Bodensee Fahrradstraße (BA III + IV) - Baubeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Werkausschusses GTL, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) vom 05.10.2023 wurde erstmalig der Baubeschluss für den dritten und vierten Bauabschnitt diskutiert. Eine Entscheidung wurde jedoch aufgrund verschiedener zu klärender Punkte auf die Werkausschusssitzung am 07.12.2023 vertagt.

Fachliche Bewertung

1. Beschreibung der Maßnahme und bisheriger Ablauf
Nachdem der Planung in dem seinerzeit (05.10.2023) vorliegenden Stand durch das Gremium nicht zugestimmt werden konnte, sind umfangreiche Variantenprüfungen zu baulichen Lösungen erfolgt. Insbesondere hat der Werkausschuss um Prüfung folgender Aspekte gebeten:

  • Netzdurchtrennung in der Eichwaldstraße (siehe Punkt 2.)
  • Gehweg in der Eichwaldstraße (siehe Punkt 2.a und 2.b)
  • Verkehrsführung im Bereich Parkplatz Wäsen (siehe Punkt 2.b)
  • Entfall von Parkplätzen (siehe Punkt 2.b)
  • Getrennte Führung (FG/RF) in der Felix-Wankel-Straße (siehe Punkt 3.a)
  • Verkehrsführung Campingplatz (siehe Punkt 3.b)
  • Zugänge Kleingärten (siehe Punkt 3.c)
  • Gespräche mit Vorarlberg (siehe Punkt 3.d)

Diese sollen den Eingriff in vorhandene Infrastruktur und Vegetation auf ein für alle Beteiligten (Deutsche Bahn, LTK, Untere Naturschutzbehörde, Straßenverkehrsbehörde usw.) angemessenes und tragbares Maß begrenzen und Grundlage für einen optimierten Verkehrsfluss sowie die Beseitigung bisheriger Konfliktbereiche sein. 
Besonderes Augenmerk gilt nach wie vor einer verträglichen Einbindung in den sensiblen Natur- und Landschaftsraum entlang des Wäsenparks, über weite Strecken innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Alle diesbezüglichen Eingriffe können, auch wenn sie teilweise auf den ersten Blick schwerwiegend anmuten, vollständig kompensiert werden und sichern somit eine zukunftsfähige Entwicklung des wertvollen Landschaftsraums. Der ökologische Ausgleich für jegliche Eingriffe soll auf städtischen Flächen und bis auf geringfügige Ausnahmen vor Ort erfolgen. Entsprechende Abstimmungen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf Landkreisebene laufen fortwährend und werden im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit dazugehöriger Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und verorteten Maßnahmen festgelegt. Hierbei werden auch bisherige Nutzungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die bisher innerhalb oder im Umfeld sensibler Flächen lediglich geduldet wurden, überprüft und neu geordnet.

2. BA III – Eichwaldstraße 
Der Bauabschnitt III wird in zwei Unterabschnitte aufgeteilt, westlich und östlich des bereits ausgebauten Bereichs um die Villa Leuchtenberg. Eine mögliche eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) wäre im Bereich des Anschlusses an die Bahlsenbrücke möglich. Es ist in der vorliegenden Planung vorgesehen, den „Schleichweg“ zwischen Anschlussbereich Therme und Parkplatz Wäsen vollständig zu unterbinden. Dennoch soll dieser Abschnitt der Fahrradstraße weiterhin als temporäre Ausweichstrecke geeignet sein, sollten Teile der Bregenzer Straße aus heute nicht näher zu benennenden Gründen nicht nutzbar sein, beispielsweise bei einer Vollsperrung.

2.a) BA III.1 – Eichwaldstraße zwischen Anschluss Bahlsenbrücke bis Villa Leuchtenberg 
Von Westen her kommend ist die Führung der Fahrradstraße im Korridor der vorhandenen Straßentrasse vorgesehen. Die bestehende Fahrbahn soll erneuert und auf eine Nutzbreite von 5,50 m reduziert werden. Auf den hierdurch entsiegelten Flächen ist eine ökologische Aufwertung durch artenreiche und schnittverträgliche Ansaaten vorgesehen. Der nordostseitige Gehweg soll auf eine nutzbare Breite von 2,00 m ausgebaut und in durchlässiger Bauweise (z.B. wassergebundene Decke) hergestellt werden. Prägender Baumbestand wird bei der Wegeführung berücksichtigt. Der Zugangsbereich Horst-Stern-Ufer als auch die Kreuzungssituation sollen baulich und durch Markierungen kenntlich gemacht werden. Entlang des bereits ausgebauten Bereichs vor der Villa Leuchtenberg soll die Fahrradstraße auf dem Bestand geführt und durch Markierungen ergänzt werden. 

