Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Finanzausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Finanzausschusses 12.10.2021 ö beratend 2

Sachverhalt

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) wurde zuletzt mit Wirkung vom 2. Juni 2013 geändert.

Nachdem durch den Bayerischen Gemeindetag 2020 ein neues Satzungsmuster inkl. einem überarbeiteten Pauschalsätze-Verzeichnis veröffentlicht wurde, zwischenzeitlich Beschaffungen neuer Feuerwehrfahrzeugtypen (ELW 1, LF 10, GW L1, usw.) erfolgt sind, sowie aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Jahre (Fahrzeugunterhalt, Kraftstoffe, externe Lohnkostensteigerungen etc.), wird eine Anpassung der Pauschalsätze vorgenommen. Im Satzungstext ergeben sich nur geringfügige Änderungen bzgl. der Präzisierung einschlägiger Rechtsvorschriften, der Ergänzung freiwilliger Leistungen bzw. der Streichung einer Abrechnungsalternative, die in der Mustersatzung nicht mehr enthalten ist. 

Fachliche Bewertung

Die neue Feuerwehrkostensatzung entspricht im Wesentlichen dem amtlichen Muster des Ministeriums (Anlage 6 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz -   VollzBekBayFwG) sowie der aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Pauschalsätze wurden mit dem aktuell verfügbaren Zahlenmaterial für die Lindauer Feuerwehr neu kalkuliert und dem heutigen Stand entsprechend angepasst. Verschiedene Positionen wurden neu aufgenommen, andere sind entfallen.

Bei der Überarbeitung der Pauschalsätze und Neuberechnung durch das Ordnungsamt wurden folgende Vorgaben berücksichtigt:

  • die realistische Nutzungsdauer der Fahrzeuge / Geräte beträgt 20 oder 25 Jahre (ergibt sich teilweise aus den Zuschussbescheiden),
  • es wurde eine angemessene Eigenbeteiligung der Stadt Lindau (B) an den Vorhaltekosten in Höhe von 10 % berücksichtigt,
  • bei den Fahrzeugen wurde jeweils von einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 1000 km und 80 Ausrückestunden pro Jahr ausgegangen.

In Anlage 1 wird anhand einer beispielhaften Einzelberechnung des neuen LF 10 die Neukalkulation näher dargestellt. 

Weiter ist zu den Pauschalsätzen anzumerken:

Die Pauschalsätze für die Personalkosten hauptamtlicher Feuerwehrbediensteter orientieren sich an den Personaldurchschnittskosten im öffentlichen Dienst, wie sie vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) veröffentlicht wurden. Davon wurden 10 % Eigenbeteiligung abgezogen.

Beim ehrenamtlichen Personal wurden die 28,00 € aus der Mustersatzung übernommen. Dieser Betrag ist ein Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden.

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wird der jeweils gültige Satz nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Inneren je Stunde Wachdienst für einen Feuerwehrdienstleistenden (vgl. § 11 Abs. 5 AVBayFwG) erhoben.

Bei den Berechnungen handelt es sich überwiegend um Pauschalsätze. Sie geben nicht die tatsächlichen Kosten bei Einsätzen oder freiwilligen Leistungen wieder. Die Erstellung eines Kostenbescheides anhand von Pauschalsätzen dient der Verwaltungsvereinfachung. Sie wirkt sich für den Bürger in der Regel günstiger aus. Nach wie vor wird der Großteil der Feuerwehrkosten nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt, da die Kosten für Übungen, Gebäude mit Stellplätzen, Einsatzzentralen, Sirenen, Lehrgänge usw. nicht in die Kostenermittlung einbezogen werden.








