Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates, 26.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.02.2021 wurde der interfraktionelle Antrag der Fraktionen CSU, JA, BU, SPD, FW, BUNTE LISTE & ÖDP zur Anpassung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebühren eingereicht, wobei die Bearbeitung und Beratung mit Rücksicht auf die Belastungen durch die Corona-Pandemie im Einvernehmen mit den Antragstellern zurückgestellt worden war.
Nach Beratung im Bau- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung vom 15.02.2023, sowie weiteren Vorberatungen der Fraktionen sowie der Verwaltung stehen nun zwei Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
Variante 1 berechnet sich auf einer Gebührenpassung mit dem Spitzenwert für Gastronomie in Höhe von 23,00 Euro/m²/monatlich/Zone 1 zum 01.01.2025.
Variante 2 berechnet sich auf einer Gebührenpassung mit dem Spitzenwert für Gastronomie in Höhe von 19,00 Euro/m²/monatlich/Zone 1 zum 01.01.2025 und der Gebührenfreistellung für die Monate Oktober bis März.
Die sich ergebenden Änderungen sind nachfolgend dargestellt und unterscheiden sich bezüglich der Varianten in den laufenden Nummern der Gebührensatzung lediglich in Punkt (neu) 10 und 13 (Außengastronomie und Warenauslagen).
§§ SNS
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Fassung „alt“
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Fassung „neu“
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Vorbemerkung
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Die Gebühren berechnen sich, soweit im Einzelfall nicht anders bestimmt, je angefangenem m², bei Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Parkflächen je angefangenem Parkplatz, entweder täglich, je angefangener Kalenderwoche oder je angefangenem Kalendermonat.
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Die Gebühren berechnen sich, soweit im Einzelfall nicht anders bestimmt, je angefangenem m², bei Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Parkflächen je angefangenem Parkplatz, entweder täglich, je angefangener Kalenderwoche, je angefangenem Kalendermonat oder angefangenem Kalenderjahr.
Die Gebühren werden entsprechend dem Lageplan (Anlage 1 zum Gebührenverzeichnis) wie folgt unterteilt:
Insel Zone 1:
Cramergasse, Maximilianstraße, Bismarckplatz, Hafenbereich, Rüberplatz, Schützingerweg, Bürgerpark
Insel Zone 2:
Oskar-Groll-Anlage, Spielbank, Kleiner See, Milchpilz,
Paradiesplatz, Alter Schulplatz, In der Grub, Marktplatz Schmiedgasse, Fischergasse, Stiftsplatz, Linggstraße, Werfthafen; Brettermarkt, Reichsplatz, Bahnhofsbereich
Insel Zone 3:
Lindauer Insel, außer Zone 1 u. 2
Festland:
alle restlichen Straßen, Wege und Plätze im übrigen Stadtgebiet ohne die Gemarkung Lindau (Insel)
Zonenplan wird in groß eingefügt:
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 1
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Auslagen, Schaukasten, Automaten
mit mehr als 15 cm Vorsprung
bis zu 0,25 m² Ansichtsfläche je m²
jährlich 10,00 €
mit mehr als 0,25 m² Ansichtsfläche je m²
jährlich 18,50 €
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Auslagen, Schaukasten, Automaten
mit mehr als 15 cm Vorsprung
jährlich 25,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 2
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Baugerüste, Bauhütten, Baumaschinen, Bauzäune, Lagerung von Baumaterialien, Bauschutt
je m² beanspruchten Grundes wöchentlich: 1,00 € (mind. 10,00 €)
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz Insel
wöchentlich: 25,00 €
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz im übrigen Stadtgebiet
wöchentlich: 20,00 €
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Baustelleneinrichtungen:
(Baugerüste, Bauhütten, Baumaschinen, Bauzäune, Lagerung von Baumaterialien, Bauschutt, etc.)
