Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Haushaltsberatungen 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen), 15.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 15.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Art. 63 ff. hat die Stadt Lindau (B) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen sowie einen Haushaltsplan aufzustellen.

Fachliche Bewertung

Die vorliegenden Entwürfe zum Haushalt 2022 und Finanzplan 2021 bis 2025 sind weiterhin geprägt von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zwar liegen die Steuereinnahmen oberhalb der letztjährigen Finanzplanung, aber gegenüber der Vor-Corona-Finanzplanung zum Haushalt 2020 fällt das Aufkommen aus Gewerbe- und Einkommensteuer für den Zeitraum 2022 und 2023 noch immer um rd. 3,5 Mio. EUR geringer aus.

Durch die Auflösung des Eigenbetriebs Bäder und der damit verbundenen Rückführung in den Kernhaushalt wird der Verwaltungshaushalt nicht belastet. Die übertragenen Darlehen aus dem Bereich Bäder/Eissport valutieren zum 01.01.2022 mit ca. 17,3 Mio. EUR und erhöhen den Schuldenstand, die ordentliche Tilgung erhöht sich entsprechend.  

Des Weiteren wird die Entwicklung im Bereich der Schulen die kommenden Haushalte beeinflussen. Die Mittel hierfür werden im Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement veranschlagt.


Entwicklung Haushaltsvolumen

Jahr
Verwaltungs-haushalt
EUR
Steigerung in %
Vermögens-haushalt
EUR
Steigerung in %
Gesamt-haushalt
EUR
Steigerung in %
2011
45.756.791
-2,12
8.337.156
-36,56
54.093.947
-9,67
2012
53.136.430
16,13
12.383.082
48,53
65.519.512
21,12
2013
52.118.277
-1,92
11.789.253
-4,80
63.907.530
-2,46
2014
54.668.536
4,89
12.378.300
5,00
67.046.836
4,91
2015
59.342.736
8,55
14.599.962
17,95
73.942.698
10,29
2016
54.453.475
-8,24
9.143.754
-37,37
63.597.229
-13,99
2017
61.746.877
13,39
27.927.710
205,43
89.674.587
41,00
2018
63.723.426
3,20
26.321.386
-5,75
90.044.812
0,41
2019
63.831.323
0,17
23.787.786
-9,63
87.619.109
-2,69
2020
67.007.347
4,98
28.955.732
21,73
95.963.079
9,52
2021 A
67.238.007
0,34
27.127.222
-6,31
94.365.229
-1,67
2022 E
70.026.040
4,15
28.585.497
5,38
98.611.537
4,50


Zuführung zum Vermögenshaushalt (HH-St. 91000.86000) / Ordentliche Tilgung

Jahr
Zuführung zum Vermögens-HH
EUR
v.H. des 
Verwaltungs-HH
Ordentliche 
Tilgung
EUR
Differenz

EUR
2011
901.936
1,97
1.932.710
-1.030.774
2012
5.801.763
10,92
1.825.382
3.976.381
2013
6.094.842
11,69
1.935.623
4.159.219
2014
4.226.716
7,73
2.096.768
2.129.948
2015
9.838.528
16,58
2.167.161
7.671.367
2016
1.829.239
3,36
2.234.850
-405.611
2017
6.486.347
10,50
2.327.625
4.158.722
2018
6.890.143
10,81
2.575.312
4.314.831
2019
3.215.978
5,04
2.544.289
671.689
2020
5.424.902
8,10
2.550.901
2.874.001
2021 Ansatz
2.773.292
4,12
2.951.200
-177.908
2022 Entwurf
2.819.291
4,03
3.771.200
-951.909
2023 FiPl
1.788.000
2,51
4.045.000
-2.257.000
2024 FiPl
5.575.000
7,46
3.875.000
1.700.000
2025 FiPl
5.281.000
6,93
3.695.000
1.586.000

In den letzten 10 Jahren konnte in den Jahren 2011 und 2016 die ordentliche Tilgung nicht vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden; ansonsten wurde sie teils deutlich überschritten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rd. 50,71 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, dies entspricht rd. 8,81% des Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Zuführung lag in diesen 10 Jahren um rd. 28,52 Mio. EUR über der ordentlichen Tilgung. 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im Haushalt 2021 rückläufige Einnahmen bei der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer veranschlagt, wodurch nach der Planung auch 2021 die ordentliche Tilgung nicht vollständig erwirtschaftet werden konnte. 

