Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Bahnhof Reutin - Vorplatz".


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt die Verkehrsfläche “Bahnhof Reutin - Vorplatz”, Flurnummer 550/15, Teilfläche von 550/16, 550/122, 550/124, 550/145 Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG öffentlich als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung nur Fußgänger und Radfahrer, zu widmen (siehe Anlage Lageplan – rot markiert).
Stellungnahmen von den Liegenschaften, der Stadtplanung, der Verkehrsabteilung, sowie der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurden eingeholt. Es bestehen keine Einwände.

Fachliche Bewertung

  1. Bahnhof Reutin - Vorplatz

Die Verkehrsfläche „Bahnhof Reutin - Vorplatz“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG der Straßenklasse der beschränkt-öffentlichen Wege zuzuordnen und erfüllt nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG die Merkmale beschränkt-öffentlicher Wege. Der Träger der Straßenbaulast für beschränkt-öffentliche Wege ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B). Voraussetzung für die Widmung ist, dass nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Träger der Straßenbaulast das Verfügungsrecht über die in Anspruch genommenen Straßenflächen hat. Diese Voraussetzung ist für den „Bahnhof Reutin - Vorplatz“ erfüllt. Die zur Widmung vorgesehene Straßenflächen Flurnummer 550/15, Teilfläche von 550/16, 550/122, 550/124 und 550/145 Gemarkung Reutin, befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Lindau (B).

Beschluss

1. Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verkehrsfläche „Bahnhof Reutin - Vorplatz“ Flurnummer 550/15, Teilfläche von 550/16, 550/122, 550/124 und 550/145 Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG wie folgt zur öffentlichen Straße zu widmen.

Straße:                        beschränkt-öffentlicher Weg BÖW-305
Bezeichnung:                        Bahnhof Reutin „Vorplatz“
Fl.Nr.:        550/15, Teilfläche von 550/16, 550/122, 550/124, 550/145 Gemarkung Reutin
Anfangspunkt:        Westende FlNr. 550/124 und Westende FlNr. 550/145 Gemarkung Reutin
Endpunkt:                        Ostende FlNr. 550/16 Gemarkung Reutin
Länge:                                0,095 km
Straßenbaulastträger:        Stadt Lindau (B)
Widmungsbeschränkung:        nur Fußgänger und Radfahrer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Bahnhof Reutin Widmungsübersicht (.pdf)

Datenstand vom 12.11.2024 15:43 Uhr