je m²
wöchentlich: 2,00 €
je gebührenpflichtigem Parkplatz gesamte Insel
wöchentlich: 37,50 €
je gebührenpflichtigem Parkplatz im übrigen Stadtgebiet
wöchentlich: 32,50 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 3
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Fahrradständer
gebührenfrei
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Fahrradständer
für gewerblichen Verleih und Hotel-Leihfahrräder je m²
monatlich 6,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 4
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Fahrzeuge und Anhänger
- a) soweit nicht gemeingebräuchlich aufgrund eingeschränkter oder fehlender Verkehrsteilnahme (z.B. Autowracks, nicht zugelassene Fahrzeuge, Werbenutzung)
- täglich 2,00 -5,00 Euro (mind. 10,00 Euro)
b) zugelassene Fahrzeuge und Anhänger in Fußgängerbereichen, soweit nicht ausschließlich eine Nutzung nach Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses vorliegt je m²
wöchentl. 1,25 Euro (mind. 10,00 Euro)
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Fahrzeuge und Anhänger
a) soweit nicht gemeingebräuchlich aufgrund eingeschränkter oder fehlender Verkehrsteilnahme (z.B. Autowracks, nicht zugelassene Fahrzeuge, Werbenutzung)
täglich 10,00 €
b) zugelassene Fahrzeuge und Anhänger in Fußgängerbereichen, soweit nicht ausschließlich eine Nutzung nach Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses vorliegt je m²
wöchentlich 3,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 5
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Befahren er Fußgängerbereiche
außerhalb der festgesetzten Zeiten mit Ausnahmegenehmigung
gebührenfrei
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wird ersatzlos gestrichen, Zuständigkeit Abteilung Straßenverkehr
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 6
NEU lfd. Nr. 5
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Hinweis- und Nasenschilder
je lfd. m
jährlich 18,75 €
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Hinweis- und Nasenschilder (Werbeausleger)
je lfd. m
jährlich 25,00 €
Hinweisschilder auf Gottesdienste, Unfall- und KFZ-Hilfsdienste
gebührenfrei
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 7
NEU lfd. Nr. 5
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Hinweisschilder
auf Gottesdienste, Unfall- und KFZ-Hilfsdienste, Sammelschilder mit mind. 4 Einzelnamen
gebührenfrei
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 8
NEU lfd. Nr. 6
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Informationsstände
nicht gewerblicher Art je m² beanspruchten Grundes
täglich 1,85 € (mind. 6,25 €)
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Informationsstände
gewerblicher Art je m²
täglich 2,50 €
gemeinnützige Zwecke
gebührenfrei
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 9
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Kioske
je m² beanspruchten Grundes
jährlich 45,00 €
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wird ersatzlos gestrichen, Zuständigkeit Abteilung Liegenschaften/Pachtvertrag
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 10
NEU lfd. Nr. 7
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Licht-, Luft- und Einlassschächte
über 1 m², je m² beanspruchten Grundes
jährlich 9,35 €
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Licht-, Luft- und Einlassschächte
über 1 m², je m²
jährlich 15,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 11
NEU lfd. Nr. 8
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Schriften, Transparente
pro Transparent
täglich 3,30 €
Traversengerüst je m²
wöchentlich 4,00 m²
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Schriften, Transparente, Traversen
pro Transparent
täglich 5,00 €
Traversengerüst je m²
wöchentlich 6,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 12
NEU lfd. Nr. 9
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Sonnenschutzdächer
je angef. m²
jährlich 4,35 €
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Sonnenschutzdächer, Markisen
je m²
jährlich 6,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 13
NEU lfd. Nr. 10
VARIANTE 1
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Tische und Stühle vor Gaststätten
auf der Insel je m² beanspruchten Grundes
monatlich 6,00 € (mind. 50,00 €)
im übrigen Stadtgebiet je m² beanspruchten Grundes
monatlich 4,35 € (mind. 45,00 €)
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz Insel
monatlich: 135,00 €
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz im übrigen Stadtgebiet
monatlich: 90,00 €