Nach dem Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft erwarten wir für das Jahr 2021 eine Zuführung von rd. 5,55 Mio. EUR, so dass auch 2021 die ordentliche Tilgung im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden kann. 2022 und 2023 liegt die Zuführung unter der ordentlichen Tilgung, wobei dies 2023 auf der positiven Steuerentwicklung 2021 und den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich beruht. Die erwartete Verbesserung lt. Zwischenbericht 2021 von rd. 2,78 Mio. EUR wird als Rücklagenentnahme 2023 eingeplant und dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung. Ab 2024 wird die ordentliche Tilgung wieder im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.


Vergleich Verwaltungshaushalt 2022 gegenüber 2021


Einnahmen
2022
Entwurf
EUR
2021
Ansatz
EUR
Differenz
EUR
Grundsteuer A und B
4.865.000
4.715.000
150.000
Gewerbesteuer
13.000.000
12.500.000
500.000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
18.200.000
16.950.000
1.250.000
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
2.800.000
3.135.000
-335.000
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
920.000
933.000
-13.000
Schlüsselzuweisungen
3.795.000
3.815.000
-20.000
Sonstige allgemeine Zuweisungen
4.965.000
4.765.000
200.000
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
7.241.232
7.261.170
-19.938
Mieten und Pachten
2.379.888
2.304.744
75.144
Erstattungen
1.435.682
2.018.932
-583.250
Zuschüsse
6.836.296
6.253.345
582.951
Konzessionsabgaben
1.315.000
1.315.000
0
Sonstige
2.272.942
1.271.816
1.001.126

Gesamt (Gruppierung 0 - 2)

70.026.040

67.238.007

2.788.033

Die Ansätze bei den Steuern wurden unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Mai 2021 gebildet.

Die Erhöhung bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen ist, insbesondere auf eine Erhöhung bei der Grunderwerbsteuer zurückzuführen.

Bei den Gebühren und zweckgebundenen Abgaben heben sich Rückgänge und Steigerungen nahezu auf. Bei den Parkgebühren PSA wurde der Ansatz reduziert, da diese im HH 2021 zu hoch angesetzt waren. Zu Steigerungen kam es insbesondere bei den Verwaltungsgebühren in den Bereichen Straßenverkehrsbehörde und Bauamt sowie beim Kurbeitrag.

Die Mieten und Pachten erhöhen sich in Summe durch die Übernahme der Bäder in den Kernhaushalt. Gegenläufig wirkte sich der Wegfall der Mieteinnahmen aus den Immobilien Bauhof und Stadtgärtnerei aus, die 2021 noch für etwa ein halbes Jahr eingeplant waren.

Die Rückgänge bei den Erstattungen beruhen insbesondere auf dem Wegfall des Verwaltungskostenbeitrags von Natur in Lindau 2021 sowie der Erstattung der Personalkosten KVÜ.

Die Erhöhung bei den Zuschüssen resultiert hauptsächlich auf Zuschüssen des Landes für die Kinderbetreuung sowie der Förderung der Biennale.

Die Steigerung bei Sonstige beruht insbesondere auf dem Ausweis der Umsatzsteuer bei der Konzessionsabgabe sowie der Verrechnung höherer kalkulatorischer Kosten aufgrund der Übernahme der Bäder in den Kernhaushalt.



Ausgaben
2022
Entwurf
EUR
2021
Ansatz
EUR
Differenz
EUR
Personalausgaben
17.033.900
16.611.850
422.050
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
20.971.089
17.964.021
3.007.068
Zuweisungen und Zuschüsse
13.033.080
14.544.564
-1.511.484
Zinsausgaben
862.460
710.060
152.400
Gewerbesteuerumlage
1.110.000
1.050.000
60.000
Kreisumlage
14.116.000
13.499.000
617.000
Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.894.291
2.853.292
40.999
Sonstige
5.220
5.220
0

Gesamt (Gruppierung 4 - 8)

70.026.040

67.238.007

2.788.033

Die Personalausgaben wurden auf der Grundlage der Hochrechnung vom 14.07.2021 veranschlagt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. In den Tarifverhandlungen wurden lineare Steigerungen in Höhe von 1,4% (2021) und 1,8% (2022) vereinbart. Berücksichtigt wurden Stellenneubewertungen, Altersteilzeiten und Rückkehr aus Elternzeit.

