6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese" - Abwägung der Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 22.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 22.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist das Erfordernis eines Neubaus der Mittel­schule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittel­schule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegen­über­gestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell ver­orteten Stellplätze. Nach der Unterbrechung des Bauleitverfahrens aufgrund der Überprüfung der Variantenentscheidung für die Mittelschule wurde die Verwaltung in der Stadtratssitzung vom 29.03.2023 beauftragt, den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung fortzuführen. 

Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.

  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf. 

  1. Änderungen des Flächennutzungsplanes

    1. Stand vor der Änderung

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nord­west­lichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt. 

Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadt­werke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung un­berührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.

    1. Inhalt der Änderung

Anstelle der Fläche für ruhenden Verkehr wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. 

Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasser­rück­halte­beckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadt­gebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.

Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.

  1. Änderungsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadt­rat in der Sitzung am 15.12.2021 der Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 30.11.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen. In der Stadtratssitzung vom 05.05.2022 wurde der Entwurf in der Fassung vom 20.04.2022 gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.


    1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.04.2022 fand in der Zeit vom 25.07.2022 bis 09.09.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.04.2022 zwei Stellungnahmen ein. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.

Thema Kaltluftschneise und Lage im Grünfinger
In den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und des Bund Naturschutz in Bayern e.V. wird erneut die Beeinträchtigung der Kaltluftschneise und des Grünfingers befürchtet. Wie auch in der Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, sind diese Befürchtungen für den Standort unbegründet. 

Kaltluftschneise
Die Blauwiese liegt nicht im Bereich einer siedlungsrelevanten Kaltluftabflussbahn, ist aber ist Teil einer weitaus größeren Kaltluftentstehungsfläche im Siedlungsbereich. Dabei liegt die Blauwiese an deren nordwestlichen Rand und nimmt nur einen Teilbereich ein. Der weitaus größere Teil dieser Kaltluftentstehungsfläche wird durch den unbebauten Grünzug Bleiche gebildet, der die umliegenden Siedlungsbereiche mit Kaltluft versorgt.

Die Blauwiese selbst grenzt nicht unmittelbar an Siedlungsflächen an. Kaltluft, die dort entsteht, fließt der Topographie entsprechend träge nach Süden, in Richtung des Grünzugs „Bleiche“ ab. Im Osten grenzen unbebaute Obstanbauflächen, die selbst eine Bedeutung für die Kaltluftentstehung haben an. Im Westen verläuft die Ach mit ihrem uferbegleitenden Gehölzgürtel, der im Südwesten immer breiter wird und in einen geschützten Gehölzbiotop übergeht. Diese Gehölzbestände haben ebenfalls eine hohe Bedeutung für das Siedlungsklima, da sie direkt an bebaute Flächen angrenzen, klimatisch ausgleichend wirken und eine Filterfunktion für Luftstäube haben. Diese Gehölzbestände sind rechtlich geschützt und bleiben auch beim Neubau der Mittelschule erhalten.

Die Blauwiese ist selbst zu einem Teil versiegelt ist und heizt sich im Sommer wesentlich schneller auf als die umliegenden Vegetationsflächen. Zwar gleichen die dortigen Bäume einen Teil der Hitzeentwicklung aus, die Fläche ist aus klimatischer Sicht dennoch gestört. Mit dem Beschluss des Stadtrates, dort eine Mittelschule zu bauen, kam auch Forderungen nach einer Begrünung der Dächer und der Fassaden auf. Dem wurde Rechnung getragen, als dass diese Vorgaben in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingeflossen sind und der im Verfahren befindliche Bebauungsplan bereits Festsetzungen dazu trifft. Die Mittelschule soll zudem CO2-neutral betrieben werden und der Freiraum eine hohe Qualität in der Gestaltung und Begrünung erhalten.

Auf Grund dieser Sachverhalte gehen wir nicht davon aus, dass der Neubau der Mittelschule auf dem Parkplatz Blauwiese eine erhebliche Verschlechterung des Siedlungsklimas in den angrenzenden Bereichen hervorruft und die Funktion der Kaltluftentstehungsfläche „Bleiche“ beeinträchtigt wird.

Lage im Grünfinger
Der Standort Blauwiese befindet sich im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“. In der Darstellung im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Lindau 2030 wurde die Fläche des Parkplatzes jedoch weiß dargestellt, da es sich primär nicht um eine Grünfläche, sondern einen Parkplatz handelt. Auch die umliegenden Wohnflächen an der Ach sind weiß als Siedlungsfläche dargestellt. Die geplante Bebauungsplanänderung und Errichtung eines Schulgebäudes steht damit nicht prinzipiell im Widerspruch der Zielsetzung des Landschaftsfingers. Der bisherige Parkplatz fügte sich, durch die Eingrünung relativ gut in die Umgebung ein und war in Nord-Süd-Richtung zu durchqueren. Bei der zukünftigen Entwicklung wird dementsprechend besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Umgebung der zukünftigen Bebauung geachtet. Der Landschaftsfinger soll weiterhin erlebbar sein durch den Erhalt einer Nord-Süd Wegeverbindung. Zur Ach hin wird eine grüne Pufferzone über die verbindliche Bauleitplanung gesichert. Zudem wird bei der Grüngestaltung nach innen und außen dem Charakter „Lage im Landschaftsfinger“ entsprochen.


    1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur förmlichen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 22.07.2022 an insgesamt 41 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ver­schickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen keine Planänderungen gegenüber dem Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand vom 20.04.2022 vorgenommen werden. 


Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Fachliche Bewertung

Um den Standort der Mittelschule am beschlossenen Standort „Blauwiese“ zu sichern, wird empfohlen den Flächennutzungsplan zu ändern und demensprechend den Feststellungsbeschluss zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr. Adams erkundigt sich nach zusätzlichen Kosten für den Bauaushub hinsichtlich der Schadstoffbelastung.

Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, kann dazu derzeit noch keine Angaben machen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Auffangparkplatz Blauwiese in der Fassung vom 22.05.2023. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 2

Dokumente
Anlage 1 Abwägungstabelle (.pdf)
Anlage 2 Planzeichnung (.pdf)
Anlage 3 Begründung (.pdf)
Anlage 4 Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 30.05.2023 06:25 Uhr