Für den Aufwendungsersatz und Kostenersatz ergeben sich damit folgende Änderungen im Verzeichnis der Pauschalsätze: 

1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für:



alt
neu
a)
Löschfahrzeuge



Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 
4,56 €
  5,24 €

Löschgruppenfahrzeug LF 10
 ------
 9,32 €

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
6,63 €
 6,65 €

Löschgruppenfahrzeug LF 20
------
 9,77 €

Löschgruppenfahrzeug HLF 20
7,17 €
 7,03 €

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
4,45 €
  4,51 €




b)
Hubrettungsfahrzeuge



Drehleiter DLK 23-12, DLA-(K) 23-12
11,62 €
 8,63 €




c)
Transport- und Einsatzfahrzeuge



Mehrzweckfahrzeug (MZF)
2,83 €
 2,94 €

Einsatzleitwagen (ELW 1)
2,59 €
 7,00 €

Sonstige Fahrzeuge (z.B. Kdow, Versorgungsfahrzeug, MTW usw.)
2,46 €
 2,06 €




d)
Gerätewagen



Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
2,32 €
  3,23 €

Wechsellader (WLF)
3,87 €
 5,06 €

Gerätewagen Logistik (GW L1)
-------
 5,40 €

Gerätewagen Logistik (GW L2)
4,31 €
 5,04 €




e)
Abrollbehälter



Mulde
0,50 €
------

Atemschutz/Strahlenschutz
3,55 €
------

Sonderlöschmittel
1,26 €
------




f)
Feuerwehr-Anhänger (ohne Zugfahrzeug)



Verkehrssicherungsanhänger (VSA)
-----
0,77 €

Sonstige Anhänger
1,64
1,64 €

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Weg-strecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für:



alt
neu
a)
Löschfahrzeuge



Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 
 77,38 €
  85,90 €

Löschgruppenfahrzeug LF 10
------ 
161,31 €

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
108,41 €
131,50 €

Löschgruppenfahrzeug LF 20
-------  €
172,93 €

Löschgruppenfahrzeug HLF 20
128,92 €
168,68 €

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
  71,60 €
  71,60 €




b)
Hubrettungsfahrzeuge



Drehleiter DLK 23-12, DLA-(K) 23-12
215,14 €
218,64 €




c)
Transport- und Einsatzfahrzeuge



Mehrzweckfahrzeug (MZF)
21,56 €
 24,87 €

Einsatzleitwagen (ELW 1)
24,51 €
115,23 €


Sonstige Fahrzeuge
(z.B. Kdow, Versorgungsfahrzeug, MTW usw.)
18,10 €

 27,56 €

d)
Gerätewagen



Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
17,28 €
  27,93 €

Wechsellader (WLF oder WLFK)
68,81 €
 85,24 €

Gerätewagen Logistik (GW L1)
------
 60,42 €

Gerätewagen Logistik (GW L2)
83,34 €
 69,78 €




e)
Abrollbehälter



Mulde (pro Tag 80,00 €)
    8,10 €
 18,25 €

Atemschutz/Strahlenschutz
86,32 €
192,57 €

Sonderlöschmittel (Sonderlöschmittel wird nach Verbrauch abgerechnet)
25,13 €
 26,75 €




f)
Feuerwehr-Anhänger (ohne Zugfahrzeug)



Verkehrssicherungsanhänger (VSA)
------
6,98 €

Sonstige Anhänger
5,00 €
5,00 €




g
Wasserfahrzeuge



Mehrzweckboot (MZB)
44,46 €
44,46 €

Selbstfahrendes Ölsauggerät (SÖG)
73,62 €
73,62 €

Hänger mit Schlauchboot 
-------
6,95 €


3. Arbeitsstundenkosten für den Einsatz von Geräten

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und demnach dafür aber keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), gelten folgende Sätze.

Als Stundensätze werden berechnet:

Wärmebildkamera                53,07 €
Industrie Nass- und Trockensauger        21,50 €
Gerätesatz Absturzsicherung (pro Tag 110,00 €)        12,00 €        

Werden die aufgeführten Geräte durch Umstände, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, beschädigt und müssen instand gesetzt werden, sind die entstandenen Reparaturkosten nebst Arbeitsaufwand zu ersetzen.

Gehen die aufgeführten Geräte durch Umstände, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, verloren oder werden die so beschädigt, dass sie durch Reparatur nicht die volle Brauchbarkeit wiedererlangen, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.


