Städtische Gebäude - Prioritäten


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen des Stadtrats, ein einheitliches und verbindliches Instandhaltungsmanagement für städtische Gebäude zu implementieren, das sowohl der Verwaltung als auch der Politik Planungssicherheit ermöglicht. In den Beratungen zur Auflösung des Eigenbetriebs IML, der Neustrukturierung der Liegenschaften und der Auflösung der Regiebetriebe Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement wurde dieses Ersuchen im Stadtrat wiederholt bekräftigt. Zudem stehen für die städtischen Gebäude auch aus fachlicher Sicht in den kommenden Jahren große Herausforderungen an, die ein gesamtheitliches Management erfordern.

  • Die Entwicklung bei den Schulen und bei der Kinderbetreuung verlangt die Umsetzung neuer Raumkonzepte.
  • Hinzu kommt bei manchen Gebäuden technischer Sanierungsbedarf und insbesondere das erklärte Ziel, dass die städtischen Gebäude bis 2035 klimaneutral werden sollen.
  • Ebenso entsteht hinsichtlich Brandschutz, Barrierefreiheit, etc. immer wieder Handlungsbedarf.
  • Der bauliche Zustand einiger Immobilien verlangt es, zum Erhalt der Vermögenswerte werterhaltende Investitionen zur Schadensabwendung zu tätigen.
  • Finanzielle Mittel sind knapp und somit besonders effizient und zielgerichtet einzusetzen.
  • Der Gesetzgeber wird für die „Wärmewende“ von den Kommunen voraussichtlich eine „Sanierungsplanung“ verlangen.
  • Durch den beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan entstehen umfangreiche räumliche Notwendigkeiten bei der Feuerwehr, was ggf. sogar Bedarf an neuen Gebäuden auslösen könnte.
  • Allgemein wird die Bewirtschaftung der Liegenschaften stetig komplexer. Insbesondere bei technischen Anlagen existieren umfangreiche Prüfungs- und Dokumentationspflichten. Denen ist unbedingt Rechnung zu tragen ist, um Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Die Bewirtschaftung der städtischen Immobilien ist organisatorisch auf verschiedene Ämter aufgeteilt. Dies führt erstens hinsichtlich der Bewirtschaftung zu zahlreichen internen Schnittstellen. Außerdem ist die Kommunikation zwischen Stadt und Nutzern durch die Beteiligung verschiedener Stellen teilweise aufwändig.
  • Ziel ist, diesen Bereich in der Stadtverwaltung neu zu strukturieren und weiterzuentwickeln.
Was ist zu tun?
Um die anstehenden Prozesse zielgerichtet und effizient bewerkstelligen zu können, ist zunächst eine umfassende und übersichtliche Datengrundlage herzustellen.
Um eine solche Datengrundlage zu schaffen, hat die Abteilung Hochbau alle städtischen Liegenschaften analysiert, bewertet und die Ergebnisse grafisch aufbereitet
Die so erarbeitete „Prioritätenliste“ stellt die Funktion der Gebäude dar und verdeutlicht, bei welchen Gebäuden in der Zukunft Handlungsbedarf besteht.
Daneben kann davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung einer solchen Datengrundlage zukünftig auch eine zunehmende Rolle bei der Akquise von Zuwendungen spielen wird.

METHODIK
Bewertete Themenfelder
  1. Nutzung
2.        Bauliches
3.        Finanzierung
Innerhalb der Themenfelder wurden Merkmale festgestellt. Diese wurden jeweils bewertet und in Punkten (1-20) erfasst.
Je höher die Punktzahl, desto größer wird die Bedeutung der Immobilie eingeordnet und desto größer wird der Handlungsbedarf bewertet.
Die mögliche Gegenfinanzierung in Form von Einnahmen wird ausgewiesen, um die tatsächliche Belastung für den städtischen Haushalt besser einschätzen zu können. Sie wurde ebenfalls bepunktet.

