Schulentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates, 18.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 8. Sitzung des Stadtrates 18.07.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Da der „Plan A“ (Neubau der Mittelschule und anschließende Entwicklung der Grundschulen) nicht finanzierbar ist, hat die Stadtverwaltung einen „Plan B“ für die Schulentwicklung entworfen. Aufgrund zusätzlicher Klassen und der verpflichtenden Ganztagesbetreuung ab 2026 muss nun prioritär eine Entwicklung an den einzelnen Grundschulen stattfinden. 

Um einen ungefähren Kostenrahmen und eventuelle Fördersummen berechnen zu können, benötigt die Verwaltung die geprüften Flächenbedarfe (Schulräume + Betreuungsräume) von der Regierung von Schwaben (RvS). 

Die Verwaltung hatte gehofft, mit der bereits vorliegenden Rückmeldung der RvS zu dem schulischen Bauprogramm (Angaben für den Schulbetrieb) einen ungefähren Kostenrahmen für die jeweiligen Schulen nennen zu können. Bei dem Versuch, die Kosten ohne die noch ausstehende Rückmeldung zu den Betreuungsräumen und Mensen (Angaben zu den notwendigen Ganztagsbetreuungsflächen) zu ermitteln, stellte sich heraus, dass der Anteil der noch ausstehenden förderfähigen Flächenangaben zu groß ist, um seriöse Kostenschätzungen vornehmen zu können (Schulflächen bekannt; Betreuungsflächen unbekannt). Die umfassende Planung kann daher erst mit den festgestellten Betreuungsflächenbedarfen weitergeführt werden, um die konkreten Gesamtkosten der einzelnen Projekte ermitteln zu können.

Um die (zeitlich drängendsten) Projekte an den Grundschulen Hoyren, Aeschach und Reutin für Förderanträge vorzubereiten, muss die Stadtverwaltung entsprechende Architekten sowie Planer beauftragen. 

Die Mittel für die Planungsleistungen können aus den derzeit mit einem Sperrvermerk versehenen 3,29 Mio. EUR für die Weiterplanung der Mittelschule gedeckt werden, wenn diese entsprechend auf die HH-Stellen für die einzelnen Grundschulen umgeschichtet werden. 


Die Gespräche mit den Grundschulen haben folgenden Bedarf ergeben:

Schule
Bedarf ab Schuljahr
Zusätzl. Klassen
Zusätz. Betreuungsgruppen
GS Hoyren
2024/2025
2025/2026
2026/2027
2027/2028
2028/2029
2029/2030
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
GS Aeschach
2024/2025
2025/2026
2026/2027
2027/2028
2028/2029
2029/2030
0
0
0
0
0
0
2
2
2
0
0
0
GS Reutin-Zech
2024/2025
2025/2026
2026/2027
2027/2028
2028/2029
2029/2030
1
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2
3
1
1

An der Mittelschule besteht aktuell kein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung der zusätzlichen Raumbedarf auslösen würde. Allerdings werden bei der Entscheidung zur Zweihäusigkeit im Plan B nach Rücksprache mit der Schulleitung zusätzliche Räume am Standort Reutin für die Mittelschule notwendig. Diese könnten in einem für Grundschulräume in Reutin neuzubauenden Gebäude mit untergebracht werden. Weitere Ausführungen finden sich beim Punkt Mittelschule Lindau

Der Bedarf an der Grundschule Reutin kann in Abstimmung mit den Schulleitungen von Grundschule und Mittelschule sowie dem staatlichen Schulamt für die nächsten vier Jahre (bis einschließlich des Schuljahres 2027/2028) durch Umorganisation von bestehenden Räumen (freiwerdende Räume Arche Noah, Zusammenlegung von Gruppenräumen) abgedeckt werden. Zusätzliche Räumlichkeiten werden daher erst ab dem Schuljahr 2028/2029 benötigt.

Fachliche Bewertung

MAßNAHMEN, KOSTEN UND PRIORISIERUNG

Eine belastbare Kostenschätzung ist – wie oben dargestellt – erst möglich, wenn das Bauprogramm je Schule für sowohl die Klassenräume als auch die Betreuungsräume und Mensen von der RvS vorliegt.

