Mit der Haushaltsstruktur geht ein erhöhter Verwaltungsaufwand einher (siehe Sachverhalt Stellungnahme BPKV und Ziff. 1). Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wurde beschlossen, diesen zu reduzieren. Die Auflösung des Regiebetriebes Krematorium und die Überführung in den Kernhaushalt ist eines der beschlossenen Konsolidierungspotenziale.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Strukturen weiter zu verschlanken und den Regiebetrieb Krematorium zum 31.12.2024 aufzulösen und die bislang über diese Haushaltseinheiten abgebildeten Aufgaben in einem eigenen Unterabschnitt 75010 in den Kernhaushalt zu überführen. Somit könnten Kapazitäten, die derzeit für die Verwaltung des Regiebetriebs gebunden sind, anderweitig genutzt werden.
- Verwaltungsaufwand
Die Abteilung Friedhof und Krematorium wirkt bereits bei der Aufstellung des Kernhaushalts mit und bearbeitet jedoch zusätzlich den Haushalt des Regiebetriebs Krematorium in eigener Regie (Abfrage Mittelanmeldungen, Haushaltsvorgespräche, Aufstellung Haushaltspläne, unterjährige Maßnahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung, Bekanntgabe Ergebnis Jahresrechnung). Die Führung und Überwachung des Haushalts des Regiebetriebes erfolgt in Abstimmung mit der Abteilung Haushalt und Finanzen. Dies hat zur Folge, dass Doppelstrukturen für die Haushalts- und Finanzplanung bestehen.
Die Stadtkasse hat für jede Haushaltseinheit (GKZ), eigene Tages- und Jahresabschlüsse zu erstellen sowie Adressdaten und Personenkonten zu führen. Darüber hinaus werden jeweils eigene Bankkonten und Zahlungswege benötigt, womit „stadtinterne“ Überweisungen, Kontoführungsgebühren und ggfls. Zinsausgaben für Kassenkredite verbunden sind. Geldanlagekonten werden ebenfalls gesondert eingerichtet, geführt und überwacht. Mit der kleinteiligen Haushalts- und Kontenstruktur gehen erhöhte Liquiditätsrisiken einher, da liquide Mittel in einem Bereich nicht ohne weiteres zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen in anderen Bereichen verwendet werden können. Die Überwachung dieser Risiken bindet unnötig personelle Ressourcen.
In der Abteilung Haushalt- und Finanzen entsteht in der Benutzerverwaltung der eingesetzten Software und bei Meldungen für die Statistik ein erhöhter Aufwand. Die Buchungsstelle hat eine Abgrenzung zwischen den Haushaltseinheiten vorzunehmen. Im Sachgebiet „Steuern“ entsteht bei der Erstellung der Steuererklärungen und der Umsatzsteuervoranmeldungen ein erhöhter Aufwand, da eine weitere, gesonderte Buchhaltung zu berücksichtigen ist. Automatisierte Auswertungen für die gesamte Stadt sind hierdurch nicht möglich. Die Umsatzsteuerdaten des Krematoriums müssen stattdessen händisch addiert werden. Im Hinblick auf das interne steuerliche Kontrollsystem (Tax Compliance Management System TCMS) ist es sogar geboten, dass solche Fehlerquellen bei der Umsatzsteuerauswertung beendet werden. Weiter müssen Haushalts- und Finanzplanung gesondert abgestimmt werden und sind nicht bereits im gesamten Haushalt mit der dortigen Haushaltsplanung enthalten.
Auf Leitungsebene der Stadtkämmerei müssen zunächst die Daten aller Haushaltseinheiten zusammengetragen werden, um ein Bild der aktuellen Finanzlage zu erhalten. Dies ist regelmäßig zur Vorlage an die Kommunalaufsicht erforderlich.
In der Abteilung Hochbau entsteht ein erhöhter Aufwand, da die Mittelanmeldungen für Investitionen, Unterhalt und Bewirtschaftung (u. a. Energieverbräuche) auf mehrere Haushaltseinheiten aufzuteilen sind. Darüber hinaus gibt es je nach Zuordnung der Haushaltseinheiten unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Bewirtschaftung der Mittel.
- Gründe für die Gründung des Regiebetriebs
Im Jahr 2004 wurde auf Vorschlag der Ämter 20 und 32 die Gründung eines Regiebetriebes durch die damalige Oberbürgermeisterin verfügt. Die erste Haushaltssatzung mit Finanzplan des Regiebetriebes wurde vom Finanzausschuss am 26.01.2004 beschlossen.
Vorausgegangen war eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Diese ergab, dass eine Privatisierung des Krematorium-Betriebes für die Stadt wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. Bereits damals erwirtschaftete der Betrieb Gewinne, die den städtischen Haushalt entlasteten.
In der Sitzungsvorlage vom Januar 2004 wurde zudem angeführt, dass der Fortbetrieb des Krematoriums laufende Investitionen (insb. Ofensanierung/-ausmauerung, Filteranlage) erfordere. Die hierfür notwendigen Kreditaufnahmen könnten nicht über den städtischen Haushalt abgewickelt werden.
- Heutige Einschätzung der damaligen Gründe
Bei anderen städtischen Betrieben gewerblicher Art werden Investitionen üblicherweise im städtischen Haushalt finanziert. Bei einem wirtschaftlichen Betrieb fallen hierfür erforderliche Kreditaufnahmen in den Bereich rentierlicher Schulden. Die rechtsaufsichtliche Betrachtung bei der Genehmigung der Kreditaufnahmen unterscheidet sich daher nicht an der Organisationsform.
Zudem führt der Regiebetrieb derzeit jährlich einen festen Gewinnanteil in Höhe von 120.000 € an den städtischen Haushalt ab. Dieser unterliegt in voller Höhe der Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Im städtischen Haushalt würde der Ausschüttungsbetrag des Krematoriums dagegen steuerlich ermittelt und erst dann der Kapitalertragssteuer unterworfen. Es ist davon auszugehen, dass der steuerlich errechnete Ausschüttungsbetrag zu geringerer Kapitalertragssteuer führen wird.
Auch innerhalb des städtischen Haushalts können städtische Betriebe (BgA) wirtschaftlich geführt werden. Eine Sonderrechnung in Form von Regiebetrieben außerhalb des Haushalts ist hierfür nicht erforderlich und steuerlich auch nicht sinnvoll. Die Steuerberatungskanzlei Dr. Küffner hat dies mehrfach bestätigt und die Auflösung der Regiebetriebe und Überführung auch dieser BgA in den Kernhaushalt empfohlen.
- Künftige Struktur
Die einzelnen Haushaltsstellen des Regiebetriebs Krematorium sollten entsprechend der Vorschriften zum Gliederungs- und Gruppierungsplan im Unterabschnitt 75010 im Kernhaushalt überführt werden.
Die Zuordnung der Haushaltsstellen folgt grundsätzlich den im Kernhaushalt üblichen Zuständigkeiten. Bei der Abteilung Krematorium verbleiben der investive Bereich für den Krematoriumsbetrieb (Filteranlagen, Sanierung Ofen, Neubau Ofen, Verbesserung Betriebsanlagen, Aschenmühle). Die Zuständigkeit für das Gebäude wird dem Hochbau zugeordnet (Einbau Hallenbüro, Umbau für 2. Leichenschau).