Schulentwicklungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 9. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Vorbemerkung:
Die Informationen zu den Grundschulstandorten, die in der Sitzung vorgestellt werden dienen in diesem ersten Schritt der Kenntnisnahme durch den Stadtrat. Zu diesen Einrichtungen empfiehlt sich, nach der Sommerpause in einen effizient gestalteten Prozess der politischen und fachlichen Diskussion einzusteigen. Entscheidungen zu einzelnen Grundschulen können nach sorgfältiger Beratung ab dem Herbst gefasst werden, ohne dabei Zeit zu verlieren. Eine zügige Realisierung der Mittelschule hingegen ist nun prioritär. Die Schulentwicklung verlangt deshalb kurzfristig Beschlüsse zum Vorgehen beim Projekt Mittelschule sowie zur Ausgestaltung der Prozesse mit den Gremien.

Beschlusslage:
Im Stadtrat am 19.5.2021 wurde der Zwischenstand der Schulentwicklungsplanung vorgestellt. Anlass für die Behandlung dieses Zwischenstandes war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfes im Grundschulbereich die Errichtung einer neuen Mittelschule eine Grundvoraussetzung darstellt und dass eine verbindliche Verständigung auf den Standort erfolgen müsse, um wie geplant die Schulentwicklungsplanung insgesamt noch vor der Sommerpause finalisieren zu können. Gleichzeitig wird damit die Einhäusigkeit hergestellt werden.
Beschlossen wurde, die Mittelschule zu planen und auf dem Areal „Blauwiese“ zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Verfahren für einen Architektenwettbewerb und die Bauleitplanung einzuleiten. Beschlossen wurde ferner, dass während der Bauphase mindestens 100 der dort aktuell verorteten Stellplätze erhalten bleiben sollen und dass die notwendigen Verstärkungen im Haushalt vorgenommen werden.

Aktueller Stand:
Zwischenzeitlich konnte die Schulentwicklungsplanung auf Basis der Standortentscheidung für die Mittelschule fertiggestellt werden.
Da insgesamt sieben Schulstandorte mit Ergebnissen von Workshops mit dem Lehrerkollegium, baulichen und räumlichen Analysen, Varianten zu Flächenkonzepten und Handlungsempfehlungen vorgetragen werden, deren Umsetzung insgesamt zehn bis zwanzig Jahre beanspruchen dürfte ist eine entsprechend große Menge an Informationen zu kommunizieren. Der Vortrag wurde bereits verwaltungsintern mit dem Büro ConceptK soweit wie möglich auf einen kompakten Umfang gebracht.
Die Ergebnisse verstehen sich als Leitlinien für spätere, standortbezogene Planungen und werden in der Sitzung vorgestellt. Aus Gründen von Umfang, Tragweite, Verständlichkeit und Vollständigkeit werden immer noch ca. 115 Folien erforderlich. Die enthaltenen Informationen können nur im Kontext des Vortrages erfasst und eingeordnet werden und eigenen sich deshalb nicht für eine unkommentierte Kenntnisnahme.
Parallel hat die Verwaltung mit den Vorarbeiten für den Architektenwettbewerb und die Bauleitplanung begonnen.

Fachliche Bewertung

Die aufgezeigten Vorschläge zu den einzelnen Standorten stellen keinen fertig abgestimmten Planungsvorschlag dar, sondern dienen allein dazu, ein nach heutigen Erkenntnissen anzustrebendes pädagogisches Zielbild zu entwerfen. In den zukünftigen Realisierungen werden dann noch zahlreiche weitere Belange einfließen müssen. Die Finanzierung wird wie beispielsweise auch technische, energetische und ökologische Aspekte, Fragen der Flächenverfügbarkeit sowie eine jeweils fortgeschriebene Bedarfsermittlung bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Grundsätzlich wird für jeden Standort eine individuelle und sorgfältige Abwägung unter Einbeziehung aller Einflüsse zu treffen sein.

Die Pflichtaufgabe der Schulentwicklung wird die Haushaltsgestaltung der Stadt für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre prägen.

Eine Kernerkenntnis aus den Analysen und Vorschlägen ist, dass die Neuerrichtung der Mittelschule die Grundvoraussetzung nicht nur zur Herstellung der Einhäusigkeit, sondern ebenso der zukünftigen Entwicklung der weiteren Grundschulstandorte darstellt. Dieses Projekt ist folglich auch im Sinne der Grundschulentwicklung zunächst zu formulieren und umzusetzen. Die konzeptionellen und baulichen Entwicklungen der Grundschulen in Zech und Aeschach können also am frühesten und kosteneffizientesten realisiert werden, wenn zuvor zeitnah die neue, einhäusige Mittelschule hergestellt wird.

Das Planungsrecht für die Mittelschule muss parallel zu den baulichen Vorbereitungen über Bauleitplanverfahren geschaffen werden.