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Tische und Stühle vor Gaststätten
je m² monatlich ab 01.07.2023
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel 15,00 €
Zone 2 Insel: 12,00 €
Zone 3 Insel: 9,00 €
Festland: 6,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel 12,00 €
Zone 2 Insel: 10,00 €
Zone 3 Insel: 7,00 €
Festland: 6,00 €
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz monatlich
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel: 247,50 €
Zone 2 Insel: 210,00 €
Zone 3 Insel: 172,50 €
Festland: 110,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel: 210,00 €
Zone 2 Insel: 185,00 €
Zone 3 Insel: 147,50 €
Festland: 110,00 €
je m² monatlich ab 01.07.2024
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel 19,00 €
Zone 2 Insel: 15,00 €
Zone 3 Insel: 12,00 €
Festland: 8,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel 15,00 €
Zone 2 Insel: 12,00 €
Zone 3 Insel: 9,00 €
Festland: 6,00 €
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz monatlich
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel: 297,50 €
Zone 2 Insel: 247,50 €
Zone 3 Insel: 210,00 €
Festland: 135,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel: 247,50 €
Zone 2 Insel: 210,00 €
Zone 3 Insel: 172,50 €
Festland: 110,00 €
je m² monatlich ab 01.07.2025
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel 23,00 €
Zone 2 Insel: 18,00 €
Zone 3 Insel: 14,00 €
Festland: 9,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel 18,00 €
Zone 2 Insel: 15,00 €
Zone 3 Insel: 11,00 €
Festland: 7,00 €
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz monatlich
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel: 347,50 €
Zone 2 Insel: 285,00 €
Zone 3 Insel: 235,00 €
Festland: 147,50€
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel: 285,00 €
Zone 2 Insel: 247,50 €
Zone 3 Insel: 197,50 €
Festland: 122,50 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 13
NEU lfd. Nr. 10
VARIANTE 2
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Tische und Stühle vor Gaststätten
auf der Insel je m² beanspruchten Grundes
monatlich 6,00 € (mind. 50,00 €)
im übrigen Stadtgebiet je m² beanspruchten Grundes
monatlich 4,35 € (mind. 45,00 €)
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz Insel
monatlich: 135,00 €
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz im übrigen Stadtgebiet
monatlich: 90,00 €
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Tische und Stühle vor Gaststätten
je m² monatlich ab 01.07.2023
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel 15,00 €
Zone 2 Insel: 12,00 €
Zone 3 Insel: 9,00 €
Festland: 6,00 €
01.10. – 30.03.:
gebührenfrei
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz monatlich
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel: 247,50 €
Zone 2 Insel: 210,00 €
Zone 3 Insel: 172,50 €
Festland: 110,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel: 60,00 €
Zone 2 Insel: 60,00 €
Zone 3 Insel: 60,00 €
Festland: 35,00 €
je m² monatlich ab 01.07.2025
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel 19,00 €
Zone 2 Insel: 15,00 €
Zone 3 Insel: 11,00 €
Festland: 8,00 €
01.10. – 30.03.:
gebührenfrei
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz monatlich
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel: 297,50 €
Zone 2 Insel: 247,50 €
Zone 3 Insel: 197,50 €
Festland: 135,00 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel: 60,00 €
Zone 2 Insel: 60,00 €
Zone 3 Insel: 60,00 €
Festland: 35,00 €
je m² monatlich ab 01.07.2027
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel 23,00 €
Zone 2 Insel: 18,00 €
Zone 3 Insel: 14,00 €
Festland: 9,00 €
01.10. – 30.03.:
gebührenfrei
je beanspruchtem gebührenpflichtigem Parkplatz monatlich
01.04. – 30.09.:
Zone 1 Insel: 347,50 €
Zone 2 Insel: 285,00 €
Zone 3 Insel: 235,00 €
Festland: 147,50 €
01.10. – 30.03.:
Zone 1 Insel: 60,00 €
Zone 2 Insel: 60,00 €
Zone 3 Insel: 60,00 €
Festland: 35,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 14
NEU lfd. Nr. 11
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Überbauungen, Tanks
je angef. m² beanspruchten Grundes
jährlich 10,00 €
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Überbauungen Tanks gestrichen, Zuständigkeit GTL Art. 22 BayStrWG
je m²
jährlich 15,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 15
NEU lfd. Nr. 12
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Verkaufswagen
je angef. m² täglich 3,50 €
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Verkaufswagen, Mobile Gastronomie (Foodtrucks, Kaffefahrrad etc.)
