Werfthafen Derrickkran - Entgeltanpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Finanzausschusses, 04.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Benutzerentgelte für den städtischen Derrickkran wurden letztmalig zum 15.02.2022 angepasst. Im Zuge der Konsolidierungsgespräche wurde beschlossen, die Gebühren für die Saison 2025 zu erhöhen.

Eine Anpassung der Krangebühren für Boote ist notwendig, um die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Krananlagen gerecht widerzuspiegeln. Diese Gebühren sind entscheidend für die Sicherheit und Effizienz des Kranbetriebs und tragen dazu bei, dass die Infrastruktur langfristig erhalten bleibt. Die Anpassung der Gebühren berücksichtigt auch die spezifischen Anforderungen und Kosten, die mit dem Kranbetrieb verbunden sind, wie z.B. die Personalkosten für die Bediensteten und die Wartung der Krananlagen. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Krananlagen stets in einem optimalen Zustand ist, somit auch die Sicherheit aller Nutzer gewährleistet ist und die Infrastruktur langfristig bestehen bleiben kann. 

Fachliche Bewertung

Neben einer Erhöhung der Krangebühren schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der bisher nach Tonnage gestaffelten neun Tarifgebühren auf zwei Tarife vor. Diese Maßnahme erleichtert die Beurteilung der Bootsklassen am Kran und führt zu einer effizientere Gebührenabrechnung. Ebenfalls gewährleistet sie eine verbesserte steuerliche Darstellbarkeit und strafft den administrativen Prozess erheblich. 

Erläuterung des Kranvorgangs:
Grundsätzlich werden zwei geschulte und zertifizierte Personen für den Vorgang benötig:
  • die erste Person zur Kranbedienung
  • die zweite zur Einweisung und Sicherung des Boots sowie der Umgebung 
  • Der Bootseigner darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mithelfen und muss sich im angemessenen Sicherheitsanstand bis zum Abschluss des Kranvorganges aufhalten. 
Mit Vor- und Nachbereitung der Krananlage sowie der Abrechnung, benötigt ein Kranvorgang i.R. 45min.
Diese Dienstleistung wird derzeit von 3 Hafenmeistern zum regulären Hafenbetrieb erbracht. Bei  jährlichen ca. 379 Kranvorgängen entfällt allein auf diese Tätigkeit ein Stundenaufwand von mind. 284 Stunden.

Vorschlag der Tarifanpassung: 
Tarife alt 
Tonnen
Entgelt Netto
USt
Entgelt Brutto
1
33,61 €
6,39 €
40,00 €
2
45,38 €
8,62 €
54,00 €
3
48,74 €
9,26 €
68,00 €
4
60,50 €
11,50 €
82,00 €
5
72,72 €
13,73 €
96,00 €
6
84,03 €
15,97 €
110,00 €
7
95,80 €
18,20 €
124,00 €
8
107,56 €
20,44 €
138,00 €
9
127,73 €
24,27 €
152,00 €
Mast stellen
12,60 €
2,40 €
15,00 €
Mast legen
12,60 €
2,40 €
15,00 €
Hochdruckreiniger
12,60 €
2,40 €
15,00 €
Zuschlag nach offiziellem
Auswasserungstermin*


50 %

Tarife neu – ab 01.01.2025
Tonnen
Entgelt Netto
USt
Entgelt Brutto
1 - 4
71,43 €
13,57 €
85,00 €
5 - 9
159,67 €
30,33 €
190,00€
Mast stellen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Mast legen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Hochdruckreiniger je ½ h 
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Zuschlag nach offiziellem
Auswasserungstermin*


50 %
*Sollte der Kran nach dem offiziellen letzten Auswasserungstermin benötigt werden, fällt ein Zuschlag von 50 Prozent an. 

Bei der vorgeschlagen Anpassung werden die Gebühren jeweils in den niedrigsten Tonnenklassen der Tarifkategorien im gleichen Verhältnis erhöht.  
Der Vergleich mit anderen Häfen zeigt, dass die angepassten Gebühren wettbewerbsfähig und angemessen sind:
Hafen Friedrichshafen:
  • Grundgebühr: 100,- EUR pro Boot
  • Zusatzgebühr: 20,- EUR für eine Benützungsdauer von mehr als 30 Minuten

Hafen TSV Zech:
  • Grundgebühr: 100,- EUR pro Boot

Übersicht der möglichen Mehreinnahmen auf Basiswerten 2024:

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
+ 13.000,00 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
56130.11010

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt folgende Anpassung der Gebühren für den Derrickkran:
  
  1. Tarife neu
Tonnen
Entgelt Netto
USt
Entgelt Brutto
1 - 4
71,43 €
13,57 €
85,00 €
5 - 9
159,67 €
30,33 €
190,00€
Mast stellen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Mast legen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Hochdruckreiniger je ½ h 
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Zuschlag nach offiziellem
Auswasserungstermin*


50 %

  1. Die Anpassung der Gebühren tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 12:31 Uhr