Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 23.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In den städtischen Kindertageseinrichtungen Villa Engel, Arche Noah und Am Hoyerberg werden aktuell insgesamt 106 Kindergartenplätze und 18 Krippenplätze angeboten. 2025 werden die Kitas Villa Engel und Arche Noah in einer neuen Kita in Zech zusammengefasst und um 2 Krippengruppen erweitert (zusätzlich 29 Betreuungsplätze). Die Träger der Kindertageseinrichtungen können gemäß § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Elternbeiträge erheben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Laut Finanzausschuss sollen Entgelte regelmäßig angepasst werden.

Die letzte Erhöhung erfolgte zum Betreuungsjahr 2023/2024. Vorgesehen ist eine regelmäßige, maßvolle Erhöhung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sollen die Entgelte zunächst um 10% steigen und dann jährlich um 5%.

Verschiedene Träger Lindauer Einrichtungen, die die Entgelthöhe der Stadt Lindau (B) übernehmen, regten bei der Stadtverwaltung die Anhebung der Kindergarten- und Krippenentgelte an. Als Gründe wurden hauptsächlich die gestiegenen Personalkosten genannt. Es gibt durchaus schon Einrichtungen in Lindau, die bereits heute mehr verlangen.

Die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern setzt sich in der Regel aus drei Säulen zusammen: der staatliche Zuschuss, der kommunale Zuschuss und die Elternentgelte. Der staatliche und der kommunale Zuschuss sind vom Freistaat fest vorgegeben. Die Elternentgelte werden von den Einrichtungen individuell erhoben.

Eltern erhalten vom Freistaat Bayern seit 01.04.2019 einen Beitragszuschuss von monatlich 100 € pro Kindergartenkind für die gesamte Kindergartenzeit.

Für die Krippenkinder hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Fachliche Bewertung

  1. Entgelte Lindauer Kindertageseinrichtungen


Kindergartenplatz
5-6 Stunden
Krippenplatz
5-6 Stunden
Städt. Kindertageseinrichtungen
140 €
250 €
St. Stephan ev. Insel
155 €
270 €
Maria-Ward, kath. Insel
153 €
 
St. Verena ev. Reutin
125 €
 
St. Ludwig kath. Aeschach
140 €
250 €
Kath. Zech St. Maria
153 €
 
Kath. Bodolz/ Schachen
153 €
 
Kath. OR, "Heilige Familie"
153 €
291 €
Wald- u. Seekindergarten
165 €
250 €
Minimaxi
 
300 €
AWO Villa Kunterbunt
145 €
 
Kinderhaus Johanniter Seezwerge
192 €
344 €
Kinderhaus Johanniter IdeenReich
192 €
344 €
Kita Alpenblick
165 €
245 €

  1. Entgelte andere Kommunen im Landkreis Lindau

Um einen Vergleich zu anderen Landkreisgemeinde ziehen zu können, wurden deren aktuelle Entgelte für Betreuung in Kindertageseinrichtungen abgefragt. 

Gemeinde
Kindergartenplatz
5-6 Stunden
Krippenplatz
5-6 Stunden
Wasserburg
162 €
380 €
Weißensberg
185 €
305 €
Weiler-Simmerberg
156 €
288 €
Bodolz
135 €
245 €
Nonnenhorn
180 €
300 €
Hergatz
171,50 €
414,50 €
Niederstaufen
105 €
190 €
Lindenberg
142 €
250 €

  1. Personalkosten

Bei den Vertragsverhandlungen TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst haben sich die Verhandlungsparteien auf +200 € + 5,5%, mindestens 340 € ab 01.03.2024 für Beschäftigte nach TVÖD SuE geeinigt. Der Tarifvertrag endet am 31.12.2024 und es ist mit weiteren Erhöhungen zu rechnen.

  1. Rechnungsergebnisse der städt. Kindertagesstätten

Städt. Kitas
Rechnungsergebnis 2021                        -243.887 €
Rechnungsergebnis 2022                        -163.842 €
Rechnungsergebnis 2023                        -262.501 €
Haushaltsansatz 2024                        -369.345 €

Aufgrund Personalausfalls verringerten sich die Personalkosten im Jahr 2022 erheblich im Vergleich zu den Vorjahren, weshalb das Defizit in diesem Jahr geringer ausfällt. Bei den Ergebnissen sind die Elternbeiträge sowie die staatlichen und kommunalen Zuschüsse eingerechnet.
Bei 124 Kita-Plätzen errechnet sich 2023 durchschnittlich ein monatliches Defizit pro Platz in Höhe von 176 €.

