4. Flächennutzungsplanänderung in dem Bereich des Bebauungsplanes Nr.50 “Nördlich der Schachener Straße”, 11. Änderung “Ferienwohnungen” - Billigung des Entwurfes der 4. Änderung - Beschluss zur förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 27.10.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

  1. Ziel und Zweck der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und redaktionellen Korrekturen im Stadtteil Hoyern.

Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutz­ung der 11. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schach­ener Straße“ Bebauungsplanänderung übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächen­­­nutz­ungs­­planes erforderlich. 

Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ werden im Parallel­verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

  1. Abgrenzung der Änderungsbereiche

Die Änderungsbereiche liegen im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Insgesamt umfassen die Änderungsbereiche eine Größe von ca. 3,2 ha. Nördlich des Plan­ungs­bereiches grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebel­bach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.

Insgesamt werden 4 Teilbereiche des Flächennutzungsplanes geändert, welche zusammen die 4. Änderung bilden. Die weiteren Flächen der 11. Änderung des BP Nr. 50 stimmen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes überein, sodass keine parallele Änderung notwendig ist.

Übersicht über die zu ändernden Bereiche (rot: Änderungsbereiche 4. Flächennutzungs­plan­än­derung; blau: 11. Änderung BP Nr. 50):

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013 der Stadt Lindau (B) bildet mit der 1. und der 2. Änderung die Grundlage für die gegenständliche 4. Flächen­nutz­ungs­plan­än­der­ung. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich aktuell noch in Auf­stellung.

Der Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Änderungsbereiches der 11. Än­der­ung des Bebauungsplanes Nr. 50 Wohnbauflächen dar. Aus diesen Wohn­bau­flächen werden nun in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 2 BauGB im Rahmen der ver­bind­lichen Bau­leit­planung allgemeine und reine Wohngebiete entwickelt. Die 11. Änderung des Be­bau­ungsplanes ent­spricht jedoch nicht in allen Teilen den Zielen des Flächen­nutz­ungs­planes (FNP). 

Nachfolgend ist aufgeführt, welche Festsetzungen der Bebauungsplan Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße“, 11. Änderung trifft, ob eine Änderung erforderlich ist und wenn ja welche:
Aktuelle Darstellung FNP
Festsetzung BP Nr. 50,
11. Änderung 
Änderung des FNP?
Darstellung der 4. FNPä
Gemeinbedarfs­fläche 
Enzis­weilerstraße 26
Allgemeines Wohngebiet
Parallele Änderung ist 
erforderlich.
Wohnbaufläche
Gemeinbedarfs­fläche an der ehemaligen Grundschule Schachen mit Zweckbestimmung Schule
Gemeinbedarfs­fläche bleibt wie im Ursprungsbebauungsplan festgesetzt. Die Flächen werden aktuell für eine Kita genutzt. Die schul­ische Nutzung soll jedoch prinzipiell weiter möglich bleiben.
Es ist keine Änderung 
erforderlich.
-
Fläche für Wald am 
Spieglerweg 8a 
Reines Wohngebiet (jedoch bereits schon seit der 7. Änderung 1997 so festgesetzt)
Parallele Änderung ist 
erforderlich.
Wohnbaufläche
Zwei Flächen für Bodendenkmäler Enzisweiler Straße / Kapellenweg
Kleinere Fläche und andere Abgrenzung bzw. Entfall der Fläche.
Parallele Änderung ist nicht zwingend erforderlich (nach­richtliche Über­nahme), aber zweck­mäßig.
Weiterhin Dar­stel­lung als Wohn­bau­fläche bzw. im nord­westlichen Än­der­ungs­bereich als Gemein­be­darfs­fläche „Schule“.
Das Bodendenkmal wird gemäß der ak­tu­el­len Abgren­zung des Bay­er­ischen Landesamt für Denk­malpflege (Stand 01.06.2021) an­gepasst.
Liebträgerweg 18, teilweise Fläche der Landesbiotopkartierung auf der Grundstücksfläche dargestellt. Fläche ist mit dem Bau des EFH seit mindestens 2002 nicht mehr vorhanden.
Reines Wohngebiet
Parallele Änderung ist 
erforderlich.
Biotop entfällt, Wohnbaufläche bleibt wie bereits dargestellt

Durch die Abweichungen wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ge­mein­de­ge­biets nicht beeinträchtigt, die Grundaussagen des FNP (Wohnbauflächen) bleiben un­be­rührt.

Der FNP soll jedoch in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ge­än­dert und ergänzt werden, um eine Identität der des vorbereitenden Bauleitplanes (FNP) zum verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) herzustellen. 

Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.

  1. Ausgangslage

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadt­rat in der Sitzung am 24.06.2021 der Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 01.06.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 01.06.2021 fand in der Zeit vom 19.07.2021 bis 13.08.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 01.06.2021 keine Stellungnahmen ein.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 02.07.2021 an insgesamt 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Träger­be­teiligung muss eine Planänderung bzw. -ergänzung gegenüber dem Vorentwurf zum Flächen­nutzungsplan mit Stand vom 01.06.2021 vorgenommen werden. In der über­ar­beiteten Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 20.09.2021 wurde die Begründung er­gänzt.

  1. Weiteres Verfahren

Durch den Stadtrat soll nun der Billigungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 20.09.2021 erfolgen. Mit dem Entwurf 20.09.2021 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Beteiligung durchgeführt werden.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Um die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“, 11. Änderung „Ferien­­wohnungen“ umsetzen zu können, wird empfohlen den Flächennutzungsplan im Pa­ra­llel­verfahren zu ändern. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.09.2021.

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rundel nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

Datenstand vom 23.11.2021 08:55 Uhr