Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vBP Nr.124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 25.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Aufstellung des vor­haben­bezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M" auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB besteht aus drei Teilen: dem vorhaben­bezogenen Bebauungsplan mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungs­plan (als Teil des Bebauungsplanes) und dem Durchführungsvertrag. 

Der Durchführungsvertrag ist zwar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, aber materielle Wirksamkeitsvoraussetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er muss gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss vorliegen und wird ebenfalls in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen. Für 1. Änderung „Haus M“ des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ gilt weiterhin der Durchführungsvertrag vom 15.04.2021. Für die vorliegende Bebauungsplanänderung wird ein Nachtrag zum Durchführungsvertrag verfasst.

Folgendes sind die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Nachtrags zum Durchführungsvertrag:
  • Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
  • Anpassung der Durchführungsverpflichtung
  • Kostentragung für die im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes und der Ergänzung des Durchführungsvertrags entstandenen und entstehenden Kosten

Aus dem Durchführungsvertrag entstehen der Stadt Lindau keine Pflichten, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vorhabenträgerin, sollte der Bebauungsplan für unwirksam oder nichtig erklärt werden. Ein vom Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag liegt der Verwaltung bereits schriftlich vor und wurde in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen. 

Fachliche Bewertung

Aus der Sicht des Stadtbauamtes kann der Vertrag zwischen den Projektpartnern unterzeichnet werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem Durchführungsvertrag mit Stand vom 25. September 2024 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 "4-Linden-Quartier", 1. Änderung "Haus M" zwischen der 4-Linden-Quartier GmbH und der Stadt Lindau (B) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 06:51 Uhr