4. Kosten für die die Überlassung von Geräten

Aufstellung der Kosten stündlich oder für die Verweildauer von 12 Stunden bzw. Rückgabe noch am selben Tag; danach wird die Gebühr für weitere 12 Stunden berechnet.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die vollen Arbeitsstundensätze erhoben. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Pro Tag werden maximal 5 Stunden berechnet.

Armaturen (Verteiler, Standrohr, Stahlrohr)
  5,00 €
Industrie Nass- und Trockensauger
21,50 €
Elektrische Tauchpumpe
16,90 €
Druck- oder Saugschlauch (inkl. Reinigung/Prüfung) je Schlauch pauschal (pro Tag 20,00 €)
10,33 €
Rohrdicht- oder Leckdichtkissen
12,80 €

Werden die aufgeführten Geräte beschädigt und müssen instandgesetzt werden, sind die entstandenen Reparaturkosten nebst Arbeitsaufwand zu ersetzen.

Gehen die aufgeführten Geräte verloren oder werden sie so beschädigt, dass sie durch Reparatur nicht die volle Brauchbarkeit wiedererlangen, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

5. Inanspruchnahme der Atemschutzwerkstatt

Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 % berechnet.


a)
Prüfgebühren
alt
neu

Pressluftatmer prüfen
   7,61 €
11,22 €

Maske oder Lungenautomat prüfen und einschweißen

5,33 €

 8,71 €

Pressluftatmer, Maske oder Lungenautomat reinigen und desinfizieren

17,66 €

17,53 €

Pressluftatmer oder Lungenautomat Grundüberholung (ohne Material)

13,38 €

15,95 €

CSA-Chemieschutzanzug prüfen
7,61 €
16,95 €

CSA-Chemieschutzanzug reinigen und desinfizieren

88,00 €

103,59 €




b)
Befüllen von Atemluftflaschen



Atemluftflasche 200 bar füllen
3,48 €
 4,28 €

Atemluftflasche 300 bar füllen
4,72 €
 5,62 €

Tauchflasche
5,31 €
 6,96 €


6. Inanspruchnahme der Schlauchwäsche und der Wäschepflege


a)
Schlauchwäsche
alt
neu

Waschen und trocknen je Schlauch mit Druckprüfung

9,50

 10,33 €

Einbinden je Schlauchkupplung
7,50
  6,99 €




b)
Wäschepflege



1 Hose oder Jacke
7,50
 11,95 €

1 Paar Handschuhe
2,50
  4,78 €


7. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

  1. Hauptamtliches Personal:
Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter (Gerätewart) werden folgende Stundensätze berechnet:                         31,90 €

  1. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende:
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet:        28,00 €

  1. Sicherheitswachen:
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird der jeweils gültige Satz nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsminister-iums des Inneren je Stunde Wachdienst für einen Feuerwehrdienstleistenden (vgl. § 11 Abs. 5 AVBayFwG) erhoben.

Für die Anfahrt und die Rückfahrt wird insgesamt eine weitere Stunde verrechnet.


8. Pauschalen

Für nachfolgende Arbeitsleistungen werden pauschaler Aufwandsersatz bzw. Kostenersatz erhoben:

Öffnen einer Haus- oder Wohnungstüre:

Mo. – Fr. zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr        150,00 €

außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen        200,00 €


Ausrücken nach vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung         500,00 €
oder bei Falschalarmierung, durch eine private  Brandmeldeanlage        


Öffnen einer Aufzugstüre        249,00 €


Unterweisung in die Bedienung von Feuerlöschern        150,00 €
(Feuerlöscher müssen vom Auftraggeber gestellt werden)


Die „4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B)“ ist als Anlage 2 beigefügt.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel und Stadtrat Hummler möchten wissen warum die Feuerwehr, die Einsätze für Tragehilfe nicht über die Krankenkasse abrechnet. Sie bitten grundsätzlich die Einsätze der Feuerwehr kritisch zu hinterfragen und ggf. in Rechnung zu stellen.

Die Leiterin der Abteilung Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher, antwortet, dass man nur Einsätze abrechnen kann, die nichts mit der Rettung zu tun haben. Das ist bei der Tragehilfe aber faktisch immer der Fall.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 2 beigefügte „4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B)“ zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2022 15:25 Uhr