Der bisherige Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co.KG hat inzwischen das Grundstück veräußert und soll durch einen neuen Vorhabenträger ersetzt werden. Bei dem neuen Vorhabenträger handelt es sich um die Grundbesitzverwaltung LiPa GmbH.
Als Folge des Vorhabenträgerwechsels beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ und nach Aufhebung des Durchführungsvertrages mit dem bisherigen Vorhabenträger, ist der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages mit dem neuen Vorhabenträger notwendig.
Der Vertragsinhalt des neuen Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ ist identisch mit dem ursprünglichen Vertrag, bis auf die Verlängerung der Durchführungsfrist um zwei Jahre.
Begründung der Verlängerung der Durchführungsfrist
Die Durchführungsverpflichtung des Durchführungsvertrages mit dem vorherigen Vorhabenträger sah eine Frist von fünf Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vor. Der vBP Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ wurde am 22.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten. Folglich wären alle Bauarbeiten bis zum 22.10.2027 auszuführen gewesen.
Aufgrund des Verkaufs des Lindauparks an die Grundbesitzverwaltung LiPa GmbH und dem damit vorgesehenen Wechsel des Vorhabenträgers bittet die neue Eigentümerin um eine Fristverlängerung zur Fertigstellung der Bauarbeiten bis zum 22.10.2029.
Dies begründet sich mit der notwendigen wirtschaftlichen Bewertung des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung der derzeit allgemein schlechten Situation am Immobilienmarkt mit einem hohen Zinsniveau und hohe Baukosten mit Verweis auf § 4 Nr.5 des bestehenden Durchführungsvertrag. Außerdem sind strukturelle Änderungen im Projekt notwendig, um den Lindaupark als attraktives Shopping Center in Lindau zukunftsfähig und noch attraktiver zu machen.
Der neue Vertrag ist bereits vom neuen Vorhabenträger unterschrieben.
Erklärung des Rechtsnachfolgers für die Erfüllung des Vertrages
Der Rechtsnachfolger hat der Stadt Lindau gegenüber eine schriftliche Erklärung abgegeben alle Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ und des Durchführungsvertrages und alle damit verbundenen Pflichten entsprechend durchzuführen.