2.b) BA III.2 – Eichwaldstraße zwischen Villa Leuchtenberg und Bahnübergang Eichwald
Es ist vorgesehen, den nordöstlichen Gehweg an den seeseitigen Rand der Fahrradstraße zu verlegen und die Oberflächenneigung anzupassen um die Verkehrsflächen zuverlässig entwässern zu können. 
Durch die südwestseitige Anordnung des Gehweges können die fußläufigen Anknüpfungspunkte an den Wäsen besser als bisher angebunden werden.
Am Ende der Eichwaldstraße ist geplant den motorisierten Individualverkehr (MIV) über eine neue Verkehrsführung entlang des „Wäsen-Parkplatzes“ in Richtung Felix-Wankel-Straße anzubinden. Die in West-Ost-Richtung verlaufende Fahrradstraße mit einer Ausbaubreite von 5,50 m zuzüglich eines 2,00 m breiten, baulich abgesetzten Gehweges kann zukünftig gegenüber dieser Anbindung bevorrechtigt und die Einmündungssituation übersichtlicher als bisher gestaltet werden. Nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer können zudem eine Kurzverbindung vom Bahnübergang zur Felix-Wankel-Straße nutzen, wodurch eine zusätzliche Entflechtung der Verkehre ermöglicht wird. 
Nur auf diese Weise können die anzustrebende Bevorrechtigung der Fahrradstraße und eine rückstaufreie Räumzone von mind. erforderlichen 30 m (Forderung Deutsche Bahn) nach dem Bahnüberführung vereint werden. Eine Nutzung des Kurven- / Einmündungsbereiches für den Begegnungsfall LKW/LKW ist aufgrund beengter Platzverhältnisse nur eingeschränkt möglich und bedingt zudem die Netzdurchtrennung im Verlauf der Eichwaldstraße sowie eine Befahrung auf Sicht. 
Durch die Umlegung der Fahrgasse und Neuordnung des Parkplatzes könnten zukünftig rund 85 Stellplätze vorgehalten werden (Bestand 75 Stellplätze). Der Parkplatz kann zudem durch die vorgesehenen Maßnahmen wartungsärmer und effektiver gestaltet werden. Vorhandene Bäume können zum Teil umgesetzt werden, wo es der Abstand zum Gleiskörper zulässt. Einige Bäume müssen jedoch entfernt und ausgeglichen werden. Letzteres ist jedoch allein aufgrund Ihres Zustandes (Stammschäden, Pilzbefall) sowie aufgrund der Nähe zu den Bahnanlagen zu rechtfertigen.

3. BA IV – Bahnübergang Eichwald bis Leiblachbrücke
Der Bauabschnitt IV erstreckt sich vom Bahnübergang Eichwald bis zur Leiblachbrücke an der Landesgrenze. Der gesamte Streckenabschnitt befindet sich weitestgehend in unmittelbarer Nähe zum Gleisbereich der Deutschen Bahn auf der Nordseite und grenzt südlich an das Landschaftsschutzgebiet an oder befindet sich in Teilen darin.

