HMD Höhenreute- Planungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werkausschusses GTL, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Werkausschusses GTL 23.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf den Flur-Nrn. 148 und 640/2 der Gemarkung Oberreitnau, Stadt Lindau befindet sich die Altdeponie Oberreitnau-Höhenreute, die von der ehemals selbstständigen Gemeinde Oberreitnau in den Jahren 1965 bis 1976 sowie anschließend bis 1979 von der Stadt Lindau betrieben wurde. Im Auftrag des WWA Kempten wurde die Altablagerung entsprechend nach § 9 Absatz 1 BBodSchG einer Orientierenden Untersuchung (OU) zur Gefährdungsabschätzung des Wirkungspfads Boden-Wasser und Boden-Nutzpflanze (Grünland und Ackerbau) durch Kling Consult unterzogen (09.12.2019). Ziel der Untersuchungen war die Aussage, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt werden kann oder ob ein hinreichender Verdacht im Sinne des § 9 Absatz 1 BBodSchG hinsichtlich einer schädlichen Bodenveränderung besteht:
Die Altablagerung befindet unmittelbar östlich der Bahnlinie Oberstaufen-Lindau und südlich bzw. westlich der Oberreitnauer Ach.
Auf den untersuchten Flächen wurde im Bereich einer früheren Geländemulde auf einer Fläche von rund 5.000 m² Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll bzw. Gummiabfälle, Bauschutt sowie Klärschlamm abgelagert (ca. 12.000 m³).
In der Vergangenheit wurden „geringe Mengen Müll“ durch die Oberreitnauer Ach ausgespült, der im Jahre 1996 im Rahmen einer zusätzlichen Abdeckung der Böschung entfernt wurde.
Während das im äußersten Nordwesten der Verdachtsfläche gelegene Flurstück 148 brachliegt, wird die auf Flur-Nr. 640/2 bisher vorhandene Grünfläche seit 2016 als Apfelplantage genutzt, wobei zum Zeitpunkt der Felduntersuchungen im Herbst 2019  in Teilbereichen Wuchs- bzw. Ertragsschäden an den Bäumen feststellbar waren. Dies ist nach Vermutungen des Pächters auf Schädlinge, insbesondere Wühlmäuse zurückzuführen, allerdings kann hiermit auch ein Indiz auf lokale Deponiegasaustritte vorliegen.

Fachliche Bewertung

Das Landratsamt Lindau kommt zu dem Ergebnis, dass sich der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bezüglich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser bestätigt hat (§ 3 Abs. 4 BBodSchV) und der Verdacht einer Gefahr für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze nicht ausgeschlossen werden kann. Dies begründet sich wie folgt:
  • Für den Wirkungspfad „Ackerbau und Nutzgarten“ sind die Werte bei Oberbodenbeprobungen unauffällig bzw. unterschritten aber es gab Wuchs-/ Ertragsschäden.
  • Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass von der schädlichen Bodenveränderung eine Gefährdung für das Oberflächenwasser der Oberreitnauer Ach ausgeht.

Zur weiteren Gefährdungsabschätzung ist daher eine Detailuntersuchung durchzuführen (§ 9 Abs. 2 BBodSchG).

Planungsziele
Dem Antrag der Stadt Lindau vertreten durch die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau auf Förderung der vorgenannten Detailuntersuchung wurde durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) am 22.02.2024 zugestimmt.
Mit finanziellen und fachlichen Unterstützung der GAB soll die Detailuntersuchung durchgeführt werden. Je nach Ergebnis der Detailuntersuchung, kann es zu weiteren Schritten kommen: Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung.

Beschreibung der Maßnahme
Die Detailuntersuchung ist eine vertiefende weitere Untersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung. Dabei sollen insbesondere die Menge und die räumliche Verteilung von Schadstoffen, ihre mobilen und mobilisierbaren Anteile, ihre Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie die Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen geprüft werden.

Projektablauf / -beteiligte
Die GAB bietet Beratung bei der
  • Auswahl eines geeigneten Untersuchungsbüros, Labors, Gutachters oder Planungsbüros
  • Vertragsverhandlung, -gestaltung und -überwachung
  • Leistungs- und Rechnungsprüfung
  • Abstimmung des wirtschaftlichsten Untersuchungsumfangs mit beauftragtem Büro, Fachbehörden und verfahrensführender Behörde
  • Abstimmung des tatsächlich notwendigen Sanierungsumfangs und der wirtschaftlichsten Sanierungsmethode
  • Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Sanierung
  • Angebotsprüfung, Vergabevorschlag
Die GAB übernimmt die Projektsteuerung in der Sanierungsphase, d.h.:
  • Kostenkontrolle
  • Terminkontrolle
  • Koordination aller beteiligten Firmen
  • Herbeiführen der notwendigen Entscheidungen
  • Qualitätskontrolle
Außerdem unterstützt die GAB bei:
  • Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit
  • sachkundiger Information der Betroffenen, Nachbarn etc.

Kosten und Finanzierung
Die Förderbedingungen setzen einen Eigenanteil des Antragstellers fest, darüber hinaus gehende Kosten gehen zu Lasten der GAB:

  • Eigenanteil gesamt:                                200.000 €
  • Kostenschätzung Detailuntersuchung:        66.000 €
  • Zuwendung Detailuntersuchung:                0 €

Ein bereits erbrachter Eigenanteil wird bei Folgeanträgen berücksichtigt (Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung). In welchem Umfang weitere Untersuchungen vorgenommen werden müssen, kann erst mit Vorliegen der Detailuntersuchung abgeschätzt werden.

Da für das Jahr 2024 keine Mittel für die Altlastendeponie Höhenreute zur Verfügung stehen, wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt die GAB gebeten, die Fristen im Vertragsentwurf um ein Jahr nach hinten zu verschieben. 
Ein Beschluss im zuständigen Gremium wird hierfür vorausgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
75.000 € brutto    
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Die Werkausschussmitglieder verzichten auf einen Sachvortrag.
Keine Wortmeldung.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, 75.000 € im Vermögenshaushalt 2025 einzuplanen. 
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung zur Vertragsschließung mit der GAB zur Durchführung der Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
GTL-2024-04-23-TOPÖ07-Deponie_Höhenreute_Anlage (.pdf)

Datenstand vom 21.01.2025 09:32 Uhr