Themenfelder
  1. Die Nutzung und ihre Bedeutung
  • Handelt es sich um eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Leistung?
  • Wird die Liegenschaft städtisch genutzt?        
  • Ist die bestehende Nutzung zukunftsfähig, oder sind neue Konzepte und/oder Raumprogramme nötig?
  • Welche Bedeutung hat die Nutzung für die Bildung, die Betreuungssituation und erfüllt sie eine soziale Komponente für die Gesellschaft?
  • Besteht eine Bedeutung für Kultur, Tourismus und/oder die Wirtschaft (insbesondere Volkswirtschaft)?

  • Bei der Nutzung geht es also darum - unabhängig vom baulichen Zustand - abzuschätzen, welche Dringlichkeit besteht, die Liegenschaft planerisch zu betrachten.

  1. Baulicher Handlungsbedarf
  • Besteht technischer Sanierungsbedarf an der Bausubstanz und/oder der Gebäudetechnik?
  • Ist das Gebäude beheizt und wenn ja, wie? Wie ist der energetische Standard einzuschätzen?
  • Müssen Lösungen entwickelt und umgesetzt werden, um das Gebäude klimaneutral zu gestalten?
  • Gibt es Handlungsbedarf in den Bereichen Brandschutz, Sicherheit und Barrierefreiheit?
  • Sind Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden vorzubeugen und das Vermögen zu erhalten?
  • Nachrichtlich wird der CO2 Ausstoß im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre ausgewiesen und eine Bewertung der „Klimafreundlichkeit“ nach Schulnotensystem vorgenommen.

  • Beim baulichen Handlungsbedarf geht es also darum –unabhängig von der Nutzung- abzuschätzen, welche Dringlichkeit besteht, baulich tätig zu werden.

  1. Finanzierung und Belastung des städtischen Haushaltes
  • Bestehen Einnahmen wie z.B. durch Miete oder Pacht?
  • Sind bei Investitionen Zuwendungen zu erwarten?

  • Da ohne eine Finanzierung keine Bewirtschaftung oder Entwicklung der Liegenschaften möglich ist, ist dieses Themenfeld immer elementar.

Wie werden die Ergebnisse dargestellt und wozu wird die Prioritätenliste dann verwendet?
Die Ergebnisliste weist die drei Themenfelder grafisch aufgearbeitet aus.
Zu jedem Objekt werden Hinweise ergänzt, die den Planungsstand etwaiger Bauprojekte und ggf. die vertragliche Situation darstellen.
Die Liste dient als Grundlage
-        zur Einordnung, welche Investitionen in der Zukunft zu priorisieren sind
-        für das Klimaschutzkonzept
-        perspektivisch zur Fördermittelakquise
-        zur organisatorischen Weiterentwicklung
-        für politische Entscheidungen

Welche Beschlüsse gibt es bereits?
  1. Klimaneutralität bis 2035
  2. Klimaschutzkonzept
  3. Schulentwicklungsplanung
  4. Feuerwehrbedarfsplan

Wie können die Beschlüsse umgesetzt werden?
Werden weitere Beschlüsse nötig?
  • Bildung von 5 Objektgruppen zur Priorisierung
  • Weiterarbeit an den herausgearbeiteten Konzepten zur Schulentwicklung
  • Konzepterarbeitung Klimaneutralität und Umsetzung Klimaschutzkonzept

Weitere Aspekte, Nutzerwünsche:
  • Nutzerwünsche in verschiedenen Objekten sind vorhanden.
  • Kleinere Maßnahmen des Unterhalts werden im laufenden Geschäft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erledigt.
  • Größere Maßnahmen auf Nutzerwunsch ohne Beschlüsse werden in der bepunktung zunächst nicht berücksichtigt, sondern ggf. in die Haushaltsberatungen eingebracht.


