Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Finanzausschusses, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 09.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist für kostenrechnende Einrichtungen im Verwaltungshaushalt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen.

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).

Der Durchschnitt für die letzten 10 Jahre beträgt laut Angabe der Bayern Labo:

0,5 %

Der bisherige Zinssatz, berechnet von der Bayern Labo, betrug 0,5 %.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen ab 01.01.2023 auf 0,5 % festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 12:16 Uhr