Haushaltsgenehmigung 2021 - Sachverhalt und weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Finanzausschusses, 17.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushalt 2021 wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 22.04.2021 genehmigt, die Bekanntgabe der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Lindau (Bürgerzeitung) vom 08.05.2021.
Der Haushalt 2021 wird mit all seinen Bestandteilen (Kreditaufnahmen / Verpflichtungsermächtigungen) genehmigt.
Die Kommunalaufsicht wies daraufhin, dass der Haushalt 2021 nach den bisher geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und der dazu erlassenen Auflagen der Vorjahre (Mindestzuführung > ordentliche Tilgung) nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.
Durch den Art. 120a „Gemeindewirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie“ der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie die Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie konnte die Genehmigung dennoch erteilt werden, da hiernach im Jahr 2021 bei der Haushaltswirtschaft die dauernde Leistungsfähigkeit nicht jederzeit sichergestellt sein muss.
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich bereits im Finanzplan, eine Entspannung ist nach aktuellem Sachstand nicht in Sicht.
Insbesondere die Entwicklung des Schuldenstandes und der damit verbundenen ordentlichen Tilgung stehen im Fokus (Dauernde Leistungsfähigkeit). Im Finanzplanungszeitraum kann die Mindestzuführung erst 2024 erreicht werden (Seite 2).
Im Kernhaushalt sind im Zeitraum von 2021 bis 2024 Verkaufserlöse in Höhe von rd. 18,9 Mio. EUR und eine Plan-Nettoneuverschuldung von rd. 1,4 Mio. EUR eingeplant (Darlehensaufnahme rd. 17,9 Mio. EUR – Tilgung rd. 16,5 Mio. EUR). Die ordentliche Tilgung könnte daher stabil gehalten werden. Weitere Maßnahmen, u.a. Schulen, Kitas, Feuerwehr, oder reduzierte Verkaufserlöse würden die Darlehensaufnahme und damit die zu leistende Tilgung erhöhen und die dauernde Leistungsfähigkeit verschlechtern – Der Ausgleich müsste im Verwaltungshaushalt erfolgen.
Fachliche Bewertung
Ende Mai 2021 wird die erste Steuerschätzung veröffentlicht und die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Einkommenssteuer, bleibt abzuwarten. Im Juli-Finanzausschuss wird es einen Zwischenbericht zur aktuellen Haushaltslage geben.
Datenstand vom 18.06.2021 09:03 Uhr