Änderung der Dienstanweisung für die Werkleitung der GTL
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Werkausschusses GTL, 11.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 die aktualisierte Betriebssatzung für die Garten und Tiefbaubetriebe Lindau neu erlassen, diese trat am 01. August 2021 in Kraft. Hieraus entsteht die Notwendigkeit die Dienstanweisung für die Werkleitung entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.
In der Dienstanweisung für die Werkleitung ist geregelt über welche Angelegenheiten der Werkleiter zu entscheiden hat und welche Angelegenheiten durch die Abteilungsleitung für ihre Abteilung entschieden werden. Insbesondere die Abwicklung von genehmigten Investitionen, sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, der Materialeinsatz und die Durchführung von Sofortmaßnahmen im Störungsfall gehören zu den Angelegenheiten der Abteilungsleitungen. Darüber hinaus wird in der Dienstanweisung geregelt, dass die jeweilige Abteilungsleitung für die Bewirtschaftung der im Wirtschaftsplan und im Vermögenshaushalt veranschlagten Mittel, sowie für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag von 25.000 € (bisher 10.000 €) im Einzelfall zuständig ist. Die Zuständigkeit der Werkleitung geht bis zu einem Betrag von 250.000 € im Einzelfall.
Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Dienstanweisung für die Werkleitung sind in der Anlage in blauer Schrift hervorgehoben.
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Werkausschusses verzichten auf einen Sachvortrag.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt die Dienstanweisung für die Werkleitung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2022 11:46 Uhr