Die Steigerung beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand resultiert hauptsächlich aus der Übernahme der Bäder in den Kernhaushalt (bisher im Bereich „Zuschuss“), den Kosten für die Biennale, dem Ausweis der Umsatzsteuer bei der Konzessionsabgabe, der Notwendigkeit externer Beratungsleistungen und Mietausgaben.

Dem Wegfall des Defizitausgleichs an die Bäderbetriebe stehen bei Zuweisungen und Zuschüssen insbesondere höhere Beträge für die Kinderbetreuung gegenüber.

Aufgrund der Übernahme der Bäder in den Kernhaushalt erhöht sich auch die Zinsbelastung.

Bei der Kreisumlage wurde bei der Ansatzbildung der derzeitige Hebesatz (40,5 Punkte) zu Grunde gelegt. Ein Punkt bei der Kreisumlage entspricht rd. 348.500 EUR. Für den Finanzplanungszeitraum (2023 – 2025) wurde ein Hebesatz von 42,0 Punkten zu Grunde gelegt.


Schuldenstand


Jahr

Stand 01.01.
EUR

Zugänge
EUR

Abgänge
EUR
Nettokredit-
aufnahme
EUR

Stand 31.12.
EUR
2011
36.999.802

1.942.445
-1.942.445
35.057.357
2012
35.057.357
500.000
1.844.539
-1.344.539
33.712.818
2013
33.712.818
1.425.297
1.976.679
-551.382
33.161.436
2014
33.161.436
1.300.000
2.947.495
-1.647.495
31.513.941
2015
31.513.941
2.700.000
2.717.510
-17.510
31.496.431
2016
31.496.431
2.200.000
2.234.850
-34.850
31.461.581
2017
31.461.581
5.400.000
2.348.577
3.051.423
34.513.004
2018
34.513.004
4.490.000
6.799.837
-2.309.837
32.203.167
2019
32.203.167
3.000.000
3.495.983
-495.983
31.707.184
2020
31.707.184
6.650.000
3.226.032
3.423.968
35.131.152
Voraussichtliche Entwicklung:
2021
35.131.152
7.150.000
2.617.600
4.532.400
39.663.552
2022
39.663.552
32.629.817
3.771.200
28.858.617
68.522.169
2023 
68.522.169
0
4.045.000
-4.045.000
64.477.169
2024
64.477.169
0
3.875.000
-3.875.000
60.602.169
2025
60.602.169
0
3.695.000
-3.695.000
56.907.169

In den Jahren 2011 – 2019 konnte der Schuldenstand um rd. 5,29 Mio. EUR auf 31.707.184 EUR reduziert werden. Von 2020 auf 2021 entwickelt sich der Schuldenstand planmäßig und erhöht sich um 7,96 Mio. EUR (2020: Rest aus 2019 + 2021: Rest aus 2020 7,15 Mio. EUR – ordentliche Tilgung). Zum 01.01.2022 wird der Schuldenstand im Kernhaushalt durch die Übertragung der Darlehen aus dem Bereich Bäder sprunghaft ansteigen (rd. 17,37 Mio. EUR), des Weiteren sind im Jahr 2022 die Aufnahme aus der Ermächtigung 2021 in Höhe von knapp 11 Mio. EUR plus die im Entwurf 2022 hinterlegte Darlehensaufnahme von 4,3 Mio. EUR eingerechnet. Ab 2023 soll der Schuldenstand wieder reduziert werden.

An Kreditaufnahmen sind 2022 4.300.000 EUR vorgesehen. Die ordentlichen Tilgungen betragen 3.771.200 EUR. Außerdem stehen im Haushaltsjahr 2022 Umschuldungen in Höhe von 1.049.000 EUR an.


Schuldendienst


Jahr

Zinslast
EUR
Ordentliche 
Tilgung
EUR

Schuldendienst
EUR
2011
1.616.310
1.932.710
3.549.020
2012
1.496.105
1.825.382
3.321.487
2013
1.421.078
1.935.623
3.356.701
2014
1.310.474
2.096.768
3.407.242
2015
1.135.259
2.167.161
3.302.420
2016
1.080.642
2.234.850
3.315.492
2017
1.007.785
2.327.625
3.335.410
2018
942.178
2.575.312
3.517.490
2019
775.049
2.544.289
3.319.338
2020
684.566
2.550.901
3.235.467
2021 Ansatz
710.060
2.951.200
3.661.260
2022 Entwurf
862.460
3.771.200
4.633.660
2023 FiPl
815.000
4.045.000
4.860.000
2024 FiPl
756.000
3.875.000
4.631.000
2025 FiPl
681.000
3.695.000
4.376.000

