Gebührenberechnung für Großkunden mit einem rechtssicheren und verursachergerechten Gebührenmaßstab - Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werkausschusses GTL, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Werkausschusses GTL 11.11.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Berichterstatterin   D r.  B u r g h a r d  erläutert, dass eine rechtssichere Gebührenabrechnung notwendig und dies nur mittels einer verursachergerechten Verteilung der Gebühren möglich ist. Sie übergibt das Wort an Berichterstatter  P r o f.  H a r t w i g   von der aqua consult Ingenieur GmbH. Das  Planungsbüro berät die GTL hinsichtlich eines verursachergerechten Gebührenkonzepts. 
Berichterstatter    P r o f.  H a r t w i g   weist darauf hin, dass es vor allem um die Harmonisierung der Gebühren für die Nutzergruppen der Kläranlage geht. 
Das weitere Vorgehen umfasst die Vervollständigung des Gebührenmodells für die
Ist-Situation, die Festlegung von künftige auszuwertenden Daten/Datenzuordnungen (Kostenstellen) sowie die Erarbeitung des Gebührenmodells für den künftigen Betriebszustand der nach Erweiterung.
Ein möglicher neuer Gebührenmaßstab sollte die verursachergerechte Bewertung der Kläranlagenbenutzung sowie einen Starkver­schmutzer-Zuschlag beinhalten. Zudem muss er die Satzungskonformität gewährleisten. Für einen neuen Gebührenmaßstab sind folgende Arbeitsschritte notwendig: 
  • Aufstellung eines verursachergerechten
  • Berechnungsmodells mit Berücksichtigung der relevanten
  • Verschmutzungsparameter
  • Anpassung der Gebührenstruktur für das neue Verfahren
  • Durchführung der Berechnung mit IST-Werten (Abwasserdaten und Betriebskosten)
  • Neue Vereinbarungen Abwasserverband – GTL (ggf. Satzungsänderung erforderlich) 

Diskussionsverlauf

Stadtrat   S t r a u ß   möchte wissen,  ob die Kosten für die Entwicklung eines neuen Gebührenmodells im Verhältnis zum Nutzen stehen, sich die neue Verordnung dementsprechend im Haushalt bemerkbar macht, die Bürger infolgedessen ent- und die Unternehmen belastet werden. Berichterstatterin   D r.  B u r g h a r t   erläutert, dass es hier nicht um eine einfache, bürgerfreundliche Lösung gehen kann, sondern eine rechtssichere Regelung das Ergebnis sein muss. 

Stadtrat   B ü c h e l e   interessiert, ob durch die neuen Anlagen Stickstoff und Phosphor extrahiert und verkauft werden können, denn diese Stoffe sind sehr wertvoll.  Berichterstatterin  D r.  B u r g h a r d   stimmt  zu, dass Phosphor und Stickstoff wieder in den Kreislauf gebracht werden müssen.  Berichterstatter   P r o f.  H a r t w i g   erläutert, dass Phosphor recycelt werden muss. Aufgrund der Medikamentenrückstände muss der  Schlamm verbrannt werden. Phosphor ist dann in der Asche enthalten und muss extrahiert werden. Dieser Prozess verspricht keine finanziellen Gewinne. 


Stadtrat   G e b h a r d   möchte wissen, ab wann das Verfahren angewandt werden muss. Berichterstatter   Prof.  H a r t w i g    erläutert, dass dies von der Wassermenge und der Schmutzfracht abhängig ist, also nicht automatisch für jeden Haushalt gilt, aber insbesondere für Großbetriebe in Abhängigkeit von der Abwassermenge. Berichterstatterin  D r.  B u r g h a r d   ergänzt, dass das die Verursacher erfasst sind und es sich um ca. 10 Betriebe handelt, bei denen die Einleitung ein Problem darstellt. 

Stadtrat   K a i s e r   teilt die Meinung, dass eine Gebührenanpassung notwendig ist und möchte wissen, wie Verträge mit den umliegenden Gemeinden geschlossen werden. Berichterstatterin   D r.  B u r g h a r d   stellt dar, dass die Bodensee-Gemeinden bei der Vermeidung von Fremdwassereinleitung nicht mehr so weit hinterher sind. Dies wurde durch die vollständige Erfassung der Wasserströme validiert. Durch den Umbau sämtlicher Messstation ist es zudem möglich, das gesamte Wasser aus dem Umland zu erfassen.  

Stadtrat  J ä g e r   fragt, ob es durch die Gebühren der 10 Betriebe, die nennenswerte Verursacher sind, zu einer Entlastung für die privaten Haushalte kommt. Berichterstatter   
P r o f.   H a r t w i g   erläutert, dass es bei der verursachergerechten Abrechnung auf die Zusammensetzung des Wassers ankommt. Wenn die Vorbehandlung gut ist, dann sind die Kosten für die Betriebe auch meist gering. Bei der verursachergerechten Abrechnung handelt es sich um das wirtschaftlichste Vorgehen für alle Beteiligten.

Datenstand vom 06.04.2022 11:46 Uhr