3.a) BA IV.1 – Felix-Wankel-Straße bis Parkplatz Campingplatz
Der Streckenabschnitt vom Bahnübergang bis kurz vor dem Campingplatz ist zum überwiegenden Teil vom Rad- und Fußgängerverkehr geprägt. Der MIV muss für eine regelmäßige Nutzung bis zum Wankel-Gelände Berücksichtigung finden und im weiteren Verlauf nach Osten lediglich noch für eine sporadische Befahrung durch Wartungs- und Rettungsfahrzeuge sowie landwirtschaftlichen Verkehr tauglich und mit Ausweichmöglichkeiten versehen sein. 
Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, die Fahrradstraße als gemeinsamen Geh- und Radweg mit 5,00 m Nutzbreite fortzuführen, wurde nun mit der vorliegenden Planung mit einer weitestgehend getrennten Führung von südseitigem Gehweg (2,50 m) und nordseitig verlaufendem Radverkehr (> 3,50 m) ein anderer Ansatz gewählt. Im vergangenen Werkausschuss wurde diese Möglichkeit von verschiedenen Seiten bereits angefragt, allerdings aufgrund des damaligen Kenntnisstands seitens der GT-Projekte negativ beurteilt.
Ausschlaggebend für die jetzige Umplanung waren die Erkenntnisse weiterer Untersuchungen vor Ort. Mit der örtlichen Absteckung des Wegeverlaufes und einer daraufhin möglichen vertieften Beurteilung des Baumbestandes wurde festgestellt, dass die baulichen Eingriffe in den Wurzelbereich einiger Bäume teilweise erheblich wären.
Zudem bestehen umfangreiche Verkehrssicherungspflichten gegenüber der Deutschen Bahn, welche insbesondere mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke und den jüngsten Sturmereignissen umso kritischer zu bewerten sind. 
Gemäß den vegetationstechnischen Richtlinien des Eisenbahnbetriebes sind gleisnahe Bereiche von Aufwuchs freizuhalten oder befinden sich in einer Rückschnittszone. Die hierfür notwendigen Arbeiten sind aufgrund der Nähe zu den Gleisen nur mit hohem Sicherungsaufwand und zudem aufgrund drohender Spannungsüberschläge nur während kurzzeitiger Abschaltphasen von wenigen Minuten durchführbar.
Wegen teilweise massiver Rückschnitte in der Vergangenheit und damit einem stark artenuntypischen Wuchs sind mehrere Bäume grundsätzlich sogenannten störanfälligen Bereichen zuzuordnen. Maßgeblich ist u.a. der Abstand von mindestens einer Baumlänge zum Gleiskörper bzw. der Oberleitung im Besonderen, welcher an verschiedenen Stellen im Bestand deutlich unterschritten ist. Den Streckeninspektoren der DB obliegt die Berechtigung das Entfernen von Gefahrenbäumen anzuordnen.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wird somit die weitest gehende Rodung (gesamt 24 Bäume) des Baumbestandes zwischen Bahn und Felix-Wankel-Straße mit Ausnahme der beiden alten Weiden (Alterungsphase), für gerechtfertigt erachtet. Bei den Fällungen handelt es sich meist um junge Traubenkirschen (11 von 12) und Eschen in der Reifephase mit deutlichem Vitalitätsverlust durch Eschentriebsterben (8 von 12).  
Gleichzeitig bietet sich dadurch aber nun die Möglichkeit, im Bereich zwischen Geh- und Radweg und in sicherem Abstand zu den Bahnanlagen, zukunftsfähige Baumstandorte zu entwickeln. Hierdurch ergeben sich ein erheblich verringerter Pflegeaufwand bei gleichzeitig minimierten Verkehrssicherungsrisiken sowie eine bessere Schattierung der Wege.
Durch die Begrünung der Begleitflächen mit artenreichen Saatgutmischungen sowie Mähgutübertragung kann die ortstypische, teils wertvolle Wiesenvegetation gestärkt und ausgeweitet werden. Ein weiterer Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet nach Süden wird vermieden, da der vorgesehene Abschluss des Gehweges deckungsgleich mit der bestehenden Wegesüdkante ist. 
Im weiteren Verlauf Richtung Campingplatz muss aus den vorgenannten Gründen der geschlossene bahnseitige Gehölzbestand ebenfalls entfernt werden. Der südliche Baumbestand wird durch geeignete Maßnahmen während der Bauphase geschützt.
Durch die Auslichtung des Gehölzbestandes ist es nun aber möglich das Angebot an PKW-Stellplätzen leicht auszuweiten und diese neu anzuordnen. Hierdurch werden die Sichtbeziehungen erheblich verbessert und Rangierverkehr im Bereich der Fahrradstraße minimiert.