Einer ansteigenden ordentlichen Tilgung steht eine rückläufige Zinslast gegenüber. Der Schuldendienst lag nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2020 um rd. 310 TEUR niedriger als im Jahr 2011. Nach der Haushaltsplanung wird ab dem Jahr 2021 ein deutlicher Anstieg der ordentlichen Tilgung erwartet, der nicht durch die sinkende Zinslast ausgeglichen werden kann. Der Anstieg in 2022 ist auch durch die Übertragung der Bäder zu begründen.


Allgemeine Rücklage


Jahr

Stand 01.01.
EUR

Zuführung
EUR

Entnahme
EUR

Stand 31.12.
EUR
2011
13.068.394
2.995
2.368.922
10.702.467
2012
10.702.467
1.950.118
497
12.652.088
2013
12.652.088
537
937.125
11.715.500
2014
11.715.500
24
856.368
10.859.156
2015
10.859.156
2.052.383
909
12.910.630
2016
12.910.630
0
1.558.835
11.351.795
2017
11.351.795
0
593.901
10.757.894
2018
10.757.894
74.647
281
10.832.260
2019
10.832.260
0
1.439.557
9.392.703
2020
9.392.703
0
2.028.720
7.363.983
Voraussichtliche Entwicklung:
2021
7.363.983
2.861.707
0
10.225.690
2022
10.225.690
0
0
10.225.690
2023 
10.225.690
0
2.780.000
7.445.690
2024
7.445.690
0
0
7.445.690
2025
7.445.690
0
0
7.445.690

Unter Berücksichtigung der gebundenen Rücklagenmittel sowie der Mindestrücklage verbleiben derzeit rd. 770.000 EUR verfügbare Rücklagenmittel.


Ausgaben Vermögenshaushalt

Bei Bildung der Ansätze wurden die 2021 noch vorhandenen Mittel berücksichtigt, die ggf. auf 2022 übertragen werden.

Die beigefügte Auflistung stellt die Ausgaben des Vermögenshaushalts nach Ämtern dar. In den Haushaltsentwurf wurden nur die in der entsprechenden Spalte angegebenen Beträge übernommen (Spalte 3). In den Sitzungen besteht die Gelegenheit, die Ansätze mit den Vertretern der Ämter zu diskutieren.


Verpflichtungsermächtigungen

Es sind Verpflichtungsermächtigungen folgende Maßnahmen vorgesehen:

Maßnahme
EUR
Museale Strukturen
1.950.000
Cavazzen Baumaßnahme
1.800.000
Zuschüsse an Kitas
6.603.000
Kita Zech
5.500.000
Straßenbau/Instandsetzungen
400.000
Bahnübergang Lotzbeck
2.500.000
Brückensanierungen/ -erneuerungen
1.110.000
Bodenseeradweg
3.600.000
Straßenbau allgemein
300.000
Geh-/Radwege
150.000
Maßnahmen aus Nahmobilitätskonzept
600.000
Hochwasserfreilegung Ach
2.000.000
Abbruch Bauhof
450.000
Summe
26.963.000


Finanzplan

Der Finanzplan 2021 – 2025 ist dem Haushalt 2022 beizufügen. Des Weiteren ist der Vorlage ein um Detaillierungen im Investitions- und Fördermittelbereich erweiterter Finanzplan beigefügt.

Der Finanzplan gibt einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung und zeigt auf, dass die Stadt beschlossene Investitionsprojekte nur durch Veräußerung von Vermögen finanzieren kann. Die Verkaufserlöse setzen sich aus der Vermarktung des Stadtgärtnerei-, Bauhofgeländes, Limare und der Hinteren Insel zusammen. Die Verkaufserlöse könnten langfristig auch in die Schuldentilgung einfließen.

Der letztjährige Finanzplan wies für das Jahr 2022 noch ein bereinigtes Ergebnis zur Beurteilung der Dauernden Leistungsfähigkeit in Höhe von knapp 3,9 Mio. EUR, für den Haushalt 2022 liegt diese Zahl nun bei rund 6 Mio. EUR. Die Steigerung ist durch die deutlich besseren Prognosen im Bereich Steuern zu begründen. Dennoch sind für das Jahr 2022 die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie noch zu erkennen, daher kann nach aktueller Einschätzung die ordentlich Tilgung (Mindestzuführung) nicht komplett über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden.

