Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Werkausschusses GTL, 11.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV ist für kostenrechnende Einrichtungen in der Betriebskostenabrechnung eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu berücksichtigen.
Der Zinssatz sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV).
Die Umlaufrendite als wichtigster Indikator ist in 2020 mit durchschnittlich rund -0,3 % gegenüber 2019 gesunken. Für das Jahr 2021 ist die durchschnittliche Umlaufrendite ebenfalls zurückgegangen (Stand September 2021: 0,1 %).
Das Zinsniveau bei den Kommunaldarlehen ist ebenfalls nochmals zurückgegangen.
Vor diesem Hintergrund wird für das Wirtschaftsjahr 2020 eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1,50 % vorgeschlagen.
Für das Wirtschaftsjahr 2021 ist eine weitere Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1,00 % zu empfehlen.
Die kalkulatorischen Zinsen werden in die Gebührenbedarfsberechnung nach KAG eingearbeitet.
Kalkulatorische Zinssätze im Fachbereich Abwasserwirtschaft seit 2010:
2010 5,25 %
2011 5,00 %
2012 4,75 %
2013 4,75 %
2014 4,25 %
2015 4,00 %
2016 3,25 %
2017 3,25 %
2018 3,00 %
2019 2,00 %
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt für den Fachbereich Abwasserwirtschaft den kalkulatorischen Zinssatz für das betriebsnotwendige Kapital nach KAG ab dem 01.01.2020 auf 1,50 % und ab dem 01.01.2021 auf 1,00 % festzusetzten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2022 11:46 Uhr