3.b) BA IV.2 – Fraunhoferstraße / Umfeld Campingplatz
Im Bereich des Bahnübergangs vom Inneren Siedlerweg her kommend, treffen mit den Nutzern des Campingplatzes und dem Anliegerverkehr in Richtung Kleingartenanlage, Tierheim und Hafen Zech weitere Verkehrsteilnehmer auf die Fahrradtrasse. 
Aufgrund des hohen Aufkommens an Wohnmobilen/ –gespannen und auch Fahrradfahrern, sowie des teils unübersichtlichen Rangierbetriebs in Kombination mit einem der Situation nicht angepassten Verhalten verschiedener Verkehrsteilnehmer, bestehen von verschiedenen Seiten teils massive Sicherheitsbedenken. Aus diesen Gründen gab es umfassende Abstimmungen mit Deutscher Bahn, Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie nicht zuletzt der LTK als Betreiber des Campingplatzes, auf deren Betrieb sich die Umbauarbeiten weder in der Bauphase noch im Endausbau möglichst nicht negativ auswirken sollen. 
Zielsetzung für diesen Bereich ist es daher, den Kreuzungsbereich deutlicher zu gliedern und zudem die erforderliche Räumzone von 30 m vom Bahnübergang aus zu gewährleisten. Dies soll durch verschiedene Einzelmaßnahmen erreicht werden. 
So wird die Bevorrechtigung des Radverkehrs in Ost-West-Richtung in diesem Bereich aufgehoben, damit eine zügige Räumung des Gleisbereichs erfolgen kann. Ankommende Wohnmobile und -gespanne können sich auf direkten Weg in eine Wartezone begeben, von der aus die Rezeption zu Fuß leicht erreichbar und auffindbar ist. Ein entsprechendes Leitsystem wird berücksichtigt. Der Rangierbetrieb im Bereich der Fahrbahn kann dadurch auf ein Minimum reduziert werden. 
Im Kreuzungsbereich zum Irisweg werden alle Anschlüsse in einem Kreisverkehr gebündelt, welcher jegliche Fahrzeugbewegungen und zulässige Fahrzeuggrößen ermöglicht.
Dem Grunde nach wird die aktuell vorgesehene Verkehrsführung von der LTK begrüßt, jedoch wird deutlich darauf hingewiesen, dass hierdurch Einnahmeausfälle zu erwarten sind. Des Weiteren werden vom Betreiber Einbußen hinsichtlich Funktionalität und Qualität erwartet, die jedoch aus Sicht der GTL baulich gelöst werden können (Fußwegeführung, Sichtschutz, Bepflanzung usw.). Langfristige Erweiterungsmöglichkeiten des Campingplatzes müsste man zu gegebener Zeit überprüfen. Kosten kommen auf die LTK im Zuge der Baumaßnahme keine zu. Der Aufsichtsrat der LTK befasst sich in seiner Sitzung vom 30.11.2023 mit der aktuell vorgesehenen Planung.

3.c) BA IV.3 – Fraunhoferstraße / Umfeld Kleingartenanlage
Im Übergang zur Kleingartenanlage verlaufen Geh- und Radweg parallel auf der bestehenden Trasse. Der Fußgängerbereich wird nun nordseitig geführt um den Gartenpächtern beim Verlassen Ihrer Parzellen größtmögliche Sicherheit zu bieten. 
Die Gartenparzellen zu beiden Seiten werden nicht beeinträchtigt, lediglich an zwei Gärten muss der Zugang umgebaut werden, um ein Heraustreten in den fließenden Fahrradverkehr zu verhindern. 
Um den risikoreichen Rangierbetrieb an den quer zur Fahrbahn angeordneten Stellplätzen abzustellen, sollen diese im zentralen Bereich der Kleingartenanlage in voller Anzahl ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollen zwei Gartenparzellen aufgelöst und den Pächtern vergleichbare Flächen zugeordnet werden. Somit kann die Befahrung durch den MIV ab diesem Bereich auf die Anlieger des Tierheims beschränkt werden. 

