaben
- Kontrolle und Genehmigung der Planung
- Prüfung und Genehmigung der Projektergebnisse
- Prüfung und Genehmigung der Projekt-Statusberichte
- Unterstützung und Beratung der Projektleiter bei allen auftretenden Problemen größeren Umfangs
- Fällen von Entscheidungen, die die Kompetenzen der Projektleiter übersteigen
- Schlichtung von auftretenden Problemen zwischen allen am Projekt beteiligten Stellen