Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Finanzausschusses, 04.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) ist als Luftkurort bzw. Erholungsort gem. Art. 7 Abs. 1 KAG berechtigt,
zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, einen Beitrag zu erheben. Dabei dürfen die Einnahmen den gemeindlichen Aufwand nicht überdecken (Kostendeckungsprinzip als Obergrenze). Hierzu ist es ausreichend, wenn dies anhand einer Kalkulation für einen überschaubaren Zeitraum nachgewiesen wird. Diese kann auch nachträglich erfolgen.
Zu bemerken ist auch, dass die Einnahmen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag in die Kalkulation miteinzubeziehen sind. Somit wird auch gleichzeitig der Deckungsgrad für den Fremdenverkehrsbeitrag ermittelt.
Fachliche Bewertung
Die Kurbeitragskalkulation wurde von uns anhand der Ist-Zahlen für das Jahr 2023 erstellt.
Das Resultat ist, dass es für den Kurbeitrag und den Fremdenverkehrsbeitrag in Summe zu keiner Überdeckung für das Jahr 2023 gekommen ist. Der erzielte Deckungsgrad in Höhe von ca. 94 % liegt sogar im optimalen Bereich.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Haushaltsstellen
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79000.12100
79000.12300
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Der ermittelte Zuschussbedarf in Höhe von ca. 4.110.000 € konnte zum größten Teil durch die erzielten Einnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von ca. 3.872.000 € finanziert werden.
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Diskussionsverlauf
Leiter der Steuerabteilung erläutert die Kalkulation anhand einer Excel-Tabelle.
Er weist darauf hin, dass beim Kurbeitrag gesetzlich keine Überdeckung entstehen darf.
Die Stadträte möchten wissen, welche Kosten noch herangezogen werden können, wie z. B. Müllgebühren oder der Stadtbus. Laut Stadtrat Hübler, sind 2 Haltestellen nur wegen Touristen eingeführt worden.
Oberbürgermeisterin erklärt, dass es auch schon Thema bei der Haushaltskonsolidierung war und Müllgebühren nicht über den Kurbeitrag abgerechnet werden können. Damit aber auch Tagestouristen den Anteil an den verursachten Kosten tragen, wäre eine Klimaabgabe, Citymaut oder ähnliches denkbar. Dies muss aber noch geprüft und ausgearbeitet werden.
Beschluss
Die Beschlussvorlage dient zur Kenntnis.
Lindau. 04.12.2024
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Dokumente
Kalkulation Kurbeitrag 2023 (.pdf)
Datenstand vom 17.12.2024 12:31 Uhr