Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates, 19.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die derzeitige Friedhofsgebührensatzung ist im Zusammenhang mit einer Kalkulation der Gebührensätze im Jahr 2003 erlassen worden. Seitdem fand eine Nachberechnung nicht mehr statt. Im Laufe der Jahre haben sich die Friedhofsstruktur und die betrieblichen Verhältnisse maßgeblich verändert, was eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Neukalkulation erforderlich macht. U.a. sind neue Grabarten hinzugekommen, die Nachfrage nach pflegefreien Grabvarianten steigt permanent an. Bei diesen Gräbern ist der Pflegeaufwand des Friedhofsträgers beispielsweise höher als bei einem Wahlgrab oder einem Urnengrab, dessen Pflege vom Nutzungsberechtigten durchgeführt wird.
Fachliche Bewertung
Mit der Kalkulation wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.
Das vorgelegte Gutachten (s. Anlagen 1 und 2) zeigt auf, wie eine 100%ige Kostendeckung erreicht werden kann, die vom Gesetzgeber bei kostenrechnenden Einrichtungen im Grunde gefordert wird. Dabei wurde bei den Grabnutzungsgebühren jedoch für die Pflege und den Unterhalt des „öffentlichen Grüns“ ein Abschlag vorgenommen.
Im Vergleich mit anderen Städten im Umland liegen die neu kalkulierten Grabnutzungsgebühren im Durchschnitt. Bei den Bestattungsgebühren ist die Vergleichbarkeit mit anderen Friedhöfen schwierig, hier sind die Gebühren sehr unterschiedlich gestaffelt. Eine Vergleichsübersicht liegt bei (s. Anlage 3).
Die kalkulierten Grabnutzungsgebühren gelten ausschließlich für die städtischen bzw. städtisch verwalteten Friedhöfe (Aeschach, städt.Teil Reutin, Oberreitnau). Die kirchlichen Friedhöfe Unterreitnau und St. Verena, evangelischer Teil Reutin, haben eigene Friedhofsordnungen und unterliegen nicht der städtischen Friedhofsgebührensatzung. Die Bestattungsgebühren sind identisch, da Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen ebenfalls von der Stadt Lindau (B) durchgeführt werden.
Bei der Festsetzung der Gebühren und Gestaltung der Satzung wurde die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages als Vorlage genutzt. So werden z. B. in Zukunft die Grabnutzungsgebühren pro Jahr aufgezeigt und nicht wie bisher für die gesamte Ruhezeit von 20 Jahren (s. Anlage 4).
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2023 über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beraten und den Erlass des in Anlage 4 beigefügten Entwurfs „Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom…“ einstimmig empfohlen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den als Anlage 4 beigefügten Entwurf „Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom…“
zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Kaiser, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Dr. Rothfuß ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
20230621_abgestimmter Entwurf Änderung Friedhofsgebührensatzung (.pdf)
Anlage 1_Gutachten BKPV (.pdf)
Anlage 2_Anlagen zum Gutachten BKPV (.pdf)
Anlage 3_Gebührenvergleich Umlandgemeinden (.pdf)
Datenstand vom 05.09.2023 11:44 Uhr