3.d) BA IV.4 – Fraunhoferstraße / Iriswiese bis Leiblachbrücke
In dem Bereich von der bestehenden Iriswiese (Südseitiges Ende Kleingartenanlage) bis unmittelbar vor der Leiblachbrücke wird weiterhin eine Nutzbreite von 5,00 m zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. 
Durch den beschriebenen Entfall der dortigen Stellplätze kann der wertvolle Vegetationsbestand der Iriswiese bis an den Weg hin ausgeweitet werden.
Im Kurven-/ Kreuzungsbereich auf Höhe des Tierheims soll die Wegeführung durch geeignete Radien fahrdynamisch verbessert und gleichzeitig erheblich bessere Sichtbeziehungen ermöglicht werden. 
Zur Leiblachbrücke hin wird die Wegebreite entsprechend der zur Verfügung stehenden Brückenbreite auf rund 3,00 m reduziert.
Eine Abstimmung mit den Baulastträgern auf österreichischer Seite bezüglich einer zu prüfenden bauzeitlichen Umleitung wird zeitnah aufgenommen. Dann soll zudem auch eine perspektivische Verbesserung im Bereich der Leiblach-Querung beispielweise durch eine separate Fußgängerbrücke thematisiert werden.

4. Projektablauf/ -beteiligte
Im Planungsprozess eingebunden waren und werden wie bereits im vorhergehenden Text erläutert, Anlieger und Untere Naturschutzbehörde, die Fachabteilungen der GTL, die Feuerwehr, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke Lindau, die Liegenschaftsabteilung, der Mobilitätsbeauftragte sowie die Stadtplanung. Gezielte Abstimmungen wurden auch mit der Lindau Tourismus und Kongress GmbH durchgeführt. 

Mit den nun vorliegenden Entwürfen können aus Sicht der GTL die geplanten Ziele und die Forderungen aller am Projekt Beteiligten erreicht werden. 

Nach dem Baubeschluss durch den Werkausschuss sollen noch ausstehende Genehmigungen eingeholt und daraufhin die Ausführungsplanung erstellt sowie die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und veröffentlicht werden. Je nach Witterung soll dann im Frühjahr 2024 mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Ende 2024 angestrebt. 

5. Kosten und Finanzierung
Nach aktueller Kostenermittlung wird von Projektkosten in Höhe von rund 1.600.000 € brutto ausgegangen. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2024 eingeplant und sind über eine Verpflichtungsermächtigung aus 2023 bereits berücksichtigt. Die Förderquote liegt derzeit bei rund 67,5 % der Gesamtkosten. 

6. Zusammenfassung / Fazit
Durch die bauliche Umgestaltung wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit erzielt und ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende erbracht.
Aus Sicht der GTL ist die Umsetzung dieser Maßnahmen zwingend weiterzuverfolgen, da ansonsten bisher umgesetzte Bauabschnitte in alleiniger Finanzierung durch die Stadt Lindau abgewickelt und bereits ausgezahlte Fördermittel unter Umständen zurückgeführt werden müssten.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
1.600.000 € (brutto)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Im VMHH 2024 bereits berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   erklärt, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Prüfanträge der letzten Werkausschusssitzung am 05.10.2023 geht und dass kein langer Sachvortrag gehalten wird. LTK konnte den Plänen nicht zustimmen, weil jährlichen Umsätze in Höhe von 50.000 € wegfallen würden.
Berichterstatter   D i e t r i c h    geht auf die Prüfungsanträge aus der Werkausschusssitzung vom 05.10.2023 ein und erklärt anhand der Präsentation und den Anlagen, welche Veränderungen vorgenommen worden sind.

Bürgermeister   H o t z   lobt die Planungen beim Wäsenparkplatz und findet sie so viel gefälliger. Die Anbindung des Campingplatzes sei noch nicht optimal, aber besser. Er selber spricht sich gegen eine Netzdurchtrennung im Bereich der Eichwaldstraße aus. Durch die vielen Ampeln in der Bregenzer Straße verlangsamt sich der Verkehr im Gegensatz zu früher. Aus seiner Erfahrung benutzen Lindauer die Ladestraße, um schneller voran zu kommen und nicht die Österreicher oder Schweizer. Die Stadt ist gut beraten nicht noch mehr Nebenstraßen auf die Hauptstraße zu verlegen, da sich die Verkehrslage sonst noch mehr verschärft. Besonders für den Einheimischen und den Handwerkern helfen die Schleichwege, um schneller von einem Kunden zum Nächsten zu kommen.
Bürgermeister   H o t z   stellt den Antrag gesondert über eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr abzustimmen.