je m² täglich
Zone 1 Insel: 4,50 €
Zone 2 Insel: 4,00 €
Zone 3 Insel: 3,50 €
Festland : 3,50 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 16
NEU lfd. Nr. 13
VARIANTE 1
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Verkaufs- und Werbeständer/-tafeln
je m² beanspruchten Grundes monatlich 4,35 €
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Warenpräsentation, Werbeständer/-tafeln
je m² monatlich ab 01.07.2023
Zone 1 Insel: 9,00 €
Zone 2 Insel: 8,00 €
Zone 3 Insel: 5,00 €
Festland : 5,00 €
je m² monatlich ab 01.07.2027
Zone 1 Insel: 11,00 €
Zone 2 Insel: 9,00 €
Zone 3 Insel: 6,00 €
Festland : 6,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 16
NEU lfd. Nr. 13
VARIANTE 2
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Verkaufs- und Werbeständer/-tafeln
je m² beanspruchten Grundes monatlich 4,35 €
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Warenpräsentation, Werbeständer/-tafeln
je m² monatlich ab 01.07.2023
Zone 1 Insel: 8,00 €
Zone 2 Insel: 6,00 €
Zone 3 Insel: 5,00 €
Festland : 5,00 €
je m² monatlich ab 01.07.2025
Zone 1 Insel: 9,00 €
Zone 2 Insel: 8,00 €
Zone 3 Insel: 5,00 €
Festland : 5,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 17
NEU lfd. Nr. 14
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Plakatierung
je Plakat und angef. Woche
0,75 €
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Plakatierung
je Plakat
wöchentlich 1,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 18
NEU lfd. Nr. 15
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Werbeveranstaltungen
je m² beanspruchten Grundes
täglich 10,00 €
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Werbeveranstaltungen
Festland:
je m² täglich 15,00 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
NEU lfd. Nr. 16
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bisher auf Basis Nr. 19 GebührenVZ abgerechnet
je m² täglich 1,50 €
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Gewerbliche Märkte
je m² täglich
Zone 1 Insel: 2,50 €
Zone 2 Insel: 2,00 €
Zone 3 Insel: 1,50 €
Festland : 1,50 €
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Anlage 1 zur SNS
GebührenVZ
Nr. 19
NEU lfd. Nr. 17
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Sonstige Sondernutzungen
§ 13 Abs. 2 Sondernutzungssatzung je m²
täglich 1,00 – 50,00 €
(mind. 10,00 €)
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Sonstige Sondernutzungen
§ 13 Abs. 2 Sondernutzungssatzung je m²
täglich 1,00 – 50,00 €
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Fachliche Bewertung
Die Gebühren für Sondernutzungen sind im Gebührenverzeichnis als Anlage zur Sondernutzungssatzung festgelegt. Das Gebührenverzeichnis hat Stand 05/2013. Lediglich in 2020 wurden einzelne Passagen um den Betrag des Parkgebührenausfalls ergänzt, ohne die Sondernutzungsgebühr an sich anzupassen.
Eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses scheint daher nach 10 Jahren als angemessen und erforderlich. Gebühren für Sondernutzung werden nach der Art der Sondernutzung und deren Ausmaß erhoben. Entscheidend ist dabei die Auswirkung auf die Straße, die Einschränkung des Gemeingebrauchs und das wirtschaftliche Interesse des Erlaubnisnehmers.
Bezüglich der Würdigung des wirtschaftlichen Interesses des Erlaubnisnehmers ist die von den Fraktionen vorgeschlagene Zoneneinteilung übliches Mittel der Wahl.
Des Weiteren wurde für die gastronomische Außenbestuhlung eine saisonale Zeiteinteilung eingeführt. Diese Saison-Hauptzeit wird auf 01.04. – 30.09. des Jahres festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten gilt nach Variante 1 im Bereich der Nebensaison eine mit 20 % vergünstigte Gebühr. Gemäß Variante 2 ist die Nebensaison gebührenfrei.
Die vorgeschlagene Anpassung der Sondernutzungsgebühr wurde im Vergleich zu den Städten Friedrichshafen, Bregenz, Meersburg, Ravensburg, Konstanz und Füssen von der Verwaltung geprüft. Im Ergebnis sind die neuen Gebührensätze vertretbar und bewegen sich im gleichen Rahmen.
