Nach interner Abstimmung mit den Fachbereichen Umwelt, Verkehr und den Garten- und Tiefbaubetrieben ergibt sich folgende fachliche Bewertung:
Zusätzlicher Wohnmobilstellplatz:
Grundsätzlich ist seitens der Stadt Lindau die Schaffung von legalen Wohnmobilabstellmöglichkeiten zu begrüßen. Aufgrund der stark gestiegenen Wohnmobilzulassungszahlen ist ein hoher Bedarf an Wohnmobilstellplätzen speziell in Seenähe vorhanden, der aktuell im Nahbereich des geplanten Stellplatzes zumindest auf Gemarkung Lindau nicht abgedeckt wird. Daher wird der Straßenverkehrsbehörde zunehmend von störend in Wohngebieten abgestellten oder (bewusst) ordnungswidrig geparkten Wohnmobilen berichtet. Ein attraktiver Stellplatz kann möglicherweise diese Problematik verringern.
Zusätzliches Verkehrsaufkommen:
Gleichzeitig ist durch den Platz mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen an Wohnmobilen zu rechnen. Laut den Ausführungen der Gemeinde Wasserburg soll die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz nicht über den Ortskern Wasserburg erfolgen. Damit verbleiben nach Information der Straßenverkehrsbehörde als Alternativrouten zum einen die Fuggerstraße, die aufgrund des Ausbauzustandes und der Höhenbegrenzung für einen Verkehr mit großen Fahrzeugen nicht geeignet ist, oder zum anderen die Zufahrt über das Gemeindegebiet Bodolz und im Stadtgebiet Lindau über die Enzisweilerstraße und Schachener Straße.
Die Schachener Straße ist zusammen mit der Alwindstraße und dem Lindenhofweg als Fahrradzone ausgewiesen. Über sie wird auch der Bodenseeradweg mit teilweise mehreren tausend Radfahrern am Tag geführt. Entsprechend wurde im vergangenen Jahr die Schachener Straße ausgebaut, um eine sichere und konfliktfrei Abwicklung des Verkehrs zu ermöglichen. Diese „Premium-Route“ weist jetzt eine bessere Radverkehrsführung sowie eine Trennung von Radfahrern und Fußgängern auf. Durch diese Maßnahmen wurde der konsequente Vorrang für Radfahrer auf einer der wichtigsten innerstädtischen Straßen gefördert. Gleichzeitig wurden durchgängige Gehwege gebaut, um die Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Straße ist zwar für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben, dennoch wird von Seiten der Stadt Lindau bewusst darauf hingearbeitet den Durchfahrtsverkehr über die innerörtlichen Vorfahrtsstraßen und nicht über die verkehrsberuhigte Fahrradzone und das Wohngebiet zu führen.
Die Planungen der Gemeinde Wasserburg zur Erschließung des Sondergebietes über das Stadtgebiet Lindau laufen diesen Bemühungen der Straßenverkehrsbehörde zuwider. In der Fahrradzone soll der Radverkehr gem. der Verwaltungsvorschrift zu § 41 StVO, Zeichen 244.1., Rn.1, die vorherrschende Verkehrsart sein. Zwar ist es nicht verboten, dass Wohnmobile das Sondergebiet in Wasserburg über das Stadtgebiet Lindau anfahren. Dennoch sollte die Gemeinde Wasserburg für die Ausweisung des Sondergebietes auch den zusätzlichen Verkehr über den Ortskern in Kauf nehmen und die Zufahrt zum Platz über geeignete Straßen im eigenen Gemeindegebiet ausweisen und kommunizieren. Ziel ist den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit entlang der Schachner Str. nicht zu beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang behält sich die Straßenverkehrsbehörde vor, im Falle von einer durch den Wohnmobilverkehr entstehenden und derzeit noch nicht absehbaren besonderen Gefahrensituation auch mit Verkehrsbeschränkungen zu reagieren.
Kapazität des Wohnmobilstellplatzes:
Zu klären wäre lt. Auffassung der Straßenverkehrsbehörde noch die Kapazität an Wohnmobilstellplätzen innerhalb des Sondergebietes. In der Presse ist die Wohnmobilstellplatzanzahl mit 45 Plätzen angegeben. Ist dies die Höchstanzahl an Plätzen oder sind hier noch Erweiterungen möglich? In diesem Zusammenhang wird angeregt, über die Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros hinsichtlich der Berechnung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens nachzudenken. Dies wäre auch hinsichtlich der bestehenden Bedenken in den Anrainergemeinden sinnvoll.
Einbindung Landschaftsbild:
Der Standort ist gut eingebunden und kaum einsehbar, weder von der Höhenstraße noch von der Schachener Straße. Zu begrüßen ist, dass der Wohnmobilstellplatz eingegrünt werden soll. Für die Eingrünung müssen bei einer Neupflanzung landschafsgerechte Gehölzstrukturen zum Einsatz kommen (z.B. Streuobstbäume oder Obstbäume, aufgelockerte Heckenstrukturen aus Laubgehölzen, keine Nadelgehölze). Es wäre aber auch gut vorstellbar, dass Teile der bestehenden Intensivobstanlage als Eingrünung in Reihen bestehen bleiben.
Der Standort und die landschaftliche Einbindung sind zudem laut Begründung/UB bereits intensiv mit der UNB auch in Ortsterminen abgestimmt worden.