Stadtrat   J ä g e r   schließt sich dem Lob von Bürgermeister   H o t z   an. Er hat eine Frage zur vorletzten Folie, wo Parkplätze wegfallen. Seines Wissen sind die Parkplätze vom TSG Zech Sportgemeinschaft noch im Einsatz. Außerdem möchte er wissen welche Parktarife berechnet werden und ob es Parkberechtigungen gibt,
Berichterstatter   D i e t r i c h    kann jetzt noch nichts zu den Tarifen oder den Parkberechtigungen sagen. Aber die Anzahl der Parkplätze ist geblieben. Weitere Abstimmung mit dem Verein und der Verkehrsbehörde sind geplant.

Stadtrat   B ü c h e l e     verweist darauf, dass früher auch die Parkplätze für die Gastronomie gebraucht wurden. 
Berichterstatter   D i e t r i c h    erwidert, wo es bestehende Verträge gäbe, seien diese auf die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zum jetzigen Zeitpunkt hätte die planerische Aufgabe vorerst darin bestanden, die aktuell vorhandene Anzahl an Stellplätzen weiterhin abdecken zu können. Dies gelänge mit der vorliegenden Planung, welche erstmalig eine verkehrssichere Anordnung von Rangier- und Stellplatzflächen berücksichtigt. Hierfür entfallene Kleingartenflächen werden in Abstimmung mit der Liegenschaftsabteilung mit geeigneten Tauschflächen ausgeglichen. Zudem gibt die GTL eine Wegmacherhütte auf, um zusammenhängende Flächen zu generieren.

Stadtrat   A d a m   findet diese Planung sinnvoll und fragt, ob die Parkplätze für die Wohnmobile gleich geblieben sind. 
Berichterstatter   D i e t r i c h    erwidert, dass die Sicherheitsabstände mit berücksichtigt worden sind, aber gleichzeitig darauf geachtet worden ist, den Campingplatz nicht zu schwächen, sondern eher zu unterstützen.

Stadtrat   A d a m   hat noch eine Verständnisfrage. Er möchte wissen, ob die Fahrradstraße erst an den Gleisen entlang geht und dann über die Gleisen führt.
Berichterstatter   D i e t r i c h    bestätigt, dass der Straßenverkehr den Fahrradweg nicht berührt.

Stadträtin   R u n d e l   findet, dass einige Dinge positiv verändert worden sind. Sie hat aber noch drei Fragen. Sind die Parkplätze beim Campingplatz nur für kurzfristiges Parken gedacht oder auch zur Übernachtung?
Berichterstatter   D i e t r i c h    verweist darauf, dass diese Frage noch mit der LTK abzuklären sei. Die LTK sei von der Längsstellung der Parkplätze bisher nicht überzeugt, grundsätzlich sollte aber ein Übernachtparken möglich sein. Die Empfangszone muss auch noch mit den Öffnungszeiten des Campingplatzes abgestimmt werden. Grundsätzlich sei es für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wichtig, den Bereich um den Campingplatz nicht zur alles entscheidenden Schlüsselfrage zu machen. Wichtig sei zum jetzigen Zeitpunkt vor allem, im Gesamtumgriff weiter zu kommen und keine weitere Zeit im Projektablauf zu verlieren.
Werkleiter   H u m m l e r    findet die Längsparkplätze attraktiver für den Camper.

Stadträtin   R u n d e l   stellt Ihre zweite Frage unter Vorbehalt. Es betrifft die Trennung des Fahrrad- und des Fußgängerweges in der Fraunhofer Straße. Sie möchte gerne aus Kostengründen wissen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt und ob eine kostengünstigere Lösung nicht besser wäre.
Und die letzte Frage von Stadträtin   R u n d e l   betrifft die Förderquote, die bei 67,5 % der Gesamtkosten liegt.
Werkleiter   H u m m l e r   erklärt, dass der Zuschuss 80 % der förderfähigen Kosten beträgt. Kumuliert betrachtet liegt man bei einer Förderquote in Höhe von ca.  67,5 % der Gesamtkosten.
Berichterstatter   D i e t r i c h    geht auf die getrennte Straßenführung ein. Eigentlich kommt der Vorschlag von Stadtrat   Hotz. Die GTL war ursprünglich wegen dem Entfall von Bäumen gegen eine getrennte Führung von Geh- und Radweg. Nach örtlicher Überprüfung der Gegebenheiten durch vermessungstechnischer Absteckung hat sich jedoch unverkennbar gezeigt, dass alle in Frage kommenden Trassenvarianten einen erheblichen Eingriff in den Wurzelbereich diverser Bäume mit sich bringen. Mit der vorgelegten Planung konnte in mehreren Vorgesprächen ein Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde hergestellt werden, dass auch einen gewissen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zulässt. Hierdurch werden umfangreiche ökologische Ausgleichsmaßnahmen notwendig, welche bereits zum Teil im Vorgriff auf die eigentliche Baumaßnahme abgearbeitet werden. Zudem können nun in unterschiedlichen Bereichen mit ausreichend Abstand zu den Gleisanlagen zukunftsfähige Baumstandorte entwickelt werden. 
Stadträtin   R u n d e l    findet, dass der Weg nicht sehr hoch frequentiert ist.
Stadtrat   A d a m   widerspricht.