Der beantragten Anpassung im Bereich der Außengastronomie mit einem Höchstwert von 50,00 Euro/m²/monatlich konnten Verwaltung sowie BUA nicht folgen, dieser Wert wurde daher Wert entsprechend reduziert.
Die Gebühr für Sondernutzung darf nach dem BayStrWG nur für tatsächlich in Anspruch genommene Nutzung erhoben werden. Aus diesem Grund wurde eine sog. Mindestgebühr aus dem Gebührenverzeichnis entfernt.
Die Gebühren für Erlaubnisbescheide sind nicht Bestandteil des Gebührenverzeichnisses und werden gemäß KAG erhoben.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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HH-Ansatz wurde bereits 2023 entsprechend angehoben
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß spricht sich für die Variante 2 aus und ergänzt dies um folgenden Zusatz: Unter Voraussetzung, dass die Gastronomen auf der Insel in Zusammenarbeit mit der Stadt bis Ende 2025 ein Konzept vorlegen, wie die Attraktivität der Insel für Einheimische über das gesamte Jahr verbessert werden kann, nimmt der Stadtrat im Januar 2026 das Thema „Sondernutzungsgebühren Außengastronomie" erneut auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung und entscheidet, ob die beschlossene Erhöhung zum 01.01.2027 ggf. zurückgenommen werden kann.
Stadträtin Rundel findet Variante 1 überdimensioniert und spricht sich für Variante 2, allerdings mit dem Vorschlag der IHK aus. Der Vorschlag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Für Stadtrat Müller muss die Insel für Einheimische wieder attraktiv werden.
Stadtrat Freiberg spricht sich für eine maßvolle Erhöhung aus.
Für Stadtrat Hummler muss es ein Miteinander von Gewerbe, Gastronomie und Einheimischen sein. Für ihn ist die Variante 2 vertretbar.
Stadtrat Reich spricht sich für die Variante 2 inkl. dem Zusatz von Stadtrat Brombeiß aus.
Bürgermeister Hotz hält es für wichtig, die Themen gemeinsam anzugehen. Der Vorschlag von Stadtrat Brombeiß ist für ihn sehr vorzugswürdig und seiner Meinung nach entsteht darauf nachhaltig gutes. Er sieht es jedoch als problematisch an, den Zusatz von Stadtrat Brombeiß mit in die Satzung aufzunehmen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass dies nicht in die Satzung aufgenommen wird, sondern es sich hierbei vielmehr um eine Art Absichtserklärung handelt und der Stadtrat so im Januar 2026 das Thema wieder auf die Agenda nimmt.
Bürgermeister Hotz stellt den Antrag auf Ende der Rednerliste.
Beschluss 1
Bürgermeister Hotz stellt den Antrag auf Ende der Rednerliste.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Hummler und Stadtrat Schönberger sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten "Sechsten Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) in der Stadt Lindau (Bodensee)“ in der Ausführung Variante 1.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 21
Beschluss 3
Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten "Sechsten Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) in der Stadt Lindau (Bodensee)“ in der Ausführung Variante 2.
Inkl. dem Zusatz von Stadtrat Brombeiß:
Unter Voraussetzung, dass die Gastronomen auf der Insel in Zusammenarbeit mit der Stadt bis Ende 2025 ein Konzept vorlegen, wie die Attraktivität der Insel für Einheimische über das gesamte Jahr verbessert werden kann, nimmt der Stadtrat im Januar 2026 das Thema „Sondernutzungsgebühren Außengastronomie" erneut auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung und entscheidet, ob die beschlossene Erhöhung zum 01.01.2027 ggf. zurückgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 10
Dokumente
Zonenplan Sondernutzungen Lindau Insel (.pdf)
Änderungssatzung_VARIANTE1 (.pdf)
Änderungssatzung_VARIANTE2 (.pdf)
Vorschlag Gewerbe zu Sondernutzungsgebühren (.pdf)
Datenstand vom 05.05.2023 09:43 Uhr