Um das Defizit zu verringern, wird eine Anhebung der Nutzungsentgelte von 10 % vorgeschlagen.

  1. Gegenüberstellung Erhöhung Nutzungsentgelt zum 01.01.2025 - aktuelle Entgelte

Krippenkinder
ab 01.01.2025
aktuell
von 1 bis 2 Stunden
165,00 €
150,00 €
von 2 bis 3 Stunden
176,00 €
160,00 €
von 3 bis 4 Stunden
209,00 €
190,00 €
von 4 bis 5 Stunden
242,00 €
220,00 €
von 5 bis 6 Stunden
275,00 €
250,00 €
von 6 bis 7 Stunden
314,00 €
285,00 €
von 7 bis 8 Stunden
347,00 €
315,00 €
von 8 bis 9 Stunden
380,00 €
345,00 €
von 9 bis 10 Stunden
402,00 €
365,00 €
Kindergartenkinder
ab 01.01.2025
aktuell
von 4 bis 5 Stunden
143,00 €
130,00 €
von 5 bis 6 Stunden
154,00 €
140,00 €
von 6 bis 7 Stunden
165,00 €
150,00 €
von 7 bis 8 Stunden
176,00 €
160,00 €
von 8 bis 9 Stunden
187,00 €
170,00 €
von 9 bis 10 Stunden
198,00 €
180,00 €
Hortkinder
ab 01.01.2025
aktuell
von 1 bis 2 Stunden
115,00 €
105,00 €
von 2 bis 3 Stunden
121,00 €
110,00 €
von 3 bis 4 Stunden
126,00 €
115,00 €
von 4 bis 5 Stunden
132,00 €
120,00 €
von 5 bis 6 Stunden
137,00 €
125,00 €
von 6 bis 7 Stunden
143,00 €
130,00 €
von 7 bis 8 Stunden
148,00 €
135,00 €
von 8 bis 9 Stunden
154,00 €
140,00 €

  1. Erstaufnahme- und Umbuchungsentgelt

Bisher wurden für die Erstaufnahme einmalig 10 € und für jede Umbuchung der Buchungsstunden 10 € erhoben. Aufgrund des erhöhten Verwaltungs- und Zeitaufwandes sollen Erstaufnahme- und Umbuchungsentgelte jeweils auf 30 € angehoben werden.

  1. Auswirkungen

Für die drei defizitären städtischen Einrichtungen errechnen sich durch die vorgeschlagene Erhöhung der Buchungsentgelte für die Kinderbetreuung insgesamt jährliche Mehreinnahmen von rund 27.000 €. Für die Anhebung des Erstaufnahme- und Umbuchungsentgelte entstehen Mehreinnahmen von ca. 1.600 €.

Da der städtische freiwillige Zuschuss für alle Lindauer Kindertageseinrichtungen davon abhängig ist, dass die Träger mindestens die Entgelte der Stadt Lindau erheben, wird allen Trägern empfohlen, ebenfalls ihre Entgelte zum Januar zu erhöhen. Ein Teil der Träger erhebt schon jetzt höhere Entgelte. Nachdem die Stadt Lindau keinen eigenen Hort betreibt, gelten die Entgelte für Hortplätze als Richtwerte für die freien und kirchlichen Träger.
Der Finanzausschuss hat dem Stadtrat die neue Entgeltordnung mit einer Gegenstimme empfohlen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
28.600 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel kann eine moderate Erhöhung mitgehen. Eine Erhöhung jetzt um 10 % und im kommenden Jahr nochmals um 5 % kann sie nicht befürworten.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons entgegnet, dass dies bereits im Finanzausschuss so vorgebracht wurde und man über dem Zeitpunkt der zweiten Erhöhung noch befinden werde.

Stadtrat Kaiser möchte wissen, wie man die kirchlichen Träger dazu bewegen kann, nachzuziehen.

Die Leiterin der Abt. Kinder, Jugend, Sport verweist auf die Vereinbarung, dass Kitas in Lindau mindestens die Gebühren der Stadt übernehmen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage enthaltene Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B) vom 23.10.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Entgeltordnung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Lindau ( (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2024 08:48 Uhr