Mit der Errichtung einer neuen Mittelschule werden im Schulhaus Reutin Flächen frei werden. Hier kann zunächst eine übergangsweise Nutzung für weitere Schulprojekte stattfinden, bevor diese ihrer finalen Nutzung zugeführt werden. So wird ermöglicht, kostspielige und nicht nachhaltige Interimslösungen (z.B. Container) auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.

Das Vorgehen hinsichtlich des Neubaus auf der Blauwiese wurde bereits mit dem Gestaltungbeirat und der Bayerischen Architektenkammer vorabgestimmt. Eine vertiefte Behandlung mit Beschlüssen zu den wie folgt aufgezeigten Punkten soll nach der Sommerpause erfolgen. Sie können dann in die Auslobung („Hochbau“), die Bauleitplanung („Stadtplanung“) und die „gemeinsame Prozessgestaltung mit den Gremien“ einfließen.

Hochbau:
  • Beauftragung externer Beratungsleistungen für den Wettbewerb
  • Festlegung räumlich pädagogisches Konzept
  • Festlegung Raum- und Funktionsprogramm
  • Festlegung der baulichen Konstruktionsprinzipen
  • Definition Sportanlagennutzung (Halle, Freisportanlagen)
  • Betrachtung der angestrebten Wandlungsfähigkeit
  • Definition Ganztagsangebot
  • Energiekonzept und Grad der Technisierung
  • Folgekostenberechnung späterer Unterhalt
  • Nachhaltigkeitsbetrachtung insgesamt
  • Entscheidung über Integration von Dachflächen und Außenbereichen in das räumliche Nutzungskonzept
  • Baugrundbeurteilung
  • definitive Klärung Förderung
  • Entscheidung über die etwaige Nutzung durch Dritte in Zeitfenstern ohne Schulbetrieb (Multifunktionalität)

Stadtplanung:
  • Vorbereitende Untersuchungen
  • Festlegung Erweiterungsflächen auf dem Areal und Einbindung derer in den Wettbewerb (übergreifend „Hochbau“ und „Stadtplanung“)
  • Verständigung auf Baufenster, Lage und Geschossigkeiten (übergreifend „Hochbau“ und „Stadtplanung“)
  • Prüfung und ggf. Lösung der Verkehrserschließung auf dem Areal und in Verbindung mit der Reutiner Straße und den benachbarten, schulischen Einrichtungen
  • FFH Verträglichkeitsprüfung
  • Klärung wasserwirtschaftliche Belange
  • Klärung Artenschutzrechtlicher Belange, Einfluss auf Flora und Fauna auch im Umfeld
  • Stadtplanerische Betrachtung der Nachbarbelange
  • Entwurf Bebauungsplan
  • Bauleitplanverfahren (voraussichtlich F-Plan- und B-Planänderung)

Gemeinsame Prozessgestaltung mit den Gremien:
  • Enge und fortlaufende Einbindung des Schulbeauftragten des Stadtrats
  • Exkursion zu Referenzobjekten
  • ggf. Verständigung auf einen Projektausschuss als beschließendes Gremium für das Projekt Mittelschule.
Dies wird angeraten, denn ein Projektausschuss kann helfen, Informationen effizient zu kommunizieren, Entscheidungen rasch zu treffen und somit Ergebnisse zu verbessern sowie den Projektablauf zu beschleunigen. (z.B. in Anlehnung an die Projektausschüsse Inselhalle und Cavazzen mit acht Mitgliedern incl. Oberbürgermeisterin mit kurzen Ladungsfristen)
  • ggf. Verständigung auf einen Beirat, eine Projektgruppe oder ein ähnliches, „empfehlendes Fachgremium“ aus Fachleuten, der Schulfamilie und dem Schulbaubeauftragten des Stadtrates
  • ggf. Workshop mit den zuständigen Gremien

Es ist also anzuraten, das Projekt Mittelschule zukünftig im Bauausschuss oder ggf. Projektausschuss abzustimmen und dabei den Stadtrat jeweils über die dort anstehenden Beratungen und gefassten Beschlüsse zu informieren. (Letzteres um dem Stadtrat seine Eingriffsmöglichkeiten zu erhalten)

Mit Fortschreiten des Projektes der Mittelschule sollte begleitend in die Planungen für die Grundschulen Zech und Aeschach sowie auch des Gebäudes in Reutin eingestiegen werden. Im Rahmen von Vorberatungen im „empfehlenden Fachgremium“ sollten unter Berücksichtigung einer fortgeschriebenen Bedarfsanalyse Vorschläge zur Festlegung der Sprengel erarbeitet und verbindliche Förderfähigkeiten abgeklärt werden. Außerdem muss parallel die Frage der Nutzung sämtlicher Räumlichkeiten im Schulhaus Reutin beantwortet werden. Auf Basis dieser Vorarbeit sollte dann eine Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen, so dass konkrete Planungsgrundlagen für die Grundschulen Zech, Aeschach und Reutin entstehen und eine Reihenfolge festgelegt werden kann. Gegenstand muss also zunächst die rasche, verbindliche Festlegung der Sprengel in Verbindung mit einer vertieften Klärung der Förderfähigkeiten sein, sodass die baulichen Planungen dieser drei Grundschulen parallel zur Realisierung der Mittelschule soweit wie nötig vorangetrieben werden können. Nur so werden bauliche Maßnehmen an diesen Grundschulen rechtzeitig mit Bezug der Mittelschule begonnen werden können. Ziel sollte sein, diese Standorte unverzüglich nach Realisierung der Mittelschule baulich zu entwickeln.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Jöckel findet den Vortrag korrekt, hätte sich aber zu dem Thema einen eigenen Workshop gewünscht, da für ihn viele Zwischenfragen entstanden sind.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es sich hierbei um einen Prozess handelt, der step by step geschieht und es immer wieder umfassendere Infos gibt.