1. Notwendige Baumaßnahmen

Hoyren und Aeschach:

Unabhängig von Plan A, B oder C werden an den Standorten Aeschach und Hoyren Bauprojekte notwendig.

Weitere Bauprojekte:

In Abhängigkeit von der Planvariante variiert das darüber hinaus noch zu realisierende Bauprojekt:

Plan A:
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass das Bauvolumen bei Plan A (Neubau Blauwiese) mit Abstand am größten ist.

Plan C:
Eine reduzierte Variante von Plan A (Plan C = verkleinerte Mittelschule auf der Blauwiese) würde etwa 2/3 des Bauvolumen von Plan A bedeuten.

Plan B
Das in Plan B notwendig werdende Bauvolumen am Standort Reutin würde voraussichtlich unter dem Bauvolumen von Plan A und Plan C liegen.

Korrespondierend zu dem jeweiligen Bauvolumen werden sich voraussichtlich die Kosten verhalten.

Da in den Grundschulen Hoyren und Aeschach unabhängig von der Entscheidung Plan A,B oder C dringender Handlungsbedarf besteht, werden über die Sommerpause Mittel benötigt, um an den Planungen der beiden Schulen nach Eingang des jeweiligen Bauprogrammes ohne Zeitverzug weiter arbeiten zu können. 

BAUSTANDARD

Die Stadt Lindau (B) in den nächsten HH-Jahren ausweislich der HH-Genehmigung des Landratsamtes nur in sehr beschränktem Umfang – wenn überhaupt – Kredite aufnehmen. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung des notwendigen Raumbedarfs für Schule und Betreuung. Daher sollte für die Schulentwicklung eine Beschlussfassung zu den baulichen Prioritäten und Standards erfolgen, um die Realisierung bzw Finanzierung zu ermöglichen. 

Die Verwaltung schlägt folgende Prioritäten vor:

  • Niedrige Investitionskosten 
  • Finanzierbarkeit in den HH-Jahren (zeitlich staffelbare Investitionskosten)
  • Kurze Bauzeiten

Die Verwaltung schlägt folgende Standards vor:

  • Gebäude sollen in Holzmodulbauweise gebaut werden
  • Ausführung durch Generalunternehmer 
  • Raumbedarfe, die über die Förderfähigkeit hinausgehen, orientieren sich an Mindestanforderungen 
  • Energetische Vorgaben werden entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt
  • Raumklima darf Funktionalität nicht beeinträchtigen (d.h. Verschattung zB für heiße Sommer ist notwendig, damit Schulbetrieb stattfinden kann)
  • Materialien werden vorrangig nach Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gewählt 
  • Funktionierende Raumakustik  
  • Barrierefreiheit wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erfüllt

Weitergehende Standards, die insbesondere aus dem Klimaschutzkonzept und dem Ziel der Klimaneutralität resultieren, bedürfen im Einzelnen einer näheren Betrachtung bzw Gegenüberstellung. Beispielsweise sollten Begrünungen von Fassaden und Dächern sowie Photovoltaikanlagen, wo möglich, nachrüstbar vorgesehen werden. Lebenszykluskosten sollen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.  


RAUMBEDARF

Die Raumbedarfe an den einzelnen Schulen wurden von der Abteilung Kinder-Jugend-Sport gemeinsam mit den Schulleitungen sowie den Betreuungsanbietern erarbeitet. Daraus ergab sich, dass folgende zusätzliche Räume notwendig bzw. gewünscht sind:

Grundschule Hoyren

Ergänzungsgebäude hinter Turnhalle auf dem Bolzplatz

  • 1x Klassenzimmer 
  • 1x Betreuungsraum incl. einfacher Küchenzeile für 22 Kinder
  • 2x Einraum-WC-Anlagen¸Barrierefreiheit

  • Betreuung in der Turnhallenwohnung verbleibt

Hinweise

Es ist nicht damit zu rechnen, dass der benötigte Zusatzbau bis 2025/2026 errichtet sein wird; hier wird eine Interimslösung für das zusätzliche Klassenzimmer erforderlich, z.B. in der Grundschule auf der Insel. 

Es ist darauf hinzuweisen, dass in Hoyren schon jetzt ein erhöhter Betreuungsbedarf gemeldet ist. Gesetzlich verpflichtet, allen Klassenstufen Betreuung zu bieten, ist die Stadt jedoch erst ab 2029 / 2030. 

