Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für die Jahresrechnung 2022 und 2023 und Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwaltenten Stiftungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse beschließt der Stadtrat über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und bedeutet, dass der Stadtrat die Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 billigt. Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung muss vom Stadtrat begründet werden; die maßgebenden Gründe müssen im Beschluss enthalten sein. Als Gründe können nur festgestellte Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten. Die Entlastung stellt ein Vertrauensvotum hinsichtlich des finanzwirtschaftlichen Verwaltungshandelns dar, nicht aber ein Instrument einer allgemeinen Rechts- oder Zweckmäßigkeitskontrolle oder der politischen Kontrolle.

Fachliche Bewertung

Die der Entlastung vorauszugehende örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2022 und 2023 und Jahresabschlüsse 2022 und 2023 sowie deren Feststellung durch den Stadtrat sind erfolgt.
Die Entlastung kann vom Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen werden.

Hinweis:
Eine Teilnahme der Oberbürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch ihren Vertreter zu führen (Art. 36 Satz 2 GO).

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 25.10.2023 bzw. 27.11.2024 festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 sowie Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Datenstand vom 10.12.2024 14:54 Uhr