Bestellung einer/eines neuen Behindertenbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO und § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen.
Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 04. Mai 2020 folgende Beauftragte bestellt:
- Jugend
Familien und Kinder
Sport
Behinderte
Mobilität
Senioren
Schule
Ehrenamt
Städtepartnerschaft
Diese Beauftragten sollten für ihren entsprechenden Bereich Ansprechpartner für die Bürger sein, von der Verwaltung bei Projekten frühzeitig informiert werden und den Stadtrat qualifiziert beraten. Eine Entschädigung ist mit diesem Amt nicht verbunden.
Die Bestellung endet i.d.R. mit der Dauer der Wahlperiode des Stadtrates.
Die bisherige Behindertenbeauftragte, Stadträtin Norff, hat mit E-Mail vom 04. Juli 2021 erklärt, das Amt der Behindertenbeauftragten möglichst zeitnah abgeben zu wollen, da es ihr aus Zeitgründen nicht möglich ist, dem Amt die Aufmerksamkeit zu geben, das es benötigt.
Sie schlägt vor, dass ihre Vorgängerin, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, die vielen Betroffenen und Kooperationspartnern bereits vertraut ist, das Amt wieder übernimmt. Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer kann sich vorstellen, die Aufgabe erneut zu übernehmen.
Diskussionsverlauf
Ohne Diskussion fasst der Stadtrat den nachstehenden Beschluss.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 3 Abs. 3 GeschO zur Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2021 08:44 Uhr