Stadträtin Rundel findet dieses Vorgehen richtig, denn heute wäre es nicht gut, eine finale Entscheidung zu treffen. Der heute gezeigte Gesamtüberblick ist eine gute Grundlage für die kommende Zeit. Sie erkundigt sich nach der Förderquote.

Herr Schmid antwortet, dass es zur Förderquote keine Aussage gibt, da diese von der Finanzkraft der Kommune abhängt.

Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Eisenbach, bekräftigt, dass es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt.

Stadtrat Reich sieht hier eine Art Fahrplan, eine Art Aufgabenliste, bei der nicht die Details bewertet werden müssen. Der Einstieg bildet die Mittelschule. Er sieht den nächsten Punkt in der Bewertung der Einzelmaßnahmen.

Stadtrat Hübler erkundigt sich danach, welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, damit Kostenprognosen für die Grundschulen Oberreitnau, Hoyren und Insel erstellt werden könnten.

Herr Schmid antwortet, dass das schon angeboten war und es ca. drei bis viertausend Euro sind.

Stadtrat Hübler signalisiert, dass er hier gerne einen Antrag stellen möchte, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons schlägt vor, dass man dies in die Beratung des Gremiums mit aufnimmt. Zudem merkt sie an, dass es dann auch angesichts der Größenordnung Sache der laufenden Verwaltung wäre, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

Stadtrat U. Kaiser bedankt sich für das Konzept und sieht darin ein gutes Rüstzeug für die Zukunft.

Auch Stadtrat Brombeiß bedankt sich für die sehr gute Arbeit. Zudem merkt er kritisch an, dass man eigentlich schon vor Jahren hätte handeln sollen und nun gezwungen ist zu handeln.

Stadtrat Hummler stellt den Antrag, dass der Projektausschuss von sieben Mitgliedern auf fünf Mitglieder reduziert wird.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass man sich bei der Größe des Ausschusses an der des Projektausschusses Cavazzen orientiert hat.

Stadtrat Müller lobt die hervorragende Arbeit, gibt aber kritisch zu bedenken, dass es sich hierbei um viel Geld handelt und seiner Meinung nach auf andere Projekte hätte verzichtet werden können bzw. verzichtet werden kann. Er sieht zudem die Bebauung der Hinteren Insel nicht nötig für die Grundschule Insel.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Dem Vorgehen der Verwaltung zur Vorbereitung des Projektes Mittelschule wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stadtrat Hummler stellt den Antrag, anstatt sieben Mitgliedern plus OB nur fünf Mitglieder plus OB dem Projektausschuss zuzuordnen. Der weitreichendere Vorschlag ist der der Verwaltung:
  1. Die Verwaltung wird mit der Bildung eines beschließenden Projektausschusses mit acht Mitgliedern aus dem Stadtrat für die Mittelschule beauftragt. Die Fraktionen benennen folgende Teilnehmer.
1.  _____
2.  _____
3.  _____
4.  _____
5.  _____
6.  _____
7.  _____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 10

Beschluss 3

  1. Die Verwaltung wird mit der Bildung eines beschließenden Projektausschusses mit acht Mitgliedern aus dem Stadtrat für die Mittelschule beauftragt. Die Fraktionen benennen folgende Teilnehmer.
Ordentliches Mitglied                1. Vertreter                        2. Verteter
Stadtrat M. Kaiser                Stadtrat Bandte                Stadträtin Dr. Lorenz-
                                                               Meyer
Stadtrat Hummler                Stadtrat Hübler                Stadträtin Mayer
Stadträtin Rundel                Bgm Dorfmüller                Stadtrat Gebhard
Stadträtin Sommerweiß        Stadtrat Krühn                Bgm Hotz
Stadtrat Brombeiß                Stadträtin Schäfler                Stadtrat Jäger
Stadtrat Jöckel                Stadtrat Prof. Dr. Schöffel        Stadtrat Nüberlin
Stadtrat Reich                        Stadtrat Schönberger                Stadträtin Norff

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Die Verwaltung wird mit der Bildung eines Empfehlenden Gremiums für die Schulentwicklung insgesamt beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 08:44 Uhr