Stadtrat   G e b h a r d   findet, dass die jetzige Planung sehr gut optimiert ist. Aber er hat noch ein Problem mit Parkplatz und der Straßenführung am Parkübergang, wenn er von der Villa Leuchtenberg kommt.
Berichterstatter   D i e t r i c h     erläutert, dass aus westlicher Richtung kommend ohne Einschränkungen links abgebogen werden kann.
Stadtrat   M ü l l e r   schließt sich der Meinung von Bürgermeister   H o t z   an und ist gegen die Netzdurchtrennung. Er versucht soweit es geht die Bregenzer Straße zu meiden.
Den Parkplatz Wäsen betrachtet Stadtrat   M ü l l e r   mit dem Aspekt Kosten. Die Gesamtkosten liegen im Moment bei 1,6 Mio. €, wo er sich wünscht diese zu minimieren. Er findet die neue Verkehrsführung überflüssig. Aus seiner Sicht findet er es unnötig den Gehweg zu verbreitern und der Gehweg von der Villa Leuchtenberg findet er auch überflüssig.
Werkleiter   H u m m l e r    verweist darauf, dass dort keiner langläuft, weil es keinen Gehweg gibt.

Aus der Sicht von Stadtrat   M ü l l e r   könnte man so Kosten sparen. Aber er findet die Trennung von Fahrrad- und Fußgängerweg durchaus sinnvoll.
Stadtrat   M ü l l e r   hat das Gefühl, dass die Umbauten eher für die Touristen als für Einheimischen gemacht werden und nichts mit dem Klimaschutz zu tun haben.

Stadtrat   F r e i b e r g   findet einige Baumaßnahmen überdimensioniert. Gerade bei der aktuellen Haushaltslage sollte lieber mehr gespart werden. Er wird häufig von Bürgern angesprochen, die bemängeln, dass Geld für den Bodenseeradweg da ist aber nicht für die Straßen der Lindauer. In Bad Schachen werden die gleichen Fragen gestellt.
Beim Thema Netzdurchtrennung, ist er auch dagegen.

Stadtrat   F r e i b e r g   fragt außerdem, was passiert bzw. ändert sich, wenn der Wäsenparkplatz nicht neu gemacht wird. Es ist zwar optisch schöner, aber für welchen Preis. Man sollte sich die Frage stellen, ob wirklich alle Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Werkleiter   H u m m l e r    weist darauf hin, dass Jahrzehnte nichts im Straßenbau gemacht worden ist. Nichts oder nur halbgare Sachen zu machen ist auch keine Lösung. Mit dem Bodenseeradweg bekommt die Stadt Lindau auf der einen Seite Fördermittel und auf der anderen Seite wird die Straße hergerichtet. Leider gibt es keine Zuschüsse für den Bau oder den Unterhalt für normale Straßen. Die Stadt Lindau zahlt von den 1,6 Mio. Gesamtkosten nur ca. ein Drittel.

Werkleiter   H u m m l e r    sieht in der Umsetzung des Bodenseeradweges einen Abbau von Sanierungsstau und nicht eine besondere Luxusausführung.
Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   findet es von Vorteil, dass der Bau des Bodenseeradweges eine doppelte Funktion hat. Und es ist ein Vorteil, dass die davon betroffenen Straßen saniert werden.

Stadtrat   J ö k e l   fragt nach, wie schnell die Umsetzung der Bodenseefahrradstraße gemacht werden muss bzw. ob es die Möglichkeit gibt, die Baumaßnahmen zu strecken.
Berichterstatter   D i e t r i c h    antwortet, dass im Sommer 2025 abgerechnet sein muss, d.h. eine Fertigstellung bis Ende 2024 nötig ist.

