Neue Mittelschule Lindau - CSU-Antrag Finanzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen), 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 04.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion stellte im September 2023 den Antrag, sämtliche Grundstückserlöse, welche die Stadt in Zukunft erzielen wird, zweckgebunden für die Realisierung und den Bau der Mittelschule Lindau verwendet werden, bis deren Finanzierung gesichert ist.

Als Begründung wurde Folgendes angeführt:
„Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Dieser Aufgabe werden wir aus heutiger Sicht nicht nachkommen, da einige unserer Grundschulen bereits heute aus allen Nähten platzen. Eine der Grundvoraussetzungen, dass wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen können, ist eine Fertigstellung der Mittelschule und damit eine Freimachung von Räumlichkeiten in der Grundschule Reutin-Zech bis zum Schuljahr 2029/30. Jegliche Verzögerung wird uns viel zusätzliches Geld durch die Schaffung von Interimslösungen kosten und uns dem gesetzten Ziel nicht näher bringen!“

Fachliche Bewertung

Da die Planungen der Mittelschule noch nicht fertiggestellt sind, liegen derzeit noch keine verlässlichen Kostenberechnungen für den Neubau der Mittelschule vor. Im Haushalt 2024 werden zunächst die Planungskosten bis zur Baugenehmigungsreife in Höhe von rund 4 Mio. Euro abgebildet. Für die Ermittlung eines konkreten Kostenrahmens ist dies der nächste erforderliche Schritt. Der anschließende Bau der Mittelschule kann in der städtischen Finanzplanung jedoch nach wie vor noch nicht dargestellt werden. 

Allerdings kann die Finanzierung auch nicht über eine zweckgebundene Verwendung von Verkaufserlösen gesichert werden. Im kommunalen Haushaltsrecht gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Veräußerungen des Anlagevermögens sind allgemeine Deckungsmittel des Vermögenshaushaltes, eine Zweckbindung kann nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass mögliche Verkaufserlöse nicht einem Projekt zugeführt werden können. Die Stadt ist stets verpflichtet ihren (finanziellen) Verpflichtungen insgesamt nachzukommen.  

Wie in der Haushaltsvorlage für den Haushalt 2024 bereits dargelegt und aus dem Finanzplan 2023 – 2027 ersichtlich, sind derzeit noch keine finanziellen Spielräume für den Neubau der Mittelschule erkennbar und müssen noch geschaffen werden.

Derzeit ist sogar davon auszugehen, dass zur Finanzierung der selbst nur noch wenigen Investitionen in 2024 ff trotz eingeplanter Verkaufserlöse teilweise noch Kreditaufnahmen erforderlich sein werden. Mit anderen Worten: Diese Verkaufserlöse werden bereits für andere Investitionen und zur Begrenzung der Kreditaufnahmen gebraucht und stünden für eine Finanzierung der Mittelschule nicht mehr zur Verfügung.

Fazit:
Die derzeit diskutierten und vorgesehenen Verkaufserlöse reichen für eine Finanzierung des städtischen Investitionsbedarfs zuzüglich des Neubaus der Mittelschule bei Weitem nicht aus. Eine Finanzierung kann zudem erst dann erstellt werden, wenn nach der Baugenehmigungsreife eine verlässliche Kostenberechnung vorgelegt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher aus Sicht der Verwaltung darüber noch kein Beschluss gefasst werden.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den von der CSU-Fraktion gestellten Antrag, sämtliche Grundstückserlöse, welche die Stadt in Zukunft erzielen wird, zweckgebunden für die Realisierung und den Bau der Mittelschule Lindau verwendet werden, bis deren Finanzierung gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Dokumente
20230926_Mittelschule Finanzierung_Antrag CSU zu Verkaufserlöse (.pdf)

Datenstand vom 27.12.2023 08:51 Uhr