Änderung Friedhofs- und Bestattungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Finanzausschusses 04.07.2023 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die derzeitige Friedhofs- und Bestattungssatzung ist im Jahr 2013 erlassen worden. Mit der 3. Änderungssatzung sollen die Regelungstatbestände an die aktuelle Praxis angepasst werden und neue Formulierungen, die mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung einhergehen, angepasst werden.

Fachliche Bewertung

Zu § 1 (Geltungsbereiche) 
Die Nennung des Friedhofes Oberreitnau wurde im Spiegelstrich 4 entfernt, da durch den Überlassungsvertrag der Friedhof Oberreitnau wie die städtischen Friedhöfe zu behandeln ist. Eine explizite Nennung ist nicht erforderlich.

Zu § 7 Abs. 3 (Verhalten auf Friedhöfen)
Die Empfehlung des Städtetags, die Formulierung 
„k) Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und insbesondere Grabmalen ohne Erlaubnis zu erstellen, zu verwerten oder zu verbreiten (z. B. im Internet), außer zu privaten Zwecken“
in der Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen, wird hiermit umgesetzt.

Zu § 9 Abs.1 (Grabstätten)
Hier sind die Eigentumsverhältnisse der Grabstätten geregelt. Um deutlicher herauszuarbeiten, dass hierunter auch der durch Überlassungsvertrag übernommene Friedhof Oberreitnau gemeint ist, wird der Satz 2 neu eingefügt.

Zu § 13 Abs. 1 (Wahlgrabstätten) 
Bisher war nicht genannt, wie viele Urnen einem Wahlgrab (Erdgrab) beigesetzt werden können. Da dies auch in der Friedhofsgebührenkalkulation eine Berechnungsgrundlage war, wird die Anzahl der möglichen Urnen im § 13 Abs. 1 eingefügt.
Pflegearme Wahlgrabstätten wurden neu aufgenommen.

Zu § 15 Abs. 1 und Abs. 2 (Urnengrabstätten) 
Im Laufe der Jahre haben sich die Friedhofsstruktur und die Nachfrage nach verschiedenen Grabarten geändert. Im Vordergrund stehen mittlerweile pflegearme Grabstätten. Hier wird eine Bestattungsfläche zur Verfügung gestellt, die mit einem individuellen Grabmal versehen werden kann, jedoch steht keine Pflanzfläche zur Verfügung. Die Rasenfläche wird von der Stadt Lindau (B) gepflegt. Auch hier wurde die Anzahl der möglichen Urnen pro Bestattungsfläche angepasst. Die Absätze 1 und 2 wurden dementsprechend neu formuliert.

Zu § 18 (Gestaltung und Pflege der Grabstätten) 
Durch die Schaffung der pflegearmen Grabstätten ist es notwendig, die Art und Weise der Pflege in der Satzung zu regeln. Es muss klar definiert sein, dass die Fläche nicht bepflanzt werden darf und die Pflege durch die Stadt erfolgt. Diese Formulierungen wurden in § 18 Abs. 1 und 2 hinzugefügt.        

Zu § 21 (Größe von Grabmalen und Einfriedungen) 
Gleiches gilt für die Größe von Grabmalen. Pflegearme Urnengräber sind von der Bestattungsfläche kleiner und enger gefasst, deshalb sind nur Steine in kleinerem Format möglich. Diese Vorgabe wurde im Abs. 1 hinzugefügt.

§ 28 Abs. 3 (Trauerfeiern) 
Da mit der neuen Gebührensatzung die Gebühr für die Aussegnungshalle/Trauerfeier auf eine Stunde festgelegt wurde, sollte auch beim Absatz 3 deutlich gemacht werden, dass die Nutzung der Halle mit dem Moment der Öffnung der Aussegnungshalle beginnt. Aus diesem Grund wurde die Formulierung in Satz 1 hinzugefügt.

Im Großen und Ganzen stehen die Änderungen im Zusammenhang mit der neuen Friedhofsgebührensatzung. Es ist notwendig, die beiden Satzungen zu synchronisieren.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den in der Anlage beigefügten Entwurf „Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Stadt Lindau (Bodensee) (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom …“ zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
20230703_abgestimmter Entwurf Änderung Friedhofssatzung (.pdf)

Datenstand vom 05.09.2023 11:44 Uhr