Aufgrund des bereits bestehenden Betreuungsbedarfs und dem ab 2025 /2026 notwendigen zusätzlichen Klassenzimmer, sollte Hoyren priorisiert werden. 


Grundschule Aeschach

Neues Betreuungsgebäude auf ZUP-Grundstück

- 6 Betreuungsräume für 120 Kinder 
- Mensa für 60 Kinder gleichzeitig (Zweischichtensystem beim Mittagessen)
- Küche - Aufbereitungsküche 120 Gerichte
- Personalraum 
- Büro 
- Personal-WC 
- Kinder-WC 

Hinweis

Auch hier wird bereits mehr Betreuungsbedarf von den Eltern gemeldet als die Stadt bieten kann.

Daher wäre eine zügige Fertigstellung des Neubaus losgelöst von gesetzlichen Verpflichtungen wünschenswert. 


Grundschule Reutin 

- 7 Betreuungsräume für ca. 140 Kinder
- 1 Mensa für ca. 120 Kinder gleichzeitig (Vierschichtensystem beim Mittagessen, GS und MS Nutzung) 
- Küche – Aufbereitungsküche für ca. 440 Gerichte 
- 1 OGTS Büro
- Personal-WC 
- Kinder-WC 

Hinweis

Spätestens ab 2029 / 2030 sind zusätzliche Räume (also ein Erweiterungsgebäude) notwendig, da dann der benötigte Raumbedarf nicht mehr durch Umorganisation abgebildet werden kann. 


Mittelschule Lindau

Mit einer etwaigen Entscheidung zum Verbleib der Zweihäusigkeit werden folgende Räumlichkeiten dauerhaft am Standort Reutin benötigt. 

- 1 Natur und Technik -Raum
- 1 Natur und Technik-Vorbereitungsraum
-  Wunsch Schulleitung: 4 Inklusionsräume (abh. von Förderfähigkeit)
2. Notwendige Sanierungen:

Mittelfristig (in frühestens 5 Jahren) müssen nach Abschluss der obengenannten Maßnahmen die Standorte der Mittelschule in Aeschach, der Grundschule Aeschach, sowie der Grundschulstandort Zech saniert werden.

3. Grundschulen, bei denen derzeit kein Handlungsbedarf besteht:
In der Grundschule Oberreitnau wurden notwendige Betreuungsräume bereits im Freizeitzentrum abgebildet.

In der Grundschule Insel kann durch Umorganisationen die Betreuungssituation optimiert werden.


Ausblick zu weiteren Planungsschritten und Ermittlung von Kostenrahmen


Ab verbindlicher Rückmeldung der RvS benötigt es etwa 4 Wochen für die Erarbeitung eines Planungsvorschlags durch den Hochbau in Abstimmung mit der Schule, soweit diese für Rücksprachen innerhalb dieses Zeitraums zur Verfügung steht (Ferienzeit berücksichtigen - der Hochbau ermittelt in diesem Schritt die Grundsätze zu WC-Anlagen, Fluren, Technikflächen, Brandschutz, Fluchtwegen, Abstandsflächen, Funktionalitäten, Geschossigkeiten, räumlicher Einordnung des Baukörpers, etc…). 

Nach Finalisierung des Planungsvorschlags (Planungsskizze) kann sodann eine Vorkalkulation des Kostenrahmens durch den Hochbau erfolgen.

In einem dritten Schritt klärt der Hochbau die vergaberechtlichen Fragen mit der RvS, hier sollten Baustandard und Bauprojektstrategie (z.B. Generalunternehmerbeauftragung) schon feststehen, während seitens Hauptamt und Kämmerei die konkrete Förderfähigkeit geklärt wird und wo notwendig, weitere Rücksprachen mit den Schulen erfolgen.  

Parallel können die Auftragsverfahren für externe Fachleute und Planer gestartet werden, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen Verfahren orientieren sich an den voraussichtlichen Auftragswerten (Ermittlung durch Hochbau nach Finalisierung Kostenrahmen und Bauprojektstrategie). Die Dauer der verfahren nach VgV wird ca. 3- 6 Monate betragen. 