OBJEKTGRUPPEN – KATEGORIEN

       Umfassende Sanierungs- und Neukonzeptionsprojekte großen Umfanges

2        Technische und ggf. energetische Sanierungsprojekte

3        Gebäude, die Wärmelieferungen benötigen werden

4        Gebäude, deren Sanierung nicht empfohlen werden kann; die also mittelfristig aufgegeben oder durch Neubauten ersetzt werden sollten

5        Kein akuter Handlungsbedarf


Die Liste wird im Detail in der Sitzung erörtert. Die Kategorisierung der einzelnen Liegenschaften wird vorgestellt.

Fachliche Bewertung

Aus Beschlüssen und Kategorisierung ergeben sich erhebliche Aufwendungen bei vielen Objekten. Zu unterscheiden ist dabei stets, ob ein Gebäude aufgrund geänderter Nutzeranforderungen neu zu konzeptionieren ist, baulicher Sanierungsbedarf besteht oder ob allein durch den Beschluss zur Klimaneutralität Maßnahmen erforderlich werden. 

Neukonzeptionen bei Pflichtaufgaben sowie notwendige bauliche Sanierungen zum Vermögenerhalt (z.B. weil Schäden durch Verfall der Bausubstanz zu erwarten sind) müssen zwangsläufig priorisiert werden. Zeitliche Dringlichkeit sowie finanzielle Aspekte fließen ebenso ein. In der Sitzung werden alle Objekte anhand ihrer Einordnung benannt.

Die höchste Priorität muss im Ergebnis verschiedenen Schulprojekten sowie einzelnen baulichen Sanierungsarbeiten zur Schadensabwendung zugemessen werden. Diesen wird im weiteren Konsolidierungsprozess aller Voraussicht nach auch finanziell eine hohe Priorität beizumessen sein. Gleichzeitig muss auch darauf hingewiesen werden, dass über die Zukunft einzelner Objekte zu befinden sein wird, die keine Pflichtaufgaben beherbergen und die Stadt finanziell belasten.

Zu erwähnen ist weiter, dass es der Vielfalt und Individualität der städtischen Objekte geschuldet ist, dass auch die Finanzierung immer individuell zu betrachten ist. Eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung ist nur für wenige Objekte geeignet. Bei den meisten Pflichtaufgaben ist die Wirtschaftlichkeit größer gefasst, also volkswirtschaftlich zu sehen. Die Finanzierung geschieht oft nicht direkt über Einnahmen wie Miete oder Pacht. Vielmehr sind dann Steuerzuweisungen und Zuwendungen für die finanzielle Betrachtung relevant.
Auch hierzu trifft die Prioritätenliste individuell für die Objekte Aussagen.

Unbedingt sollte die Liste jährlich fortgeschrieben und neu vorgelegt werden, um jeweils die aktuellen Entwicklungen und Prioritäten für die Folgejahre neu zu bewerten und einzuordnen.

Ziel ist alle städtischen Liegenschaften gesamtheitlich zu betrachten (was ist wann zu tun?) und die dann beschlossene Vorgehensweise (Instandhaltungsmanagement) in Verwaltung und Stadtrat langfristig konsequent zu befolgen. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

1.        Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Prioritätenliste zur Kenntnis und beschließt, diese turnusmäßig fortzuschreiben. Die Prioritätenliste wird als Grundlage für den Konsolidierungsprozess, zukünftige Projektentscheidungen und für die organisatorische Weiterentwicklung verwendet.

2.        Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die höchste Priorität für Neukonzeption und Gesamtsanierung den Schulbauprojekten Mittelschule, Grundschule Hoyren und Grundschule Aeschach beizumessen.

3.        Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für die Gebäude Zeughaus und Stadttheater den Zustand der Dächer und Dachstühle zu erheben, um die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfes einzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
TOP-ö5-Prioritätenliste_BUA_2024_01_11 (.pdf)

Datenstand vom 23.12.2024 09:35 Uhr