- Ausgangslage
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Steuerung eines Bauvorhabens am Kreuzungsbereich der Kemptener Straße und Reutiner Straße in Lindau. Grundlage hierfür bildet der städtebauliche Rahmenplan, der in seiner Endfassung am 21.11.2019 fertiggestellt wurde. Mit dem Rahmenplan soll ein lebendiges Stadtquartierszentrum mit Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Aufwertung des Verkehrsknotenpunktes im Ortsteil „Köchlin“ entstehen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ soll nun der Rahmenplan auf dem Grundstück der Flurnummer 35 (Gemarkung Reutin) planungsrechtlich umgesetzt werden. Vorhabenträger ist die IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH.
Im Sinne der Nachverdichtung soll am Standort an der Köchlin-Kreuzung ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen.
- Angaben zum Bestand
Der Planbereich ist im jetzigen Zustand mit einem Wohngebäude und einem Stadel bebaut sowie nahezu komplett versiegelt. Gehölze befinden sich keine innerhalb des Geltungsbereiches. Die Bestandsgebäude wurden aus artenschutzrechtlicher Sicht gutachterlich geprüft und es lagen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen vor.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1.336m² und beinhaltet die Flurnummern 35 sowie Teilflächen der Fl. Nr. 26/4. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemarkung Reutin, sowie mit Ausnahme der Fl. Nr. 26/4 (Reutiner Straße) in Privatbesitz.
- Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung
Um Baurecht zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Des Weiteren wurde vom Stadtrat der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes jeweils einschließlich der Begründungen, alle mit Stand vom 27.10.2021, gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 29.03.2022 hat der Stadtrat den Entwurf vom 29.03.2022 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich jeweiliger Begründungen, alle mit dem Stand 29.03.2022 gebilligt. Zugleich wurde die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Aufgrund der vorgebachten Stellungnahmen (Einwendungen vom Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt und der Feuerwehr) zur öffentlichen Auslegung mussten Planänderungen und -ergänzungen vorgenommen werden. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 30.11.2022 den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich jeweiliger Begründungen, alle mit dem Stand 30.11.2022, gebilligt. Zudem wurde die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden dabei angemessen verkürzt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum von 02.01.2023 bis 17.01.2023 statt.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Von Seiten Behörden und sonstigen Träger der Belange ging eine Stellungnahme ein. Diese wurde von der Stadt Lindau (B) wie in Anlage 1dargestellt, geprüft.