Maßnahmen staatliches Bauamt Kempten / Zensus 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werkausschusses GTL, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Werkausschusses GTL 23.04.2024 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Gem. Ergebnis des letzten Zensus greift Art. 42 Abs. 1 BayStrWG, wonach mit Beginn des dritten Haushaltsjahres nach Volkszählung (also ab 01.01.2025) die Straßenbaulast an Ortsdurchfahrten der Kreis- und Staatsstraßen an die Kommune übergeht, wenn diese mehr als 25.000 Einwohner hat. Das BayStrWG sieht keine Fristverlängerung, Härtefall- oder Ausnahmeregelungen vor. Hierdurch entstehen künftig weitere Aufgaben und Verpflichtung (Kosten) für die Stadt Lindau bzw. die GTL als Straßenbaulastträger. Die Operative Durchführung des Straßenunterhaltungsdienstes soll beim Staatlichen Bauamt Kempten bleiben. Die Kostentragung liegt jedoch künftig bei der Stadt Lindau bzw. der GTL. Die entsprechenden Vereinbarungen werden derzeit überarbeitet.
Betroffen sind die OD Eggatsweiler sowie die St2375 von Schönau bis Lindau, die OD Oberreitnau an St2374, die Ods Rickartshofen, Unterreitnau und Oberreitnau an LI6, die Ods Rickenbach und Oberhochsteg an LI1. 
Vor diesem Hintergrund werden folgende Ortsdurchfahrten priorisiert und dieses Jahr durch das staatliche Bauamt forciert und finanziert:
St2375 Ortsdurchfahrt südlich Schönau bis Hoyren
St2374 Ortsdurchfahrt Oberreitnau bis Landesgrenze
Die GTL, Abteilung GT-Projekte unterstützen die operative Umsetzung hinsichtlich Planung, Ausschreibung und Bauüberwachungen der Maßnahmen
In alleiniger Zuständigkeit durch das Staatliche Bauamt Kempten soll an der B 31 aufgrund umfangreicher Frostaufbrüche eine Fahrbahnsanierung durchgeführt werden:
  • Unter Vollsperrung
  • Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Schönau und Niederhaus
  • Zeitraum vom 17.06.2024 bis voraussichtlich 07.07.2024
Folgende Umleitungsstrecken wurden in Abstimmung zwischen StBaKe, Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Rettungsdiensten, SVL, GTL sowie Vertretern von Umlandgemeinden vorgesehen:
  • Ableitung des Verkehrs von Westen ab Schönau nach rechts über ST 2375 / LI 6 Oberreitnau nach Niederhaus / B12 (U 42)
  • Ableitung des Verkehrs von Osten / Autobahn über B 12/ LI 6, Niederhaus, Oberreitnau, Unterreitnau zur Behelfsauffahrt Rickatshofen (U 41)
Neben den vorgenannten ausgewiesenen Umleitungen werden auch die Schönauer Straße sowie Ortsdurchfahrt Oberreitnau (ST 2374) zusätzlich belastet.
Für das Jahr 2025 sind durch das Staatliche Bauamt Kempten unter anderen folgenden Maßnahmen vorgesehen:
  • Fahrbahnsanierung Bregenzer Straße ab Binsenweg bis Autopartners einschließlich begleitendem Radweg (Anteilsfinanzierung durch StBaKe)
  • Fahrbahnsanierung Kemptener Straße zwischen Köchlinkreuzung und Rennerle
Die Garten- und Tiefbaubetriebe unterstützen die operative Umsetzung hinsichtlich Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Maßnahmen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadtrat   B ü c h e l e     möchte wissen welche Kosten anfallen.
Werkleiter   H u m m l e r    geht von aus, dass die für den Straßenunterhaltungsdienst an Ortsdurchfahrten anfallen, also diejenigen Leistungen, die das Staatliche Bauamt Kempten künftig im Auftrag der Stadt Lindau ausführen wird bei ca. 10.000 EUR brutto im Jahr liegen werden. 
Stadtrat   S t r a u ß   ist der Meinung, dass erst der allgemeine Zustand betrachtet werden sollte, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Werkleiter   H u m m l e r    erwidert, dass die Stadt Lindau hier keine Handhabe hat, weil es gesetzlich geregelt ist, dass die Straßenbaulast an Ortsdurchfahrten an die Kommune übergeht, sobald diese mehr als 25.000 Einwohner hat. 
Stadtrat   B ü c h e l e     fragt, wie lange die GTL schon von der Vollsperrung informiert ist.
Berichterstatter   D i e t r i c h    antwortet, dass das staatliche Bauamt über den Winter die Situation beobachtet hat und die GTL Mitte März informiert hat.
Daraufhin wurden sofort die Blaulichtfraktionen sowie die Straßenverkehrsbehörde zu einer Besprechung einberufen. Außerdem wurden Messetermin und andere Veranstaltungen mit berücksichtigt. Nach Berücksichtigung dieser Punkte hat sich der Zeitpunkt im Juli als am besten erwiesen. 

Datenstand vom 21.01.2025 09:32 Uhr