Stadtrat   J ö k e l   hat 600.000 € Entsorgungskosten im Rahmen der laufenden Baumaßnahme in der Bregenzer Straße im Kopf und befürchtet, dass es eine ähnliche Entwicklung im Bereich der geplanten Radweges geben könnte.
Werkleiter   H u m m l e r    erwidert, dass es 400.000 € waren und sich die Entsorgungskosten für Aushub und Abbruchmaterial teilweise sprunghaft erhöht hätten.
Werkleiter   H u m m l e r    erklärt, dass der Förderanteil aufgrund steigender Kosten hierfür nicht angepasst werden könnte und ihm bewusst sei, dass die steigenden Kosten des abgelagerten Material nicht optimal sind.
Stadtrat   J ö k e l   möchte nicht, dass sich am Ende des Tages die Kosten verdoppeln.

Stadtrat   K a i s e r   hat höchstes Vertrauen zu der GTL.
Er möchte noch einmal die Netzdurchtrennung ansprechen. Er weiß aus seinem Dienst, dass bei Geschwindigkeitsmessungen in der Vergangenheit viele Österreicher dabei waren.
Stadtrat   K a i s e r   findet die Ampelschaltungen im Bereich der Bregenzer Straße genial. Aus seiner Sicht war das Verkehrsaufkommen vorher größer. Zum Thema Gehweg Eichwaldstraße ist er der Meinung, wenn etwas neu gemacht wird, dann sollte auch die Barrierefreiheit mit eingebracht werden. Nicht nur ein bisschen, sondern wenn dann richtig. Aktuell ist der Weg nicht gut. Wenn man davon ausgeht, dass ca. 677.000 Fahrradfahrer unterwegs sind, ist das schon viel. 

Stadtrat   S t r a u ß   findet die Netzdurchtrennung wichtig. Er fährt dort häufig entlang und kann nicht bestätigen, dass die Abkürzung vorwiegend von Handwerkern benutzt werde. Außerdem findet er es gut, dass für diese Wege Geld investiert wird. Es ist immer noch weniger im Vergleich zu Österreich, die den Fahrrad- und Fußgängerweg entlang des Sees nach Bregenz ausgebaut haben.

Stadtrat   S t r a u ß   begrüßt die Trennung von Fahrrad- und Fußweg, das es im Moment sehr gefährlich ist. Beim Kreisel hat er allerdings Bedenken und hakt nach, ob schon mit den Gärtnern gesprochen wurde, oder ob sie es wieder aus der Zeitung erfahren.
Berichterstatter   D i e t r i c h    informiert, dass bereits mit den Gärtnern gesprochen wurde. Die betroffenen Parzellen werden ohnehin frei oder können auf gleichwertige Flächen umgesiedelt werden. Zudem bietet der vorgesehene Kreisverkehr verirrten Wohnmobilen zukünftig eine Wendemöglichkeit.
Stadträtin   R u n d e l   ist es wichtig, dass der Kreisel einheitlich mit dem LTK abgesprochen wird.

Beschluss 1

  1. Der Werkausschuss beschließt den Bau der Bauabschnitte III und IV der Bodensee- Fahrradstraße (Eichwaldstraße, Felix-Wankel-Straße und Fraunhoferstraße) in der vorgestellten, modifizierten Form und beauftragt die Werkleitung, auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen und die Bauleistung auszuschreiben, vorbehaltlich einer mit der LTK einvernehmlich abgestimmten und für die Erfordernisse des Campingplatzes tragbaren Planung und Aufteilung der Flächen im nördlichen Umfeld der Anlage.
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe der Bauleistung der Bauabschnitte III und IV der Bodensee-Fahrradstraße bis zu einer Höhe von 1.600.000 € brutto durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Grundsatzentscheidung Netzdurchtrennung: Wer ist für eine Netzdurchtrennung?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 3

Wer möchte keine gesonderte Zufahrt zu den Parkplatz Wäsen?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Dokumente
GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 1 (.pdf)
GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 2 (.pdf)
GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 3 (.pdf)
GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 4 (.pdf)
GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 6 (.pdf)
GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 7 (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2025 08:39 Uhr