Aufhebung Sperrvermerk 46000.94000 (Jugendzentren/-treffs)
wegen Brandschutzmaßnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Finanzausschusses, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Jugendzentrum Xtra sind bauliche Maßnahmen zum Brandschutz erforderlich. Eine Planung der notwendigen Arbeiten mit Kostenberechnung, erarbeitet durch die Abt. Hochbau im Stadtbauamt, liegt seit 2020 vor.
In den Haushaltsberatungen für 2021 am 25.1.2021 wurde dieses Konzept zur Umsetzung für insgesamt 100.000 € beschlossen. Die Mittel dafür wurden grundsätzlich bereitgestellt.
Gleichzeitig lief eine städtische Interessensbekundung für Zuwendungen aus dem „Bundessprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen“ zu Gunsten einer umfassenden Generalsanierung des gegenständlichen Gebäudes „Zeughaus“.
Die Mittel für die Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 100.000 € wurden deshalb mit einem Sperrvermerk versehen. Vor der Freigabe sollte geklärt werden, ob mit einer solchen Zuwendung und folglich einer Generalsanierung zu rechnen sei.
Zwischenzeitlich wurde der Stadt mitgeteilt, dass sie im gegenständlichen Förderprogramm des Bundes nicht bedacht werde.
Fachliche Bewertung
Durch die ablehnende Mitteilung zum Förderprogramm erscheint eine Generalsanierung nicht finanzierbar. Der Bedarf für die Brandschutzmaßnahmen besteht hingegen weiter.
Da die die Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt dafür bereits vorgesehen sind wird vorgeschlagen, den Sperrvermerk nun aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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100.000 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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46000.94000
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Beschluss
Der Sperrvermerk für Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt 2021, HhSt. 46000.94000 wird aufgehoben. Die Brandschutzmaßnahmen werden durchgeführt und hieraus finanziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2022 15:25 Uhr