vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark"- Wechsel Vorhabenträger und Verlängerung Durchführungsfrist


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 23.10.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der bisherige Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co.KG hat inzwischen das Grundstück veräußert und soll durch einen neuen Vorhabenträger ersetzt werden. Bei dem neuen Vorhabenträger handelt es sich um die Grundbesitzverwaltung LiPa GmbH.

Als Folge des Vorhabenträgerwechsels beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ und nach Aufhebung des Durchführungsvertrages mit dem bisherigen Vorhabenträger, ist der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages mit dem neuen Vorhabenträger notwendig. 

Der Vertragsinhalt des neuen Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ ist identisch mit dem ursprünglichen Vertrag, bis auf die Verlängerung der Durchführungsfrist um zwei Jahre.

Begründung der Verlängerung der Durchführungsfrist

Die Durchführungsverpflichtung des Durchführungsvertrages mit dem vorherigen Vorhabenträger sah eine Frist von fünf Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vor. Der vBP Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ wurde am 22.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten. Folglich wären alle Bauarbeiten bis zum 22.10.2027 auszuführen gewesen.

Aufgrund des Verkaufs des Lindauparks an die Grundbesitzverwaltung LiPa GmbH und dem damit vorgesehenen Wechsel des Vorhabenträgers bittet die neue Eigentümerin um eine Fristverlängerung zur Fertigstellung der Bauarbeiten bis zum 22.10.2029.
Dies begründet sich mit der notwendigen wirtschaftlichen Bewertung des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung der derzeit allgemein schlechten Situation am Immobilienmarkt mit einem hohen Zinsniveau und hohe Baukosten mit Verweis auf § 4 Nr.5 des bestehenden Durchführungsvertrag. Außerdem sind strukturelle Änderungen im Projekt notwendig, um den Lindaupark als attraktives Shopping Center in Lindau zukunftsfähig und noch attraktiver zu machen.  

Der neue Vertrag ist bereits vom neuen Vorhabenträger unterschrieben.

Erklärung des Rechtsnachfolgers für die Erfüllung des Vertrages
Der Rechtsnachfolger hat der Stadt Lindau gegenüber eine schriftliche Erklärung abgegeben alle Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ und des Durchführungsvertrages und alle damit verbundenen Pflichten entsprechend durchzuführen.

Fachliche Bewertung

Die Zustimmung der Gemeinde zu einem Vorhabenträgerwechsel darf gem. § 12 Abs. 5 S. 2 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb einer, der im Durchführungsvertrag genannten, Frist gefährdet ist.

In vorliegendem Fall ist aus genannten Gründen mit dem Vorhabenträgerwechsel einhergehend eine Fristverlängerung um zwei Jahre vorgesehen. Die Verpflichtung zur Zustimmung besteht daher bei Gewährung der Fristverlängerung nicht, eine Zustimmung zum Vorhabenträgerwechsel und der Verlängerung der Durchführungsfrist wird von der Stadtverwaltung empfohlen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt dem in der Anlage beigelegten Entwurf des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ mit dem neuen Vorhabenträger „LiPa GmbH“ zu.

  1. Der Stadtrat stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ zu.

  1. Einer Verlängerung der Frist gem. § 4 Nr. 4 des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“ zwischen der Stadt Lindau und der LiPa GmbH bis zum 22.10.2029 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2024 08:48 Uhr