In 2023 wird nach derzeitiger Planung die ordentliche Tilgung nicht aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt. Zur Deckung stehen hier Rücklagenmittel aus dem voraussichtlich verbesserten Ergebnis 2021 in Höhe von 2,78 Mio. EUR zur Verfügung („FAG-Effekt“).

Ab 2024 übersteigt die Zuführung zum Vermögenshaushalt die ordentliche Tilgung und die Dauernde Leistungsfähigkeit wäre nach der aktuellen Planung gesichert.



Zuschussanträge

Die bisher der Stadtkämmerei vorliegenden Zuschussanträge sind als Anlage beigefügt. Zusätzliche Mittel können nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen beschlossen werden.


Anmerkung

Die beigefügten Unterlagen können sich aufgrund geänderter Sachverhalte bis zum Beginn der Haushaltsberatungen noch ändern.


Anlagen:

  • Gruppierungsübersicht
  • Finanzplan
  • Erweiterter Finanzplan
  • Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes
  • Zuschussanträge
  • Schaubilder
  • Datei zum Verwaltungshaushalt
  • Datei zum Vermögenshaushalt

Diskussionsverlauf

Es werden die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes 2022 seitenweise durchgegangen. Die Fragen der Mitglieder des Finanzausschusses werden von den zuständigen Fachabteilungen beantwortet.

Die Fragen, die nicht in der Sitzung beantwortet werden können, werden im Nachgang an die Sitzung geklärt und den Stadträten per E-Mail zugesandt.

Seite 4:
Stadträtin Rundel möchte wissen, warum bei der HHSt. 02000.59010 der Unterschied zwischen dem Rechnungsergebnis 2020 und Ansatz 2021 so hoch ist.

Seite 78:
Stadtrat Kaiser stellt den Antrag, den Ansatz bei der HHSt. 56300.58000 auf 58.000 EUR zu reduzieren. 
Der Antrag wird mit 3:10 Stimmen abgelehnt.

Seite 117:
Die Kosten für Ride Pooling werden in Frage gestellt. Daher stellt Stadtrat Freiberg den Antrag, die HHSt. 79140.60040 mit ein Sperrvermerk zu versehen.
Dem Antrag wird mit 8:5 Stimmen zugestimmt.

Die Mitglieder des Finanzausschusses möchten wissen, welche Beratungen unter der HHSt. 79140.65500 erfolgen sollen und welche Projekte bei der HHSt. 79140.17100 bezuschusst werden sollen.
Eine Beantwortung wird nach der Sitzung zugesagt.

Anschließen wird die Querliste des Vermögenshaushaltes 2022 seitenweise durchgegangen.

Seite 2:
Stadträtin Rundel stellt den Antrag die HHSt. 79140.93510 mit einem Sperrvermerk zu versehen. 
Der Antrag wird mit 8:5 Stimmen angenommen.

Seite 30:
Stadträtin Rundel stellt den Antrag die HHSt. 56110.95000 mit einem Sperrvermerk zu versehen, da hier die Ergebnisse der Hafenkommission abgewartet werden sollen.
Der Antrag wird mit 11:2 Stimmen angenommen.

Seite 31:
Stadtrat Freiberg hält die Kosten für unverhältnismäßig angesichts der Haushaltslage und stellt den Antrag den Ansatz bei der HHSt. 58000.95740 auf 50.000 EUR zu reduzieren.
Bürgermeister Hotz hält die Kosten für vertretbar und wandelt den Antrag ab:
Wer ist dafür, dass der Ansatz bei der HHSt. 58000.95740 bei 150.000 EUR bestehen bleibt.
Abstimmung: 10:3
Der Antrag vom Stadtrat Freiberg wird somit abgelehnt.

Seite 34:
Der Antrag vom Stadtrat Müller, die Kosten für die Anheggerstraße (HHSt. 63000.96370) i. H. v. 700.000 EUR zu streichen, wird mit 1:12 abgelehnt.

Zuschussanträge

Stadtkämmerer Eisenbach verweist auf beiliegende Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2022. 

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den im Finanzausschuss erarbeiteten Entwurf des Haushaltsplanes 2022, inkl. der Änderungen und Ergänzungen, zu verabschieden und den Finanzplan 2021 – 2025 dem Haushaltsplan beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 06.12.2021 07:34 Uhr