Jahresabschluss 2020 der Telekommunikation Lindau GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 9. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der TKL.

Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH ((SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.

Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.

Beschluss

Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Telekommunikation Lindau (B) GmbH

  1. Den Jahresabschluss 2020 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
  2. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.



Lindau, 07.07.2021


gez.                                                        gez.
Dr. Claudia Alfons                                             Hannes Rösch
Oberbürgermeisterin Stadt Lindau (B)                Geschäftsführer
der Vertreter der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 08:44 Uhr