Aufgrund der Tatsache, dass in Aeschach und Hoyren unabhängig von Plan A, B oder C Handlungsbedarf besteht, ist der Verwaltung daran gelegen, bis zur nächsten Stadtratssitzung nicht unnötig Zeit zu verlieren. Daher wird dringend um Mittelfreigabe für die weiteren beschriebenen Planungsschritte in Hoyren und Aeschach gebeten.

Die Verwaltung beabsichtigt, spätestens bis zur Stadtratssitzung im Oktober eine Planungsskizze samt Grobkostenplanung für den Schulstandort Reutin vorlegen zu können, 
um sodann eine Entscheidung für eine Planungsvariante A, B oder C beschließen lassen zu können. 


Aus fachlicher Sicht der Verwaltung ist ein Vergleich von Plan A, B und C anhand folgender Kriterien vorzunehmen:

  • Gesamtkosten
  • Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt
  • zeitnahe Deckung des räumlichen Zusatzbedarfs
  • fristgerechte Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Ausführungen oben
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Für Stadtrat Brombeiß sind die Pläne A, B und C nicht vergleichbar. Seiner Auffassung nach ist man aus Zwang heraus zu einer Flickschusterei übergegangen. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass Plan A ideal wäre. Plan B ist der Versuch, der Pflichtaufgabe nachzukommen, aber mit einem Weg, der realisierbar ist. Ihrer Meinung nach müsse man von der Lösung her denken. Plan A ist nicht finanzierbar. 

Stadtrat Reich bemängelt, dass man für jede Sitzung Kosten für Plan A und B versprochen habe. Seiner Meinung nach müsse man mit anderen Hebeln an diesem Prozess ansetzen und fachlich vernünftig an die Sache ran gehen.

Stadträtin Rundel spricht sich dafür aus, dem Bürger die Wahrheit zu sagen und keinen Sand in die Augen zu streuen. Die Wahrheit ist, im Rahmen der Finanzierbarkeit handlungsfähig zu handeln, da sonst keine Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt erfolgt. Sie kann verstehen, dass manche wütend und enttäuscht sind. Aber man muss den finanziellen Rahmen einhalten. Für sie ist der vorgeschlagene Weg mit Plan B der einzig gangbare Weg. 

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel vertritt die Meinung, dass man wissen müsse, wie groß die Differenz ist, da man sonst nicht weiterreden könne.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass es zu den Kosten zweier Infos bedarf. Zum einen den schulischen Raumbedarf, der bestätigt ist und zum anderen den Bedarf an Betreuungsräumen. Hier steht die Bestätigung der Regierung von Schwaben noch aus. Es wurde jedoch angekündigt, eine Rückmeldung bis Ende August zu bekommen.

Während der sehr umfassenden Diskussion stellt Stadtrat Hummler den Antrag, dass unmittelbar begonnen wird, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (700.000 Euro) die Planung für die Mittelschule weiterzuführen. Sollten weiter Mittel benötigt werden, wird wieder darüber entschieden. 

Beschluss 1

  1. Die Planungen für die Ergänzungsgebäude an den GS Aeschach und GS Hoyren werden vorgezogen. 

  1. Das Bauamt erhält den Auftrag, die Vorplanung einzuleiten, sobald die Raumprogramme von der Regierung von Schwaben vorliegen. Die Standards orientieren sich an den finanziellen Möglichkeiten und werden wie in der Vorlage beschrieben priorisiert. 

  1. Von den für die weitere Planung der Mittelschule Lindau gesperrten Mitteln in Höhe von 3.290.000 EUR auf der HHS 21300.94010 werden 1,3 Mio. EUR freigegeben.

  2. Für die Ergänzungsgebäude an den GS Hoyren und Aeschach werden HH-Mittel von der HH-Stelle 21300.94010 in Höhe von 1,3 Mio. EUR auf die Projekthaushaltsstellen für die GS Aeschach und Hoyren übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Antrag von Stadtrat Hummler, dass unmittelbar begonnen wird, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (700.000 Euro) die Planung für die Mittelschule weiterzuführen, wird abgelehnt. Somit ist keine weitere Entscheidung über weitere Mittel nötig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 18

Datenstand vom 05.09.2024 08:16 Uhr